01.07.2010 · Lebensmittel-Bezeichnungen wie „Formschinken“ lösen regelmäßig öffentliche Empörung aus, aber warum eigentlich? Das Lebensmittelbuch regelt, wie ein Produkt heißen darf und was drin sein muss. Es entsteht ganz demokratisch unter Beteiligung von Verbraucherschützern.
Von Aljoscha HarmsenOb Fruchtcremefüllung ohne Früchte, Heringssalat mit Rindfleisch, oder Schinkenbrot ohne Schinken: Bei Lebensmitteln ist manchmal mehr drin, als man wissen möchte, manchmal weniger, als die Verpackung erwarten lässt. Wie ein Produkt heißen darf, was drin sein muss und wie es hergestellt wird, beschreiben die Leitsätze des deutschen Lebensmittelbuchs. Das vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz herausgegebene Kompendium soll Verbraucher vor Täuschung schützen. Ein Beispiel: „Schinkenbrot weist einen herzhaft-aromatischen Geschmack auf. Ein Zusatz von Schinken ist nicht üblich.“ Wer als Verbraucher bei Schinkenbrot an ein Brot mit Schinken denkt, hat demnach ein unübliches Verständnis. Aber wird er damit auch getäuscht?
Die Leiterin der Lebensmittelbuch-Kommission, Birgit Rehlender, erklärt, warum das nicht der Fall ist: „Bei einem Bauernbrot erwarten sie in dem Brot auch keinen Bauern. Es geht um den Zweck: Ein Bauer wird so ein deftiges Brot mögen.“ Im Fall des Schinkenbrots sei es also eher so, dass das Brot gut zu Schinken passt.
„Der Verbraucher sollte sich hin und wieder sachkundig machen“
Das Lebensmittelbuch ist in der Öffentlichkeit kaum bekannt und seine Leitsätze sind keine Rechtsnormen - dennoch ist ihre Bedeutung nicht zu unterschätzen, denn sie haben den Charakter eines Sachverständigengutachtens: Wenn vor Gericht entschieden werden soll, ob ein Hersteller mit einer Produktbezeichnung betrügt, überprüft das ein Richter, indem er im Lebensmittelbuch nach der dortigen Verkehrsauffassung schaut. „Wenn dort steht, dass bei Schinkenbrot Schinken nicht üblich ist, wird das Gericht kaum entscheiden, dass es sich um Verbrauchertäuschung handelt“, sagt foodwatch-Sprecher Martin Rücker. Damit gewinnen die Leitsätze einen normativen Charakter. Umso mehr verwundere es, wenn sich die Verbraucherschutzministerin bei der Klebefleisch-Debatte an die Spitze der Empörungswelle stelle, wo doch die Leitsätze dazu in einer Kommission ihres Ministeriums beschlossen werden.
„Wir erfinden nichts, wir beschreiben den redlichen Handelsbrauch und die Herstellungspraxis“, sagt Rehlender. Wer erwarte, dass grüne Klöße grün sind, könne sich auch getäuscht fühlen, aber so sei es eben mit regionalen, gewachsenen Bezeichnungen. Auch eine Bezeichnung wie „Formfleischvorderschinken“ sei keine Täuschung des Verbrauchers, sondern lediglich eine Beschreibung der Herstellungspraxis. „Der Verbraucher sollte sich hin und wieder sachkundig machen und nicht so blauäugig durch die Welt laufen, als würden Produkte noch wie bei der Großmutter zu Hause hergestellt.“ Rehlender ist auch Leiterin des Fachbereichs „Food“ der Stiftung Warentest in Berlin.
Verschwiegenheit und Einstimmigkeit
Die Leitsätze des Lebensmittelbuchs werden von einer zweiunddreißigköpfigen Kommission beschlossen. Jedes Mitglied muss eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben. Die Kommission besteht aus je acht Vertretern der Lebensmittelüberwachung, der Wissenschaft, der Verbraucher und der Lebensmittelwirtschaft. Leitsätze werden grundsätzlich einstimmig beschlossen. Verschwiegenheit und Einstimmigkeit? Die Grünen-Abgeordnete Ulrike Höfken sieht darin einen Konstruktionsfehler: „Es kann kein Vorschlag durchkommen, wenn die Wirtschaft dagegen ist. Man muss sich immer auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigen.“
Kann unter diesen Voraussetzungen ein Lebensmittelbuch seinen Zweck erfüllen und vor Täuschung schützen? „Ganz deutlich: ja.“, sagt Birgit Rehlender, denn „wenn man weiß, wie etwas gekennzeichnet wird, kann man sich mit diesem Wissen schlechter täuschen lassen.“ Wenn es in Deutschland unüblich sei, Schinkenbrot Schinken hinzuzufügen, stehe das in den Leitsätzen. „Der Verbraucher ist in der Pflicht, sich die Leitsätze anzugucken, dafür gibt es das Lebensmittelbuch.“
„Lebensmittelbuch noch lange kein Verbraucherschützerbuch“
Ein Mitglied der Lebensmittelkommission, das nicht namentlich genannt werden möchte, beurteilt die Leitsätze deutlich skeptischer: „Der Verbraucher wird überfordert, wenn von ihm erwartet wird, sich die Leitsätze genau anzusehen.“ Die Leitsätze seien das, was alle Mitglieder gerade noch mittragen können. „Dort sitzen Juristen, die möglichst vage Definitionen wollen. Warum? Ein Rohstoff, der vage benannt wird, ermöglicht den Unternehmen im Einkauf, den billigsten Rohstoff zu nehmen und als edleren zu deklarieren.“ Die Möglichkeit des Buches, vor Täuschung zu schützen, werde nicht erfüllt. „Es dauert Jahre, bis in der Kommission auf Entwicklungen reagiert wird.“ Bis dahin sei etwa die Diskussion um Formschinken längst nicht mehr aktuell. „Wir sind weit davon entfernt, aus dem Lebensmittelbuch ein Verbraucherschützerbuch zu machen.“
Rehlender widerspricht dieser Einschätzung: „Als Mitglied der Verbrauchergruppe werde ich mich doch durch die Wirtschaft nicht zu etwas hinreißen lassen, das ich später nicht vertreten kann.“ .“ Auch die langen Reaktionszeiten sieht sie nicht als Problem an: „Wir haben zweieinhalb Jahre für die Neufassung der Leitsätze für Obst- und Gemüseerzeugnisse recherchiert und hunderte von Produkten gesichtet.“ Es handele sich um eine Frage der Gründlichkeit.
Klage auf Herausgabe der Sitzungsprotokolle
Bleibt die Frage, warum die Mitglieder eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben müssen. Foodwatch hat im Jahr 2007 auf eine Herausgabe der Sitzungsprotokolle geklagt. Die Klage wurde im Februar dieses Jahres abgewiesen. Ohne die gebotene Vertraulichkeit, so das Gericht, werde die offene Meinungsbildung und neutrale Entscheidungsfindung beeinträchtigt. Foodwatch-Sprecher Martin Rücker kann das nicht verstehen: „Im Bundestag reden wir ohne Geheimhaltung über Entscheidungen wie Kriegseinsätze!“ Die Verschwiegenheitsklausel lasse im Unklaren, wer mit welchen Argumenten eine Änderung der Lebensmittelbestimmungen wolle. „Will man dafür sorgen, dass Irreführung verhindert wird, muss man es öffentlich machen.“ Foodwatch hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.
Für Rehlender ist der Einwand der selbsternannten „Essensretter“ zu kurzsichtig. Sie erklärt die Geheimhaltung damit, dass nur so Vertreter der Lebensmittelindustrie offen über ihre Rezepturen sprechen könnten. „Sonst würden auch Betriebsgeheimnisse verletzt.“ Zudem könne man, bevor die Leitsätze veröffentlicht werden, Fassungen einsehen und Einfluss nehmen.
„Ein bisschen Schautanzen“
Auch das anonyme Kommissionsmitglied sieht in der Verschwiegenheitserklärung nicht das Hauptproblem: „Wäre sie weg, könnte manches Argument nicht mehr klar auf den Tisch kommen.“ Vielmehr müsse das Einstimmigkeitsgebot weg: „Die Kommission muss mit einfachen Mehrheiten entscheiden können, damit man nicht alles verschleppt. Wegen der Einstimmigkeit wird auf jedes Mitglied Rücksicht genommen - und eine Entscheidung so lange verschleppt, bis alle so klein geworden sind, dass sie zustimmen.“
Dass die Lebensmittelbuchkommission in der Öffentlichkeit so unbekannt ist, liegt auch daran, dass bei Lebensmittelfragen oft auf EU-Ebene verwiesen wird, wie etwa bei dem Verbot des Enzyms Thrombin, das als „Fleischkleber“ bekannt geworden ist. „Es handelt sich vielleicht ein bisschen um Schautanzen“, findet die die Grünen-Abgeordnete Ulrike Höfken. Sie gesteht aber ein, dass die Lebensmittelkommission es immerhin geschafft habe, dass ein zusammengeklebter Schinken nicht „Schinken“, sondern „Formschinken“ heiße. So oder so: Zum Schinkenbrot wird er passen.