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Montag, 13. Februar 2012
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Künstliche Befruchtung Gericht verbietet Kind von totem Ehemann

12.08.2009 ·  Eine 28 Jahre alte Witwe darf kein Kind von ihrem toten Ehemann austragen. Ein Gericht hat der zuständigen Klinik untersagt, eingefrorene Eizellen herauszugeben. Das Paar hatte die Zellen vor dem Tod des Mannes befruchten lassen.

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Die Klage einer Witwe auf Herausgabe ihrer Eizellen und der Spermien ihres toten Mannes hat das Landgericht Neubrandenburg am Mittwoch abgewiesen. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem Embryonenschutzgesetz, wonach die Verwendung des Samens eines Toten für die Befruchtung unzulässig ist, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die 28 Jahre alte Frau wollte eine Schwangerschaft mit den Samenzellen ihres verstorbenen Mannes künstlich einleiten.

Das Paar hatte im März 2008 für eine spätere Schwangerschaft eigene Samen und Eizellen zusammenführen und in der Klinik einfrieren lassen. Noch bevor die mit den Samen injizierten Eizellen in die Gebärmutter der Frau verpflanzt werden konnten, kam der Mann bei einem Verkehrsunfall ums Leben.

Trotz des weiter bestehenden Kinderwunsches der Witwe lehnte die Klinik die Herausgabe der Eizellen unter Berufung auf das Embryonen-Schutzgesetz ab. Mit der Abweisung der Klage gab das Gericht der Klinik recht, da es sich mit der Injizierung der Spermien nicht um eine vollzogene Befruchtung handele. Dieses Vorkernstadium bleibe im eingefrorenen Zustand bestehen. Erst mit der Einpflanzung in die Gebärmutter beginne die Embryonalentwicklung.

Die Frau hatte auf die Herausgabe der Eizellen geklagt, um sie sich im Ausland einpflanzen zu lassen. Die Klinik blieb jedoch hart, da man sich mit der Beteiligung an verbotenen Handlungen strafbar mache, auch wenn diese im Ausland legal wären.

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