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Klage Haribo machte gar nicht froh

15.04.2004 ·  Erst aß sie Lakritz in Mengen, dann wurde ihr schwarz vor Augen, jetzt verlangt eine Berlinerin Schmerzensgeld von Haribo. Doch der Lakritz-Fabrikant will sich nicht zur Schnecke machen lassen.

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Eine leidenschaftliche Lakritz-Esserin hat den Bonner Süßwaren-Hersteller Haribo wegen Herzbeschwerden auf Schmerzensgeld verklagt. Wie ein Sprecher des Landgerichts Bonn am Donnerstag mitteilte, hatte die Klägerin nach eigenen Angaben drei Monate lang täglich 400 Gramm Lakritz vernascht. Daraufhin habe die 48-Jährige Herzbeschwerden bekommen und sei ein halbes Jahr lang nicht arbeitsfähig gewesen.

Nach Ansicht der aus Berlin stammenden Klägerin ist erwiesen, daß Lakritz Herzprobleme verursachen kann. Der übermäßige Genuß des schwarzen Naschwerks gilt nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung vor allem wegen seines Inhaltsstoffes Glycyrrhizin (Süßholzzucker) als schädlich. Vor allem Menschen mit Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetiker müssen mit unliebsamen Nebenwirkungen rechnen, da der Sülzholzzucker die bestehenden Beschwerden bei übermäßigem Verzehr versträken kann. Darauf habe Haribo auf seinen Lakritz-Tüten allerdings nicht hingewiesen. Die Berliner fordert von dem Bonner Unternehmen daher 6000 Euro Schmerzensgeld.

Haribo weist Vorwürfe zurück

Haribo weist die Vorwürfe nach Angaben eines Gerichtssprechers zurück. Laut dem Unternehmen ist demnach nicht bewiesen, daß die Herzbeschwerden der Klägerin tatsächlich durch das Lakritz verursacht wurden. Außerdem habe für das Unternehmen keine Kennzeichnungspflicht bestanden, da der Anteil an Glycyrrhizin unter dem zulässigen Grenzwert von 0,2 Prozent liege. Die 9. Zivilkammer des Bonner Landgerichts wird voraussichtlich am kommenden Montag über die Klage entscheiden. Ein Gütetermin war bereits im März gescheitert.

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