Wer nach Nick Clayton Rhoades im Internet sucht, stößt auf die offizielle Seite der Sexualstraftäter des amerikanischen Bundesstaates Iowa. Auf ihr finden sich Kinderschänder genauso wie Vergewaltiger. Viele der verurteilten Verbrecher haben ihre Tat längst verbüßt, sind aber nun als „sex offender“ ein Leben lang gebrandmarkt. So steht es nicht nur in ihren Papieren: Aktuelle Fotos und Adressen von ihnen werden auf der Internetseite veröffentlicht.
Rhoades trägt die Nummer 90 90 92 21. Sein Verbrechen, begangen im Sommer 2008, wird ebenfalls angegeben: Er habe HIV übertragen, steht da zu lesen. Sein Opfer war demnach männlich und zum Tatzeitpunkt älter als 18 Jahre alt. Auch die Schlagzeile in der Zeitung seiner Heimatgemeinde war vor drei Jahren eindeutig: „Mann aus Plainfield verhaftet, weil er HIV übertragen hat.“
Eine Anzeige genügte
Drei bewaffnete Polizisten hätten ihn damals in Handschellen abgeführt, vor seinen Arbeitskollegen, erzählt Rhoades. Jeder habe die Anschuldigungen natürlich geglaubt. Doch sie entsprachen nicht der Wahrheit. Für die Richter in Iowa spielte das keine Rolle. Nach Gesetz ist Rhoades schuldig - er wurde zu 25 Jahren Gefängnis verurteilt, von denen er neun Monate absitzen musste.
Der Achtunddreißigjährige hat sich 1998 mit HIV infiziert. Es war das Jahr, in dem Iowa ein Gesetz verabschiedete, das jede Art von Sex für einen HIV-Positiven nur ermöglicht, wenn ihn der Sexualpartner danach nicht anzeigt. Selbst wenn das Virus nicht übertragen wird, macht sich der HIV-Positive strafbar, wie im Fall von Rhoades. Der Mann aus der Kleinstadt Waterloo wird schon seit 2004 mit Aids-Medikamenten behandelt. Die Viruslast in seinem Blut liegt unter der Nachweisgrenze, er kann das Virus so gut wie nicht übertragen. Zudem hatte er seinen Partner für eine Nacht zusätzlich mit einem Kondom geschützt.
Eine Infektion fand nicht statt. Doch die Anzeige genügte, um Rhoades auf eine Stufe mit Schwerverbrechern zu stellen. Im Gefängnis, so erzählt er, habe er mit Mördern, Totschlägern und Vergewaltigern zusammengesessen, die zum Teil viel geringere Strafen bekommen hätten. Es ist für einen Mann, in dessen Ausweisen lebenslang groß „sex offender“ steht, fast unmöglich, ein normales Leben zu führen. Der arbeitslose Rhoades lebt inzwischen wieder bei seiner Mutter, auch weil sie, wie er sagt, Herzprobleme hat, für die er sich mitverantwortlich fühlt. „Wir werden wie Monster dargestellt“, sagt Rhoades, der als „class-b-felony“, als Schwerverbrecher zweiter Stufe, mit einem Totschläger gleichgestellt wird.
Keine Verpflichtung in Deutschland
Die Vereinigten Staaten sind, gemessen an der Zahl der bekannt gewordenen Verhaftungen oder Verurteilungen von HIV-Positiven, das Land auf der Welt, in dem HIV-Infizierte juristisch am stärksten bedroht sind. Das ergab eine Studie von HIV Justice Network und GNP+ (Global Network of People Living with HIV/Aids), die am Mittwoch auf der Welt-Aidskonferenz in Washington vorgestellt wurde. In 34 amerikanischen Bundesstaaten gibt es Gesetze, die HIV-Positive besonders diskriminieren. In einigen Staaten reicht schon der „Versuch“ einer Virus-Übertragung aus, um einen HIV-Positiven für viele Jahre hinter Gitter zu bringen, etwa wenn er einem anderen Menschen ins Gesicht spuckt.
Rhoades weiß, dass er einen Fehler begangen hat. „Ich habe dem anderen nicht gesagt, dass ich HIV-positiv bin.“ Er fürchtete die Zurückweisung. In Deutschland ist ein HIV-Positiver nicht verpflichtet, seinem Sexualpartner von seiner Infektion zu berichten. Die absichtliche oder fahrlässige Weitergabe von HIV wird nach deutschem Recht aber als Körperverletzung eingestuft und ist strafbar. Dabei wird der HIV-Positive durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 4. November 1988, das seither Grundlage aller Urteile ist, besonders in die Pflicht genommen: Ihm wird ein überlegenes Wissen unterstellt.
Und er kann auch in Deutschland verurteilt werden, selbst wenn das Virus nicht übertragen wurde, vor allem, wenn ihm die Absicht nachgewiesen werden kann, er habe den anderen infizieren wollen. In Österreich hingegen wie auch in vielen anderen Ländern ist der ungeschützte Sex von HIV-Positiven mit einem Nichtinfizierten generell strafbar - sogar wenn der Verkehr einvernehmlich war und beide ausdrücklich auf einen Schutz verzichtet haben.
„Oft werden HIV-Positive erst dann von ihren Partnern angezeigt“, sagt Silke Klumb, die Geschäftsführerin der Deutschen Aidshilfe (DAH), „wenn eine Beziehung auseinander bricht.“ Allerdings hat die DAH seit 1988 nur rund 40 Verurteilungen in Deutschland gezählt, ein im internationalen Vergleich sehr niedriger Wert. Um in Deutschland sicher zu gehen, sich nicht strafbar zu machen, müssen HIV-Positive alles für den Schutz des Partners tun oder, wenn in einer Partnerschaft einvernehmlich auf Kondome verzichtet wird, diese Vereinbarung vor Zeugen treffen oder gar schriftlich niederlegen.
Durch die medizinische Erkenntnis, dass ein HIV-Positiver dank seiner Aids-Medikamente nicht mehr infektiös ist, geriet auch in Deutschland juristisch einiges in Bewegung. Schon 2008 etwa sprach ein Gericht in Nürtingen einen Mann frei, der seiner Partnerin nichts von seiner Infektion erzählt und auf Kondome verzichtet hatte. Die Begründung: Der Kameruner sei zu Recht davon ausgegangen, dass er aufgrund seiner HIV-Therapie nicht mehr infektiös sei. Der Arzt des Angeklagten hatte bestätigt, dass im Blut seines Patienten kaum noch Viren nachweisbar seien. Tatsächlich waren die Klägerin und das gemeinsame Kind HIV-negativ getestet worden.
Präventionsarbeit wird konterkariert
Noch hängt die Entscheidung vom Richter ab. Carsten Schatz, Vorstand der DAH, geht davon aus, dass ein weiteres höchstrichterliches Urteil notwendig ist, um das zu ändern. Die DAH kritisiert aber auch, dass die Verantwortung einseitig zugewiesen wird. „Bei einem sexuellen Kontakt zwischen Erwachsenen gehe ich davon aus, dass beide Verantwortung tragen“, sagt Schatz.
Staaten, in denen HIV-Positive besonders kriminalisiert werden, haben auch besonders hohe Neuinfektions-Zahlen. Die eigentliche Gefahr nämlich geht nicht von den Infizierten aus, die von ihrer Ansteckung wissen, sondern von den bis zu 20 Prozent ungetesteten HIV-Positiven. Wer zudem nachweisen kann, dass er von seiner Infektion nichts gewusst hat, weil er zum Beispiel nie einen HIV-Test gemacht hat, macht sich auch in Amerika nicht strafbar. Damit aber wird Präventionsarbeit konterkariert.
Nick Rhoades hat, als er sich 1998 infizierte, seine Verantwortung für den damaligen ungeschützten Verkehr akzeptiert. Er könnte noch heute den Mann, der ihn angesteckt hat, anzeigen und ins Gefängnis bringen. Doch er ist nicht auf Rache aus, sondern kämpft dafür, das Gesetz in Iowa zu ändern. „Ich wurde in eine Rolle hineingedrängt, die ich nie wollte“, sagt Rhoades, der bei der Aidskonferenz erstmals als Sprecher seiner Schicksalsgenossen auftritt. Sein damaliger Sexualpartner wusste aber offenbar von der Gefahr, in die er sich nach der neuen Gesetzgebung in Iowa begeben hatte. Der Mann sei, nachdem er von der Ansteckung erfahren hatte, so erzählt Rhoades, sofort in einen Bundesstaat mit weniger rigiden Gesetzen gezogen.
Gegen Bagatellisierung
Jupp Grüner (Erdenmond)
- 27.07.2012, 14:15 Uhr
