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„Fleischkleber“ Thrombin Das Verbot ist reine Ablenkung

21.05.2010 ·  Selbst die Befürworter des EU-Verbots des „Fleischklebers“ Thrombin sagen, dass damit für die Lebensmittelqualität so gut wie nichts gewonnen ist. Das Problem bestehe in der Definition von Lebensmitteln.

Von Aljoscha Harmsen
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Das EU-Parlament hat die Zulassung des „Fleischklebers“ Thrombin gestoppt und damit den Anspruch der Verbraucher auf „ein echtes Steak“ gewahrt, wurde in dieser Woche gemeldet. Mit 370 Stimmen - einer mehr als nötig für die einfache Mehrheit - wurde das „unvertretbar hohe Risiko der Verbraucherirreführung“ abgewendet, heißt es in der Resolution. Was ist mit dieser Entscheidung gewonnen? Geklebt wird weiter, aber „der Markt für Formfleisch, das mit dem Enzym Thrombin hergestellt wird, weitet sich nicht in dem Maße aus, wie ohne das Verbot“, sagt der Europaparlamentarier und Befürworter des Verbots Jo Leinen (SPD).

Tatsächlich wurde nicht nur Thrombin verboten, sondern eine ganze Liste von Verbindungsstoffen. Diese Stoffe wurden aber nicht grundsätzlich verboten, sondern nur in der Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff. „Als Verarbeitungshilfsmittel dürfen sie weiterhin eingesetzt werden, darum verändert sich für Deutschland auch nichts“, sagt der Europaabgeordnete Holger Krahmer (FDP). Zudem werden dieselben Enzyme bei der Wurstherstellung eingesetzt, ohne dass sich daran Widerspruch regt. Eine Kennzeichnung der Produkte hätte Krahmer gereicht: „Politiker haben hier eine Geschmacksfrage entschieden, die die Verbraucher entscheiden sollten.“ Es handele sich um eine populistische Aktion, nicht um einen Beschluss, der auf einer sachlichen Grundlage gefasst worden sei. „Vielmehr wurde hier skandinavischen Politikern entsprochen, die sich im Wahlkampf befinden und das Thema Ekel-Fleisch auf der Agenda haben.“

Verbraucherwunsch nach gleichgroßen Schnittscheiben

Der Hintergrund der Diskussion war die Herstellung von etwa Formschinken mit Hilfe des Enzyms Transglutaminase, wobei Fleischstücke zusammengeklebt und als ganze Schinken verkauft werden. „Es stimmt nicht, dass kleine Fleischstücke zusammengeklebt werden, die sonst unverkäuflich sind, und bei den hygienischen Standards, die wir in Deutschland haben, gibt es auch keine erhöhte Gefahr für Bakterienbefall“, sagt der Sprecher des Bundes der deutschen Fleischwarenindustrie, Thomas Vogelsang. Thrombin etwa sei in jedem Organismus, diene der Blutgerinnung und sei völlig ungefährlich. „Es ist technisch notwendig, mit solchen Hilfsmitteln zu arbeiten, um dem Verbraucherwunsch nach gleichgroßen, geschnittenen Fleischscheiben zu entsprechen.“ Fleisch sei ein gewachsener Rohstoff, den man in Form bringen müsse. Aus seiner Sicht werde das Produkt dabei sogar verbessert. „Es wird bei der Herstellung von Fleischprodukten mit Transglutaminase auch entsehnt und damit aufgewertet.“

Diese Aussage ist für die Sprecherin der Grünen für Ernährung, Ulrike Höfken, nicht nachvollziehbar: „Es ist zynisch zu behaupten, es handele sich bei der der Herstellung von Klebefleisch nicht um eine Qualitätsminderung“, widerspricht sie. Ohne das Verbot wäre ein weiterer Schritt in die Pervertierung von Lebensmitteln gegangen worden. Es reiche nicht aus, die Lebensmittel einfach zu kennzeichnen, denn es könne von keinem Verbraucher erwartet werden, dass er sich mit Begriffen wie Thrombin und Transglutaminase oder Fibrinogen auskenne.

Optimierung der industriellen Produktion

Auch für Martin Rücker von der Verbraucherorganisation foodwatch wäre eine Kennzeichnung allein nicht genug gewesen: „Die Fleischverarbeitung ist in viele einzelne Arbeitsschritte organisiert. Wenn bei einem frühen Verarbeitungsschritt eine Kennzeichnung erfolgen würde, dass Fleischklebstoffe eingesetzt wurden, kann niemand nachvollziehen, ob diese Kennzeichnung bis zum letzten Verarbeitungsschritt beibehalten worden ist.“ Der Vorteil für die Industrie bestehe schlicht darin, dass qualitativ schlechteres Fleisch wie ein edleres Stück aussehen und entsprechend verkauft werden könne. Es gehe nur um die Optimierung der industriellen Produktion. „An einem Schwein sind nur zwei gewachsene Schinken dran“, erklärt Gero Jentzsch vom Deutschen Fleischer-Verband. Bei einer so geringen Ausbeute ist verständlich, dass nach Produktionsalternativen gesucht wird, um mehr „Schinken“ vom Schwein zu haben.

In Europa ist unterdessen eine Enzym-Verordnung in Vorbereitung, die die Zulassung von einzelnen Enzymen einheitlich regeln soll. Aber mit weiteren Ge- und Verboten lässt sich das Thema Lebensmittelqualität und -sicherheit kaum an der Wurzel packen. Diese Verordnungen sind wie im aktuellen Verbotsfall oft nur Reaktionen auf eine öffentliche Diskussion.

Geheime Besprechungen für Definition von Lebensmitteln

Nicht einzelne Enzyme zu diskutieren, schafft Abhilfe; „eine klare Definition von Lebensmitteln ist nötig“, sagt Ulrike Höfken. Diese Definitionen stehen im deutschen Lebensmittelbuch des Bundesministeriums für Verbraucherschutz. „32 Experten tagen im Geheimen und bestimmen unter Ausschluss der Öffentlichkeit, was etwa unter Fleischsalat oder Fruchtcreme zu verstehen ist“, sagt foodwatch-Sprecher Rücker. Schon dort sei festgelegt, dass kleine Fleischteilchen zusammengeklebt und ohne Deklaration als Schinken verkauft werden dürften. Zwar seien diese Leitsätze nicht rechtsverbindlich, „aber in einem Rechtsprozess über Lebensmitteltäuschung wird ein Richter im Zweifel die Richtlinien des deutschen Lebensmittelbuches zu Rate ziehen und anhand dieser entscheiden, ob eine Täuschung vorliegt, oder nicht.“ Auch Höfken sieht hier das eigentliche Problem, denn „die Entscheidungen über Lebensmitteldefinitionen entziehen sich der parlamentarischen Einflussnahme.“

Für Deutschland erscheint die Entscheidung des EU-Parlaments unzureichend. Lebensmittelqualität hängt von Verbraucherbildung und Mitbestimmung bei Lebensmitteldefinitionen ab. Thrombin zu erlauben oder zu verbieten löst die Probleme der Lebensmittelproduktion nicht, sondern lenkt davon ab.

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