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Freitag, 10. Februar 2012
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Gesundheit Kritik an Handyverbot

04.03.2003 ·  Das Telefonieren mit Handys sollte auch in Krankenhäusern nicht grundsätzlich verboten sein. Britische Ärzte plädieren jedenfalls für eine deutliche Lockerung der oft strengen Bestimmungen.

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Das Telefonieren mit Handys sollte auch in Krankenhäusern nicht grundsätzlich verboten sein. Britische Ärzte plädieren jedenfalls für eine deutliche Lockerung der oft strengen Bestimmungen. Sie sprechen von einer ungerechtfertigten Hysterie. Wie Kardiologen vom John Radcliffe Hospital in Oxford im "British Medical Journal" schreiben, hat man die möglichen Einflüsse der Handy-Strahlung auf medizinische Geräte überschätzt.

Inzwischen habe sich gezeigt, daß praktisch nur Monitore und Herzschrittmacher beeinträchtigt werden könnten. Störungen auf Bildschirmen seien lediglich dann beobachtet worden, wenn sich das Mobiltelefon im Umkreis von einem Meter befunden habe. Die kritische Distanz zu Herzschrittmachern betrage sogar nur zehn Zentimeter. Die Handynutzung außerhalb bestimmter Bereiche wie der Intensivstation zu gestatten sei unbedenklich und sogar wünschenswert. Allerdings dürften andere Patienten und das Personal nicht gestört werden. Beispielsweise spreche nichts gegen eine Nutzung in Aufenthaltsräumen auf der Station.

Auch Ärzte vom Imperial College in London plädieren für eine Lockerung des Verbots ("Lancet", Bd. 361, S. 788). Sie führen im wesentlichen drei Argumente an. Zum einen hätten Studien keine Hinweise auf eine konkrete Gefährdung ergeben. Zum anderen habe sich die Mobilfunktechnik gewandelt. Handys nach dem neuen GSM-Standard neigten offensichtlich weniger zu Wechselwirkungen mit elektronischen medizinischen Geräten wie die früheren analogen Telefone. Drittens wird angeführt, daß Handys schon trotz des Verbots häufig in Kliniken verwendet würden, nicht zuletzt vom Personal selbst. Es komme durchaus vor, daß die Telefone sogar im Operationssaal eingeschaltet blieben.

Quelle: R.W., Frankfurter Allgemeine Zeitung, 05.03.2003, Nr. 54 / Seite N1
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