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Gentechnik Britische Behörde verbietet „Designer-Baby“

02.08.2002 ·  Ein Elternpaar darf nicht mit einer künstlichen Befruchtung ein Baby als maßgeschneiderten Knochenmarkspender für seinen schwer kranken Sohn zu zeugen.

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Ein britisches Elternpaar ist mit dem Vorhaben gescheitert, mit einer künstlichen Befruchtung ein Baby als maßgeschneiderten Knochenmarkspender für seinen schwer kranken Sohn zu zeugen. Die Auswahl eines im Reagenzglas gezeugten Embryos sei in diesem Fall weder aus juristischer noch aus ethischer Sicht zu vertreten, entschied die Britische Behörde für menschliche Befruchtung und Embryologie (HFEA) nach einem Bericht der britischen Zeitung „Daily Mail“ vom Freitag.

Die Eltern wollen voraussichtlich Einspruch einlegen. „Manche Leute sagen, dass wir Gott spielen. Ich antworte ihnen, dass wir es tun, um unseren Sohn zu retten“, sagte Michelle Whitaker, die Mutter des kranken Dreijährigen.

Knochenmarkspende könnte Leben retten

Charlie Whitaker leidet an chronischer Blutarmut, die mit täglichen Blutspenden und Medikamenten behandelt wird. Eine Knochenmarkspende aus der Nabelschnur eines Säuglings, die zu hundert Prozent mit seinem Immunsystem übereinstimmt, würde den Junge höchst wahrscheinlich heilen.

Erst im Februar hatte die HFEA einem anderen Elternpaar in einer ähnlichen Situation erlaubt, im Reagenzglas ein „Designer-Baby“ zu zeugen. In diesem Fall litt das erste Kind der Eltern jedoch an einer Erbkrankheit. Mit der Präimplantations-Diagnostik konnte deshalb ausgeschlossen werden, dass auch das zweite Baby mit der Krankheit auf die Welt kommen würde, betonte die HFEA. Nach der britischen Gesetzgebung ist die Auswahl künstlich befruchteter Embryoen vor ihrer Einpflanzung in den Mutterleib verboten.

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