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Gegen Auslieferung Frankreich und Polen für Roman Polanski

28.09.2009 ·  Schon mehrfach sollen sich amerikanische Strafverfolger um eine Verhaftung Roman Polanskis bemüht haben. Nun sitzt der 76 Jahre alte Starregisseur wegen eines Sexualdelikts im Jahr 1977 in der Schweiz in Auslieferungshaft und sorgt für diplomatische Verwicklungen.

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Die Verhaftung des Starregisseurs Roman Polanski am Samstag in Zürich hat in der Schweiz zu diplomatischen Verwicklungen geführt. Der Oscar-Preisträger sollte auf dem Zürcher Filmfestival für sein Lebenswerk geehrt werden. Stattdessen sitzt er jetzt in Auslieferungshaft, da die Vereinigten Staaten ihm wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen im Jahr 1977 den Prozess machen wollen. Die Straftat verjährt weder im amerikanischen Bundesstaat Kalifornien, wo sie verhandelt wird, und seit 2008 auch nicht mehr in der Schweiz. Dessen ungeachtet forderte am Montag einer der Anwälte Polanskis die Freilassung seines Mandanten. Der französische Außenminister Bernard Kouchner verwandte sich gegenüber der Schweizer Außenministerin Micheline Calmy-Rey für den französisch-polnischen Doppelbürger, der polnische Konsul Marek Wieruszewski forderte ein Besuchsrecht.

In Bern sagte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf, die Rechtslage sei klar und der bekannte Name dürfe keine Rolle spielen. Schließlich handele es sich nicht um ein Kavaliersdelikt. Sie bestritt, dass die Vereinigten Staaten in der Sache politischen Druck auf die Schweiz ausgeübt hätten. Polanski besitzt ein Chalet im schweizerischen Gstaad, das er häufig besucht hat, ohne dass die Justiz einschritt. Allerdings hat das Justizministerium in Bern nach eigenen Angaben von den Aufenthalten immer erst im nachhinein erfahren.

Nicht der erste Inhaftierungsversuch

Es war offenbar nicht das erste Mal, dass amerikanische Strafverfolger sich um die Verhaftung Polanskis bemühten. Bevor Polanski in Zürich festgenommen wurde, hatte die Staatsanwaltschaft in Los Angeles vor mindestens zwei Auslandsreisen Schritte unternommen, um den Regisseur in Haft zu bringen und damit auf seine Auslieferung hinzuwirken. „Aber am Ende hat er offenbar herausgefunden, was vor sich ging und ist nicht gereist“, zitiert die „Los Angeles Times“ Sandi Gibbons, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft für den Bezirk Los Angeles.

Nach einer anderen, ungenannten Quelle der Zeitung soll es in den vergangenen zehn Jahren mindestens ein halbes Dutzend fehlgeschlagener Versuche der Staatsanwaltschaft gegeben haben, Polanskis Überstellung in die Vereinigten Staaten zu erreichen. Doch Polanskis Anwälte hatten angeblich keine Ahnung, dass die amerikanischen Behörden ihren Mandanten im Visier hatten. In einer Mitteilung schreiben die amerikanischen Anwälte Bart Dalton, Doug Dalton und Chad Hummel, die Staatsanwaltschaft habe mehrfach mitgeteilt, es gebe keine Bemühungen, Polanskis Überstellung in die Vereinigten Staaten zu erreichen. Allerdings ist nicht ganz klar, ob damit nur Ersuchen an Polanskis Wahlheimat Frankreich gemeint waren oder auch solche an andere Staaten. In der Schweiz jedenfalls habe es in der Vergangenheit keine Ermittlungen gegen Polanski gegeben, sagte Hervé Temime, ein französischer Anwalt Polanskis, am Montag der Zeitung „Le Figaro“.

Polanski lebt seit seiner Flucht aus Amerika in Paris, er ist in dritter Ehe mit der französischen Schauspielerin Emanuelle Seigner verheiratet.

Seit 2005 internationaler Haftbefehl

Zu der Verhaftung in Zürich erläuterte Sandi Gibbons, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft im Bezirk Los Angeles, weiter, ihre Behörde habe eine gute Woche vor dem Filmfestival erfahren, dass Polanski dort erwartet werde. Daraufhin habe man die Regierung in Washington gebeten, die schweizerischen Behörden um die Auslieferung Polanskis zu ersuchen, für den seit 2005 ein internationaler Haftbefehl besteht.

In Los Angeles ist gegen den Regisseur eine Anklage anhängig, in der ihm vorgeworfen wird, 1977 die dreizehn Jahre alte Samantha Geimer vergewaltigt zu haben, nachdem er ihr Alkohol und Drogen gegeben habe. Ursprünglich umfasste die Anklage sechs Verbrechen, die mit einer Höchststrafe von 50 Jahren Jahren Freiheitsentzug bedroht waren. In einer Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft bekannte sich Polanski dann in einem Anklagepunkt wegen sexueller Handlungen an einer Minderjährigen schuldig. Er verbrachte 42 Tage im Gefängnis. Zu einer längeren Freiheitsstrafe sollte der Regisseur, der mittlerweile wieder auf freiem Fuß war, nach der getroffenen Absprache nicht verurteilt werden.

Vieles an Vorgängen bis heute nicht geklärt

Dieser Abrede hatten auch die Anwälte Samantha Geimers zugestimmt. Zur Verkündung des Strafmaßes kam es dann aber nicht mehr. Kurz vor dem Termin floh Polanski nach Europa, weil es Hinweise darauf gab, dass der Strafrichter die Abrede zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft nicht länger akzeptieren werde. Der mittlerweile verstorbene Richter Lawrence Rittenband war nach unzulässigen Beratungen mit einem Staatsanwalt, der nicht an der Vereinbarung beteiligt war, zu der Überzeugung gelangt, dass Polanski eine härtere Strafe verdiene. Vieles an den Vorgängen ist bis heute nicht geklärt.

Schwere Vorwürfe gegen die Justiz wurden in einer Fernsehdokumentation über den Fall erhoben, die der Sender HBO im Jahr 2008 ausstrahlte. Von den Enthüllungen in der Dokumentation angespornt beantragten Polanskis Anwälte beim Bezirksgericht in Los Angeles, das Strafverfahren gegen den Regisseur einzustellen. Auch das Opfer Samantha Geimer unterstützte dies. Richter Peter Espinoza erkannte an, dass es in dem Prozess damals zu „gravierendem Fehlverhalten“ gekommen sei. Aber der Antrag auf Verfahrenseinstellung könne nur geprüft werden, wenn Polanski vor Gericht erscheine. Dies lehnte der Filmemacher aus Furcht vor Verhaftung ab. Derzeit prüft ein kalifornisches Berufungsgericht den Fall.

Polanski kann Auslieferung juristisch anfechten

Die Vereinigten Staaten haben nach Polanskis Verhaftung in der Schweiz 60 Tage Zeit, um das formelle Auslieferungsgesuch zu stellen. Polanski kann die Auslieferung juristisch anfechten. Parallel hierzu könnte er Haftentlassung gegen Kaution beantragen. Allerdings sollte der 76 Jahre alte Regisseur nach Meinung von Juristen damit nicht rechnen. Nach Rechtsprechung des obersten Gerichts in der Schweiz bleibt ein Beschuldigter während des Auslieferungsverfahrens in Haft.

Unterdessen hat der französische Außenminister Kouchner am Montag die amerikanische Außenministerin Hillary Clinton um „Amtshilfe“ im Fall Roman Polanski gebeten. Wie das Außenministerium in Paris mitteilte, hat sich Kouchner gemeinsam mit dem polnischen Außenminister Sikorski an Frau Clinton gewandt, damit sie eine Freilassung des franko-polnischen Filmregisseurs aus der Auslieferungshaft in der Schweiz erwirke. Auch über die Möglichkeit eines Gnadengesuchs sei diskutiert worden, hieß es.

Präsident Sarkozy bestürzt

Staatspräsident Sarkozy ist nach den Worten seines Kulturministers Frédéric Mitterrand bestürzt über die Verhaftung des Filmregisseurs. Der Präsidentenpalast teilte am Montag mit, Sarkozy wünsche eine „schnelle Lösung“. Kulturminister Mitterrand hatte die von den Schweizer Behörden minuziös geplante Verhaftung als „entsetzlich“ bezeichnet. „Wir wissen, unter welchen Bedingungen das geschehen ist. Es gibt ein großzügiges Amerika, das wir mögen, und ein gewisses Amerika, das Angst macht, und es ist letzteres Amerika, das uns sein Gesicht gezeigt hat“, sagte Mitterrand. Der Kulturminister deutete an, dass sich die Schweiz offensichtlich mit der Festnahme bei den amerikanischen Behörden beliebt machen wolle.

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