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Gegen Auslieferung Frankreich und Polen für Roman Polanski

 ·  Schon mehrfach sollen sich amerikanische Strafverfolger um eine Verhaftung Roman Polanskis bemüht haben. Nun sitzt der 76 Jahre alte Starregisseur wegen eines Sexualdelikts im Jahr 1977 in der Schweiz in Auslieferungshaft und sorgt für diplomatische Verwicklungen.

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Rolf Jonasson

@ Paul Rabe

Verjährung spielt in diesem Fall keine Rolle, da der Fall bereits vor Gericht verhandelt wurde und, auch wegen des Geständnisses des Angeklagten, bereits kurz vor dem Anschluss (Verkündung von Urteil und Strafmass) stand. Dadurch war die Verjährung selbstverständlich unterbrochen - wo kämen wir auch hin, wenn man sich durch Flucht in die Verjährung retten könnte? Übrigens wird Ihre perfide Behauptung, das Opfer habe "einverständlich" Sex mit dem Angeklagten gehabt, auch durch ständige Wiederholung nicht wahr - das Gegenteil ist spätestens durch das Geständnis erwiesen. Aber Fakten... naja, Sie wissen schon, oder?

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Gerhard Schloendorffer

an Paul Rabe

Dies Verbrechen ist ein Verbrechen an der Gesellschaft, und nicht nur ein Verbrechen von dem das Opfer betroffen ist. Und die Gesellschaft (das Gesetz) will, dass er bestraft wird. Wenn das Opfer eine Privatklage erhoben haette, so wie es im amerikanischen System moeglich ist, dann kann das Opfer das Verfahren einstellen lassen. Und das hat sie sicher auch so gemacht (?). Nur wenn die Gesellschaft (das Gesetz) von solch einem Gesetzesbruch erfaehrt, muss das Gesetz ausgefuehrt werden. Da gibt es keine Kulanz. Und die persoenliche Meinung des Opfers ist voellig irrelevant,nd da gibt es nichts u verhandeln. und das ist gut so - werr ein 13-jaehriges maedchen vergewaltigt, hat es auch nicht besser verdient. Lang lebe das Gesetz - Tod der Willkuer!

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Hugo Bühler
Hugo Bühler (Jennyli) - 30.09.2009 02:17 Uhr

Was sagte das Opfer vor 6 Jahren?

Das Opfer, Samantha Geimer, schweigt zur Verhaftung ihres Vergewaltigers. Was die 45-ährige über ihren damaligen Peiniger denkt, ist nachzulesen in einem Artikel, der vor sechs Jahren am 23.2.03 in der «Los Angeles Times» erschien.
«Es war in keiner Weise einvernehmlicher Sex. Ich sagte Nein, mehrmals Nein, aber er akzeptierte mein Nein nicht. Ich war allein und wusste nicht, was ich tun sollte», schreibt die Frau, die heute als Hausfrau und Mutter von drei Söhnen auf Hawaii lebt und als Bibliothekarin arbeitet. «Im Rückblick war es furchterregend und sehr gruselig. Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass er etwas Furchtbares getan hat.» Polanski vergewaltigte das Mädchen in der Villa seines Freundes Jack Nicholson. Mit Champagner und Drogen wurde die 13-Jährige zu sexuellen Handlungen verführt. «Ich hege keine schlechten Gefühle ihm gegenüber, aber auch keine Sympathie. Für mich ist er ein Fremder.»
Strafbare Tat oder nicht? Dies zu beurteilen ist Sache eines Gerichtes.

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Alfons Crocusé
Alfons Crocusé (ALCR) - 30.09.2009 01:36 Uhr

@Steve Lutzmann (TomderAffe) - substanzlose Vollstreckungsverjährung !?

Herr Steve Lutzmann (TomderAffe)!
.
Ich bin ein interessierter Leser Ihrer tiefgreifenden Kommentare. Würden Sie mir bitte erklären was Sie mit: "keine Verstreckungsvolljährung bei lebenslanger Haft (bei über 10 Jahren Gefägnis sind es auch hier 25 Jahre)" denn meinen? In der deutschen Rechtsprechung finde ich die Begrifflichkeit nicht, wo muss ich suchen?"
.
Im voraus, herzlichen Dank!
.
.
.
.
Herr Rabe, hier geht es um eine Vollstreckungsverjährung
Steve Lutzmann (TomderAffe)
Und die beginnt an dem Tag, an dem Herr P. rechtskräftig verurteilt wurde. Und, er ist rechtskräftig verurteilt. Das Strafmass ist mir unbekannt, aber auch nach deutschem Recht gibt es keine Verstreckungsvolljährung bei lebenslanger Haft (bei über 10 Jahren Gefägnis sind es auch hier 25 Jahre).
Insofern ist Ihr Einwand vollkommen substanzlos.

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Beissreflexe einiger Stammkommentatoren....

.... können sich bei diesem Thema wieder prächtig entfalten :)

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Jaques Bagios

@ Alfons Crocusé (ALCR): Erst lesen, ...

... dann ideologisieren, monsieur Crocusé. Ist das zuviel verlangt?
Ich habe AN KEINER STELLE Werbung FÜR einen Polanski-Film gemacht, sondern auf einen Dokumentarfilm ÜBER genau diesen Fall hingewiesen. (Eine, im übrigen, sehr gute Dokumentation, die Puritanern und Schwarzweißmalern wie Ihnen natürlich nicht in den Kram passen wird.) --- Zweitens: ich habe mitnichten versucht, das "wundervolle Werk" (ein Zitat, das Sie mir zu allem Übel auch noch unterjubeln) "eines Künstlers über seine Taten wirken zu lassen". Herr Polanski ist mir reichlich egal. Die Hexenjagd, die betrüblicherweise auch an dieser Stelle stattfindet, hingegen nicht. Auch hier: erst lesen, dann denken, dann schreiben. --- Ich weiß nicht, was Sie mit Ihrem Angriff auf mich bezwecken, Herr Crocusé, und nehme der Einfachheit halber und zu Ihrer Entlastung an, daß Sie schlicht nicht verstanden haben, was ich schrieb. Also, wischen Sie doch bitte den Schaum vor dem Mund ab, der steht Ihnen nämlich nicht.

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Paul Rabe

@Jonasson Totschlag wäre besser gewesen ?

Ihre formal juristische Denkweise kommt zu ziemlich abstrusen Ergebnissen. Hätte Polanski mit dem Mädchen damals nicht einvernehmlichen Sex gehabt, sondern dieses 'totgeschlagen', dann wäre er nach dieser formal juristischen Argumentation jetzt frei. Denn im Gegensatz zu Kindesmissbrauch verjährt Totschlag nach 30 Jahren. Wie absurd.....

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gisbert heimes

Sexualität bleibt ein Tabu-Thema

Sollte man in Anbetracht der Pornographierung der Weltgesellschaft nicht denken, ist aber so. Empörung und Abscheu, wie sie sich hier und anderswo öffentlich zum Fall Polanski äußern, sind psychologisch gesehen Mechanismen des Selbstschutzes und der Selbstvergewisserung.

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Marvin Parsons
Marvin Parsons (mapar) - 29.09.2009 17:08 Uhr

@ M. Eifelstein: Strafrecht

Es genügt nicht, mit der Maus zu klicken, man muß auch lesen können: §182 (3): "Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie 1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt [...] _und_ dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt..." (Hervorhebung von mir). Der zweite Teil muß zutreffen, damit es strafbar ist. Ihre Behauptung ist falsch (ich gebe zu, der Satz ist insgesamt etwas lang um in Wut ganz gelesen und verstanden zu werden). Der gesamte § 182 ist hier überhaupt nicht zutreffend, weil es darin um Jugendliche (= 14-17 Jahre) geht, mit denen sexuelle Handlungen unter gewissen Einschränkungen für unter 16jährige erlaubt ist. Hier geht es um ein Mädchen, das juristisch als "Kind" betrachtet wird (da unter 14). Strafbar ist es natürlich trotzdem, was hier auch niemand bestritten hat.

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Rolf Jonasson

@ Paul Rabe

Sie verdrehen die Tatsachen. Das Opfer hat Polanski, der die Tat vor Gericht gestanden hat, keineswegs "entlastet". Es hat lediglich dafür plädiert, man möge die Sache nun ruhen lassen, da sie selbst nicht mehr damit konfrontiert werden möchte. Das ist verständlich und ihr gutes Recht, für die Verfolgung aber irrelevant, da es sich um ein Offizialdelikt handlelt, welches in jedem Rechtsstaat auch ohne Zutun des Opfers verfolgt werden kann.

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Stephan Rofallski
Stephan Rofallski (Stero) - 29.09.2009 16:12 Uhr

Wirklich, ich bin fassungslos.

Nicht wegen der Verhaftung - sondern aufgrund der Tatsache, dass dieser Mann über 30 Jahre lang in weiten Teilen der Welt unbehelligt reisen durfte - und noch mehr von der Sympathie, die er immer noch genießt.
Ist eine Tat des Jahres 1977 weniger schlimm oder gar bedeutungslos, als wenn die selbe Tat 2009 geschehen wäre? Das kann doch niemand ernsthaft annehmen.
Was also spricht denn für Herrn P. ? Dass sein damaliges Opfer sich zwischenzeitlich dafür aussprach, ihn frei zu sprechen? Reicht das? Ich hoffe nicht.
Man stelle sich das mal vor, reiche Menschen machen was sie wollen - und erkaufen sich hinterher vom Opfer ein "Ihm sollte verziehen werden". Oder weniger reiche, dafür um so skrupellosere Täter erpressen sich eine solche Aussage. Prost Rechtssystem.
Nein, so etwas wird hier nicht vorgelegen haben. Aber vielleicht benötigte das Opfer eine öffentliche Vergebung an ihren Täter, um mit dem eigenen Trauma fertig zu werden, um diesen schwerwiegenden Einschnitt in das eigene Ich abschließen zu können. Ein erwachsener Mann, der ein 13 jähriges Kind betrunken macht und anschließend mit ihr sexuell verkehrt, begeht in den Augen der breiten Öffentlichkeit eine Lappalie. Ich bin fassungslos. Immer noch.

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Pia Bücken
Pia Bücken (muscat) - 29.09.2009 15:37 Uhr

@Marvin Parsons: Zum Glück...

... entscheiden über die Verwerflichkeit einer Tat nicht irgendwelche Leser und Hobby-Juristen wie hier, sondern ordentliche Gerichte. Um Herrn Polanski muss man sich demnach keine Sorgen machen.

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Josef Bujtor
Josef Bujtor (Mramorak) - 29.09.2009 15:05 Uhr

Freiheit nur für "Kunstschaffende"?

Ein gewöhnlicher Mann wäre da schnell drin gewesen und lange dazu. Aber für soeinen setzen sich sogar Präsidenten ein. Was mich aber noch mehr wundert: wo sind all die, die sich so schnell zu "Kinderschüzern" selbs erklären. Welch eine unehrliche Bande.

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fritz Teich

Wann waere die Tat denn in Deutschland verjaehrt?

Er hat ihr Champagner eingefloesst. War das eine Waffe im Sinne eines schweren Falles? Wohl kaum.

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Paul Rabe

@Frau Brücken Das Opfer SELBER(!) entlastet ihn

Das (angebliche) "Opfer" SELBER(!) entlastet Roman Polanski und möchte nicht dass er bestraft wird. Offensichtlich hat Sie SELBER nicht das Gefühl bei dem Vorfall Schaden zugefügt bekommen zu haben. Was also soll diese Strafverfolgung nach 30 Jahren noch bringen? Menschen sind keine Maschinen mit einer klaren Spzifikation. Bei manchen Menschen kommt es früher und bei manchen später zur Reife. Wenn eine 13 jährige freiwillig sich mit einem älteren Mann einläßt und dies SELBER auch später nicht dem Mann als "Tat" ankreidet, so ist hier überhaupt fraglich ob der Staat 30 Jahre später noch zu ermitteln hat oder ob er sich nicht einfach aus dem Verhältnis von angeblichem Opfer zu angeblichem Täter herauszuhalten hat. WENN der Staat aber eingreift, dann sollte er die Verhältnissmäßigkeit waren. Also ZUERST den saudischen Scheich verhaften, wenn dieser auf amerikanischem Boden mit seiner minderjährigen Ehefrau landet BEVOR er sich um solche Lapalien kümmert...

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Marvin Parsons
Marvin Parsons (mapar) - 29.09.2009 14:51 Uhr

Nachtrag

Leider wurde mein voriger Beitrag entschieden gekürzt. Er enthielt noch den Hinweis, daß vor nicht allzulanger Zeit ein deutscher Tourist nach dem mutmaßlichen Mißbrauch einer 13jährigen Touristin anderer Nationalität im Urlaubsland verhaftet wurde und der dortigen Justiz von Deutschland aus prompt vielfach Rückständigkeit und Überreaktion wegen einer Lappalie vorgewurfen wurde. Ich hoffe, in dieser Form ist das zu erwähnen erlaubt. Ja, der Täter war jünger als Roman Polanski, aber Gesetze gelten für alle. Roman Polanski gehört bestraft, wenn er das Gesetz übertreten hat, aber wie im vorigen Beitrag gesagt mit Augenmaß (und er ist keineswegs wegen des anstehenden Gerichtsverfahrens aus den USA geflohen, sondern erst, als man den ihm angebotenen Deal "Geständnis gegen Zusicherung eine nur begrenzten Strafe" nach seinem Geständnis aufgekündigt hat). Er sah sich selbst also keineswegs als über dem Gesetz stehen, sondern wollte nur nicht wegen der Eitelkeit eines publicitysüchtigen Richters, der erklärtermaßen ein Exempel an ihm statuieren wollte, den größten Teil seines Lebens ins Gefängnis.

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zx10 (zx10) - 29.09.2009 14:31 Uhr

Alles sind gleich. Manche aber gleicher.

So war doch vor wenige Tagen im Fernsehen der Fall eines Mannes (München) zu sehen, der wegen einem couragierten Eingriff bei einer Schlägerei mt einem Verdienstkreuz geehrt werden sollte. Noch am selben Tag wurde er wieder ausgeladen, weil er wegen dem Rauchen eines Joint "straffällig" wurde. Tja, Pech gehabt. Man muß schon "ein Genie" aus der Kunstszene sein, um sich nicht nur Joint, sondern andere Drogen und Eskapaden leisten zu können. Nur dann bekommt man Rückendeckung von höchster Stelle. Ohne Vitamin B ist´s halt schwerer.

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Reinhard Liesaus

@Anne Wagner (Anne-Lene)

Frauen wie Sie machen mir Angst ! Verleihen Sie nächteweise Ihre Tochter an betuchte Künstler ? Was hat der Holocaust und die Schweiz mit der Tat des Herrn Polanski zu tun ?

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Rolf Jonasson

@ Anne Wagner (Anne-Lene)

Ihr wutschäumender Hinweis auf die Unschuldsvermutung geht fehl: Diese darf nach einem (überzeugenden) Geständnis ja wohl als widerlegt gelten - aber Fakten sind natürlich immer schlecht für das Aufdecken von Verschwörungen und werden daher gern ignoriert. Ferner ist festzuhalten, dass es nur einen Verursacher der heutigen Situation gibt, nämlich Herrn Polanski persönlich. Es ist eben immer ein Fehler, wenn man vor der Verantwortung davon läuft und ich bin mir sehr sicher, dass es ihm selbst heute auch seelich besser ginge, wenn er damals nicht geflohen wäre. Es bleibt dabei: Krokodilstränen sind ebenso unangebracht wie die Verunglimpfung der Schweizer Behörden!

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Marvin Parsons
Marvin Parsons (mapar) - 29.09.2009 13:35 Uhr

Aufregung ist übertrieben (bitte auch mit rot bewerten ;)

Roman Polanski wird einer Straftat verdächtigt. Man sollte sich jedoch mit dem Volkszorn vielleicht ein wenig zurückhalten. "Pädophilie" ist es schonmal nicht; wer diese Wort in dem Zusammenhang verwendet disqualifizert sich (die Definition ist nur wenige Mausklicks entfernt). Dazu waren die 70er in dieser Hinsicht um Größenordnungen liberaler; 1977 hatte beispielsweise die damals 12jährige Brooke Shields in einem erfolgreichen Kinofilm ("Pretty Baby") Nacktszenen, was heute absolut undenkbar ist (demnächst soll der Besitz (!) von Nacktbildern von volljährigen Frauen, die jünger als 18 aussehen (!), als "Jugendpornografie" strafbar werden). Es ist klar, daß es gesetzliche Grenzen geben muß, doch sollte sowas auch mit Augenmaß behandelt werden. Mit einer 14jährigen erlaubt, darunter verboten, klare Regelung; dennoch ist Sex mit einer geschlechtsreifen 13jährigen bei weitem nicht so verwerflich wie mit einer/einem Achtjährigen (letzteres ist wirklich Pädophilie und bei _solchen_ Tätern gehört der Schlüssel weggeworfen).

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