10.03.2009 · Die Nationalversammlung hat einen Gesetzentwurf gebilligt, der den Verkauf von Wein, Bier und Zigaretten an Jugendliche unter 18 Jahren verbietet. Ein Verstoß wird mit bis zu 7.500 Euro geahndet.
Frankreich verordnet seinen Minderjährigen eine Alkohol- und Tabakabstinenz: Die Nationalversammlung billigte in der Nacht zum Dienstag mit breiter Mehrheit einen Gesetzentwurf, der den Verkauf von Wein, Bier und Zigaretten an Jugendliche unter 18 Jahren verbietet. Ein Verstoß wird mit bis zu 7.500 Euro geahndet. Derzeit dürfen 16-Jährige wie in Deutschland alkoholische Getränke bestellen und kaufen. Vor Inkrafttreten des Verbotes muss das Gesetz noch vom Senat verabschiedet werden, was wegen der parteiübergreifenden Zustimmung als wahrscheinlich gilt.
Mit den Maßnahmen will die Regierung dem „zunehmend alarmierenden und brutalen Alkoholkonsum“ unter Jugendlichen entgegensteuern, sagte Gesundheitsministerin Roselyne Bachelot. Nach ihren Angaben ist die Zahl der unter 15-Jährigen, die nach Alkoholkonsum ins Krankenhaus gebracht wurden, zwischen 2004 und 2007 um 50 Prozent gestiegen. Zu dem Gesetzespaket gehört auch das Verbot sogenannter Open Bars, in denen für einen bestimmten Betrag ohne Limit getrunken werden kann.
Werbung für Alkohol im Internet zulässig
Kritik rief hervor, dass das Gesetzespaket gleichzeitig erstmals die Werbung für Alkohol im Internet zulässt. Bislang ist dies nicht gesetzlich geregelt. Dem Entwurf zufolge dürfen lediglich Seiten, die sich ausdrücklich an Jugendliche richten, nicht für Drinks und Spirituosen werden.
Ein Verkaufsverbot bei gleichzeitiger Erlaubnis zum Werben sei ein gefährlicher Widerspruch, sagte Alain Rigaud, Präsident des nationalen Verbandes zur Suchtprävention. Die erhoffte Stigmatisierung von Alkohol für Minderjährige werde dadurch verhindert. Das Rauschtrinken ist unter Jugendlichen in Frankreich ein großes Problem geworden. Um dem entgegenzuwirken, soll zudem Tankstellen abends und nachts der Verkauf von alkoholischen Getränken verboten werden. Auch werden Bürgermeister die Befugnis erhalten, den Verkauf von Wein und Bier zum Mitnehmen ab 18.00 Uhr zu untersagen.