15.06.2012 · Nachbarn beschreiben ihn als schwer depressiv. Ein 36 Jahre alter Vater aus Niedersachsen soll seine vier Kinder im Schlaf getötet haben. Ermittler gehen von einer Beziehungstat aus.
Richtlinien für Lesermeinungen
Die FAZ.NET-Redaktion bietet allen registrierten und eingeloggten Nutzern die Möglichkeit, sich mit den aktuellen Beiträgen auf FAZ.NET konstruktiv und kritisch auseinanderzusetzen und eigene Leser-Kommentare zu veröffentlichen. Für jede Meinungsäußerung stehen 1000 Zeichen zur Verfügung. Voraussetzung für eine Veröffentlichung ist, dass die Verfasser und Verfasserinnen ihren wirklichen Namen nennen, d.h. in ihrer FAZ.NET-Registrierung den korrekten Vor- und Nachnamen eingetragen haben. Im Falle der Veröffentlichung des Leser-Kommentars weisen wir am Beitrag sowohl den Klarnamen als auch den Nickname des Lesers aus. Unter Pseudonym oder anonym verfasste Texte können nicht berücksichtigt werden.
Veröffentlicht werden nur Beiträge, die auf den jeweiligen Artikel und sein Thema seriös und sachbezogen eingehen. Links- und rechtsradikale, pornographische, rassistische, beleidigende, verleumderische sowie ruf- und geschäftsschädigende Inhalte können nicht berücksichtigt werden, ebenso wenig sachlich falsche oder in angemessener Zeit nicht nachprüfbare Behauptungen. Links sind in den Leser-Kommentaren von FAZ.NET nicht gestattet. Die Redaktion behält sich vor Leser-Kommentare zu kürzen oder zu modifizieren. Jeder verfasste Beitrag wird von der Redaktion geprüft und schnellstmöglich veröffentlicht, sofern er diesen Richtlinien für FAZ.NET-Lesermeinungen nicht zuwiderläuft. Nutzern, die wiederholt versuchen, den Richtlinien nicht entsprechende Beiträge zu veröffentlichen, kann die Registrierung entzogen werden.
Für veröffentlichte Meinungsbeiträge gewähren Sie uns das unentgeltliche, zeitlich und örtlich unbegrenzte und nicht ausschließliche Recht, diese Aussagen ganz oder teilweise zu nutzen, zu vervielfältigen, zu modifizieren, anzupassen, zu veröffentlichen, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu verbreiten, aufzuführen und darzustellen, Dritten einfache Nutzungsrechte an diesen Aussagen einzuräumen sowie die Aussagen in andere Werke und/oder Medien zu übernehmen.
Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass der gesamte Auftritt von FAZ.NET von verschiedenen Suchmaschinen intensiv ausgewertet wird und die Inhalte dort auch gelistet werden. Das schließt die Leser-Kommentare automatisch ein, so dass diese auch über FAZ.NET hinaus im Internet jederzeit recherchierbar sind.
Details zu den "Beziehungsproblemen" wären interessant
die Frau hat sich wohl im Ausland vergnügt und wollte danach die
Trennung nach dem Motto "Du siehst die Kinder nie wieder und zahlst
bist Du blank bist"
Und da ist der "Zahlvater" wohl durchgedreht...
Kann sein, muss aber nicht
Ihr Kommentar geht doch am Text vollkommen vorbei. Die Eltern haben sich
friedlich getrennt, die Kinder sind beim Vater geblieben, groß
genug, selbst entscheiden zu können, sie haben dort ihre Umgebung,
ihre Kinderzimmer, ihre Schule etc. Bei dieser Sachlage muss der Vater
nicht zahlen, sondern die Mutter.
Alles Andere ist Ihre Phantasie oder die Erfahrung vieler Männer,
als sog. Zahlvater herhalten zu müssen. Alle Väter, sollten
Sie wissen, haben inzwischen Rechte und kein Vater muss ein Zahlvater
sein, wenn er sich mehr um die Kinder kümmert.