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Urteil des OLG Hamm Name von Samenspender muss preisgegeben werden

 ·  Die Tochter eines anonymen Samenspenders darf den Namen ihres biologischen Vaters erfahren. Eine entsprechende Entscheidung verkündete nun das Oberlandesgericht Hamm. Die Mutter der Klägerin hatte sich vor 22 Jahren anonym befruchten lassen.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (62)

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Esther Lenninghofen

(Samen-) Bankenkrise

Ich frage mich ob jetzt bald erste Samenbanken ins Schlingern kommen.
Könnten solche Banken zu einem Bad Samenbank Konsortium zusammengeschlossen werden?

Wird die EU hier eingreifend wirken? Sie regelt bekanntlich gerne und souverän in solchen Fällen!

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Peter Ammelmeyer
Peter Ammelmeyer (pammel) - 06.02.2013 21:07 Uhr

Es gibt 100.000 Kinder und Samenspender sind Väter im Schnitt 20 Mal im Jahr geworden

Hinzu kommt noch, das Samenbanken keine Versandhäuser sind. Geschwistersex/Heirat ist daher kein unwahrscheinliches Problem - wie bei Kukukskindern. Es ist anzunehemen, das in Großstädten in denen Zentren für Kinderwünsche eher Fuß gefasst haben u. Gegenden mit aktzeptierter Nachfrage/wo sonst viele Männer unfruchtbar sind Probleme bekommen.

Wenn es behinderte/ fast behinderte Kinder unter arglosen Samenspendergeschwistern gibt, wer kommt dann dafür auf? Dafür muss der Staat haften, wenn er nicht die Identität der Gesschwister untereinander aufklärt. Es wird Echt skuril - bestimmt werden demnächst "Zuchtbullen" im nachhinein prominent

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Daniel Mietke

Paßt doch..

..zum derzeitigen Genderwahn. Frauen haben es jetzt in der Hand (die Macht!) einen Mann, der vor 20 Jahren einen Vertrag unterschrieben hat (in dem steht , daß er anynom bleibt) mit einem Ruck den Boden unter den Füßen wegzuziehen. Ist das nicht Macht?! Und sogar rückwirkend?!

MfG
FT

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 06.02.2013 23:56 Uhr
Hubert Matig
Hubert Matig (humatik) - 06.02.2013 23:56 Uhr

Zweimal Unsinn.

1. Das Urteil hat aber auch gar nix mit vermeintlichem "Genderwahn" zu tun. Sicher, ein Samenspender ist immer ein Mann, das liegt in der Natur der Sache. Aber das Recht auf Kenntnis hat nichts mit dem Geschlecht des Kindes zu tun. Wenn ein Mann, der aus heterologer Insemination stammt klagt, bekommt er das gleiche Recht. Und für den Fall einer - in der Praxis nicht so häufigen - Eizellenspende gilt genau das Gleiche.

2. Völlig egal, wann Spender und Arzt hier einen Vertrag unterschrieben haben. Das Kind hat ihn nicht unterschrieben. Das ist der Punkt. Wäre ja noch schöner, wenn einem durch Vertrag zu Lasten Dritter Grundrechte unter den Füßen weggezogen werden könnten.

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David  Cohnen

Ein Sieg der Kirchen !!

Durch das Urteil – und die, die noch folgen werden- wird die künstliche Befruchtung erschwert werden. Die künstliche Befruchtung wird aus katholischer und evangelischer Sicht abgelehnt. Aus der Sicht der Kirchen ist dieses Urteil ein Sieg. Es ist an der Zeit, dass die Macht der Kirchen gebrochen wird.

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 07.02.2013 00:01 Uhr
Eric Woolf
Eric Woolf (EWoolf) - 07.02.2013 00:01 Uhr

Desorientiert?

Hier wird über ein Urteil eines ordentlichen Gerichts berichtet. Sind daran auch noch die Kirchen schuld? Auweia.

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Torsten Klier

"Es ist an der Zeit, dass die Macht der Kirchen gebrochen wird"

Wie kommt das eigentlich, diese Halluzination?
Wie ist das möglich, im säkularen Deutschland über eine "Macht der Kirchen" zu schwadronieren?

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Rüdiger Boegel

Gesetzt steht über einem Vertrag

Ein Gesetz ist grundsätzlich einem Vertrag übergeordnet. Die Verträge werden also nicht leichtfertig über den Haufen geworfen, sondern sind von Haus aus untergeordnet.

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Friedrich Philipp

Rechschreipunk

Ich glaube, die von der DPA lesen sich ihre Artikel nach dem Verfassen kaum noch durch. In letzter Zeit häufen sich sogar die Fehler in den Überschriften - wie hier der Fall. Die lassen wahrscheinlich überwiegend nur noch eine Autokorrektur drüber laufen, und gut is. Peinlich.

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Roland Magiera

Der Vorteil der Samenspende für die Frau war doch, dass sie sich den Spender aussuchen konnte

Groß, braune Augen, volles Haar, mental und körperlich gesund, geistreich, humorvoll, nicht gewalttätig, akademischer Abschluss und beruflich erfolgreich.

Statt den Frauen eine möglichst große Auswahl zu präsentieren, dürfte es sich in Zukunft um Kandidaten handeln, die das nicht als Dienst an der Gesellschaft sehen, sondern nur noch um die Knete einzustreichen, weil sie diese brauchen "Den können wir Ihnen empfehlen, der ist erst seit fünf Jahren arbeitslos und hat zuvor immerhin mal eine Umschulung zum Werkstoffprüfer auf einer Privatschule gemacht, sonst wären das 10 Jahre." (ein Jahr von den min. dreien auf der Privatschule (in NRW) ist für unseren geistreichen Staat etwa so teuer wie ein gesamtes Ing.-Studium und ich wünschte, dieses absolut untrügliche Zeichen des völligen Wahnsinns, der totalen Blindheit wäre unwahr, >80% sind danach so arbeitslos wie zuvor, bei den Noten wird massiv und haarsträubend geschönt).

Passt irgendwie alles zusammen, wie es nirgends passt.

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 06.02.2013 17:10 Uhr
Nils Kuhs

Sie können dies auch belegen?

Also, Sie bringen mal wieder so eine Tatsachenbehauptung":
"Der Spender wird in der Regel nach möglichst großer Ähnlichkeit zum zukünftigen Vater ausgewählt. Schlicht um dummes Gerede zu vermeiden und die Bindung zu erleichtern."
Belegen Sie dies mal. Eine Statistik, ein Artikel....

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Marie Kelkmann
Marie Kelkmann (MKelk) - 06.02.2013 16:44 Uhr

Der Spender wird in der Regel

nach möglichst großer Ähnlichkeit zum zukünftigen Vater ausgewählt. Schlicht um dummes Gerede zu vermeiden und die Bindung zu erleichtern. Glauben Sie eigentlich, dass es sich hierbei um eine Art "Versnadthausbestellung ohne Rückgaberecht" handelt?

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Cornelia  Holtmann

Ein Kind hat ein Recht auf Vater und Mutter.

Aus diesem Grund ist die Praxis der anonymen Samenspende grundsätzlich abzulehnen.

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 06.02.2013 18:16 Uhr
Cornelia  Holtmann

An dem "natürlichen" Zeugungsakt sind immer ganz konkrete Menschen beteiligt,

unabhängig davon, ob sich bei den Beteiligten um Ehe-/Lebenspartner handelt oder nicht. Und genau das ist der entscheidende Unterschied: Auch eine uneheliche Mutter kann den Vater des Kindes benennen, für das Kind ist dieser Vater in der Regel "greifbar". - Außerdem haben die Eltern in der Regel eine gemeinsame "Geschichte", und sei sie auch noch so kurz. Die Mutter kann ihrem Kind von dem Vater erzählen, Sie kann dem Kind erzählen, was sie an dem Vater als besonders nett/attraktiv ... empfunden hat. Auf diese Weise - über die Erzählung der Mutter - kann das Kind auch zu dem abwesenden Vater eine Beziehung entwickeln. Dies scheint mir ein für seine Identitätsfindung nicht unwichtiger Faktor zu sein.

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Marie Kelkmann
Marie Kelkmann (MKelk) - 06.02.2013 16:51 Uhr

Das ist doch eine Worthülse

Mit der gleichen Begründung könnte man jedweden vertraglich nicht sanktionierten Geschlechtsverkehr verbieten. Das können Sie gern halten wie sie wollen und moralisch werten wie sie möchten.
In einer Gesellschaft in der wir die Freiheit haben, dass sich Staat und Gesellschaft erstmal aus Bett und Stube heraushält, können Sie das gern grundsätzlich ablehnen, jedoch ohne Anspruch auf Allgemeingültigkeit.
Wie gesagt, verbessern kann man immer an der Gestaltung der Regeln. Aber verbieten wird außer die Menschen völlig sinnlos in die Illegalität zu treiben, gar nicht ändern.

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fritz Teich

Unfassbare Verwirrungen ueber den Umfang des allgemeinen Persoenlichkeitsrechtes

des Vaters. Alle Vaeter sind Samenspender, einige haben mehr andere haben weniger Spass daran.

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Daniel Mietke

Die links neben diesem Kommentarbereich...

sagen doch eigentlich alles. Zwei Anzeigen der Kinderwunschkliniken ivcyprus und Pforzheim und darunter "Schuldnerhilfe Heidelberg".
Das passt echt wie die Faust aufs Auge...

MfG
FT

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bert Lorch
bert Lorch (darkspace) - 06.02.2013 15:04 Uhr

Vetrag zu Lasten Dritter

Da haben Mutter und Vater einen Vertrag zu Lasten Dritter (des Kindes) gemacht, und das ist eben sittenwidrig, eigentlich ganz einfach, Jura 1.Semester...

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 06.02.2013 15:39 Uhr
Marie Kelkmann
Marie Kelkmann (MKelk) - 06.02.2013 15:39 Uhr

Das machen Eltern aber ständig

Soweit ich weiß machen Eltern das doch ständig, oder? Ich sage gar nicht, dass am Verfahren nichts zu verbessern wäre. Wie gesagt, eine Möglichkeit wäre die Kontaktanfrage, wie das auch bei Adoptionsverfahren oft möglich ist.

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Kai-Uwe Lensky

Und dann?

Die Frau besucht den Spender, der vielleicht verheiratet ist und Kinder mit seiner Frau hat. Ob die Frau mit diesem unehelichen Kind ihres Mannes klar kommt, scheint auch keinen zu interessieren.
Können sich auch die Spender in Zukunft informieren, wer ihnen die Existenz zu verdanken hat? Stehen sie dann vor der Tür und sagen "Ich bin dein Vater"? Das ging schon bei Skywalker nicht gut.

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Marie Kelkmann
Marie Kelkmann (MKelk) - 06.02.2013 14:41 Uhr

Zumal das ja ein ganz gewöhnliche Phänomen der Adoleszenz ist

Selbst Kinder, denen die Vatershcaft sozusagen ins Gesicht geschrieben steht haben oft eine Phase, in der sie die Elternschaft in Zweifel ziehen. Das gehört zur Identitätsfindung dazu, mal mehhr mal weniger stark. Deswegen ist man ja von der Empfehlung abgerückt, Adoptionskindern ihre Herkunft zu verschweigen. Die Frage kommt irgendwann aufs Tapet und wenn man dann ins Schwimmen kommt, kann das in der Tat das Vertrauensverhältnis (zer)stören. Deswegen ist es noch übler, wenn man Samenspender und Empfänger quasi in die Illegalität zwingt indem man ihnen die Rechtsgrundlagen unter den Füßen wegzieht.
Aber es dermaßen auf die Spitze zu treiben und ein Gerichtsurteil mit unübersehbaren Folgen für viele andere Lebende und noch nicht lebende Menschen herbeizuzwingen, halte ich für ungemein egoistisch.

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Keith Emerson

Unwissenheit ist manchmal besser.

Die Klägerin sollte es gut sein lassen und die aufgetürmten Schwierigkeiten bei der Suche nach dem biologischen Vater als Wink des Schicksals verstehen. Es ist nicht immer gut, alles zu wissen und die Enttäuschung über Anblick uns Status des tatsächlichen Vaters könnte sich als weitaus größere Belastung für das weitere Leben herausstellen als die mögliche Gnade der Unwissenheit.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 06.02.2013 16:53 Uhr
Nils Kuhs

Nur zu Klarstellung:

Da gibt es jetzt Menschen, die kennen Ihren tatsächlichen Vater nicht und wünschen sich dies. Dazu haben Sie das Recht (u.a. vom BVerfG festgestellt). Jetzt kommen Sie daher und schreiben solch eine hohle Phrase? "Enttäuschung beim Anblick... Status...". Ernsthaft, für wie einfältig halten Sie denn die betroffenen Menschen bzw. deren Umfeld? Sind Sie ernsthaft so naiv, dass Sie glauben die würden sich vorher keine Gedanken machen? Die würde die Konsequenzen der Entscheidung nicht abwägen? PS: Was soll denn bitte auch der Kern Ihrer Aussage sein? Sie haben (wie alle anderen auch) ein Problem beim "Kennenlernen von Vater und Kind" dargestellt. Und deshalb ist das ganze Verfahren schlecht? Verbieten? "Bei deinem Vater ist es eine Gnade, dass du ihn nicht kennenlernst"...

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Klaus Letis

Die Bedeutung des Samenspenders würde ich nicht zu hoch einschätzen

Auch ohne mit 22 Jahren zu wissen, von wem diese paar Molekule der einen Samenzelle sind, wird sich glücklich leben lassen.

Wenn man aber sein Glück von einer Urkunde abhängig machen will? Bitte schön. Ich glaube nicht, dass dieses Wissen das Trauma eines fehlendes Elternteiles überwinden hilft.

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 06.02.2013 18:24 Uhr
Klaus Letis

Die Information der Samenzellenspenderquelle ist irrelevant

Genauso könnte man Recht einfordern, die Namen des Taxifahrers zu erfahren, die die hochschwangerer Mutter ins Krankenhaus gefahren hat.

Wahrscheinlich war der auch noch prägender für die Entwicklung des Kindes,
als der Spender der Samenzelle welche über haupt nicht in Erscheinung tritt.

Für Sie nochmals: Diese Information ist irrelevant im Zusammenhang mit der Prägung eines Menschen.

Die Frage ist ehr, ob diese Art von Fortpflanzung soweit ok ist.
Aber dann kommt die Mutter ins Spiel und damit ist in unserer Gesellschaft nicht zu spaßen.

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Nils Kuhs

Hier geht es um die Persönlichkeitsrechte.

Hier geht es um die Persönlichkeitsrechte. Für Sie nochmals: Rechte! Jeder Mensch ist anders, jeder Mensch möchte sein Leben anders gestalten. Dieses Verfahren betrifft tatsächlich nur ein paar Menschen. Und diesen Menschen hat man jetzt ein Recht zugebilligt. Ob die von Ihrem Recht jetzt Gebrauch machen oder nicht, ist eine ganz anders Sache. Und selbstredend können Sie Ihre Meinung so auch umsetzten. Aber bitte akzeptieren Sie doch auch, dass es andere Menschen gibt. Und warum auch immer, ist denen diese Information wichtig. Deshalb kann ich über Ihren Kommentar nur den Kopf schütteln. Weil Ihnen also etwas "unwichtig" ist, müssen Sie andere nicht gleich niedermachen bzw. denen Ihre Rechte absprechen.

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Thomas Berger
Thomas Berger (tberger) - 06.02.2013 13:50 Uhr

Folge ist übrigens, nach einem kurzen Blick in die Literatur...

...eine Gleichstellung mit anderen Kindern des Spenders (z.B. Unterhaltspflicht und erbrechtliche Ansprüche). Bin mal gespannt, ob sich in Zukunft noch jemand zu einer Spende bereit erklärt.
Ich erinnere mich übrigens an einen Beitrag in der FAZ, in der sich ein befreundeter Mann zu einer Spende an ein lesbisches Paar bereit erklärt hatte. Ob dieser damit heute sehr glücklich ist?

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Antworten (3) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 06.02.2013 18:57 Uhr
Marie Kelkmann
Marie Kelkmann (MKelk) - 06.02.2013 18:57 Uhr

@Herr Kuhs

Auch wenn Sie es mir vielleicht nicht glauben:Ich stimme Ihnen sogar zu.
Was jedoch ein nur schwer einzuschätzendes Risiko bleibt,ist inwieweit gegenseitige Unterhaltspflichen als Konsequenz erwachsen können.Ich unterstelle hier gar nicht den Beteiligten unlautere Absichten.
Allerdings befürchte ich, dass-falls es ihren Zwecken nutzt-staatliche Kassen unter Umständen dies als Einfallstor nutzen.Was ich durchaus unlauter fände. Eigentlich ist völlige Anonymität nicht das,was ich für den besten Weg hielte,auch wenn ich das vielleicht nicht so zum Ausdruck gebracht habe.
Ich persönlich würde es begrüßen,wenn ein Kontaktaufnahmeverfahren für Spender und Empfänger institutionalisiert werden könnte,das nicht mit einer Vaterschaftsanfechtung einhergehen muss.
Sie haben natürlich völlig recht,wenn Sie sagen, dass jeder auf ein Recht aus freien Stücken verzichten kann.In Unterhaltsfragen bleibt das jedoch u.U. keine freie Entscheidung.Aber das gründet sich auf rein persönlicher Erfahrung.

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Nils Kuhs

Frau Kelkmann

Es ist nun erstmals Rechtssicherheit eingetreten. Die handelnden wissen nun also ganz genau, auf was Sie sich da "einlassen". Wie Sie dann aber zu der Aussage "dies ist ein einkalkuliertes Risiko" scheint erst mal verwirrend. Klärt sich dann aber auf. Sie meinten, wenn man die Rechtslage ignoriert, einem die Rechte des Kindes egal sind, wenn man sich also "neben" den Rechtsstaat stellt, dann wird das "Risiko unkalkulierbar". Um es Ihnen nochmals darzustellen Sie können jeden "ruhigen Gewissens darum bitten". Nur ist der Unterschied zu davor, nun wissen Sie, welche Verantwortung man damit übernimmt.

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Marie Kelkmann
Marie Kelkmann (MKelk) - 06.02.2013 14:24 Uhr

Das wird jetzt noch schwieriger

Ruhigen Gewissens kann man da grade gute Freunde nicht mehr drum bitten. Weder als lesbisches noch als heterosexuelles Paar.
Wenn nicht alle Parteien unbedingtes Stillschweigen bewahren (und dem Kind somit niemals die Wahrheit sagen können) ist das ein unkalkulierbares Risiko geworden.

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Anton Kowski

§ 1592 Vaterschaft BGB

Erbrecht? Unterhalt? Worüber diskutieren Sie hier eigentlich. Wer Vater eines Spenderkindes ist, ist durch § 1592 BGB geregelt. Und in eine Ehe wird der Ehemann des Mutter Vater; der biologische Vater spielt keine Rolle, weder im Unterhalts- noch Erbrecht.

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Antworten (4) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 06.02.2013 14:32 Uhr
Thomas Berger
Thomas Berger (tberger) - 06.02.2013 14:32 Uhr

Relevant ist hier § 1600 Abs. 5 BGB

Danach ist eine Anfechtung der Vaterschaft durch das Kind nämlich möglich (wenn auch nicht durch die Mutter und deren Mann, also den rechtlichen Vater).
Und es gibt einige Stimmen in der juristischen Literatur, die der Mutter das Recht zubilligen wollen, das Kind im Anfechtungsverfahren zu vertreten. Nach erfolgreicher Anfechtung der Vaterschaft des rechtlichen Vaters würde dann der biologische Vater mit allen entsprechenden Folgen als Vater festgestellt werden.
Ich lasse mich da aber gerne korrigieren, ist nicht mein Fachgebiet.

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Hans-Jürgen Bletz

Wie interpretieren Sie übrigens

§1600d BGB?

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Claus Behrens
Claus Behrens (chipin) - 06.02.2013 14:19 Uhr

Eine Vaterschaft kann vermutet werden,

kann anerkannt aber eben auch bestritten werden. Und glauben sie wirklich, daß ein Sozialamt bezahlt, wenn sich ein solventer Samenspender finden ließe?

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Hans-Jürgen Bletz

Ihr Wort in Gottes Ohr.

Sie werden sehen, daß die Gerichte auch hier ein Türchen finden werden, denn schließlich ist der Verwandschaftsgrad damit offiziell festgestellt. Die Rechtsprechung in letzter Zeit hat ja oft genug bewiesen, daß sie sich einen Teufel um Verträge ode Gesetzte schert. Es werden höhere Interessen konstruiert und schon können Sie den GEsetzes/VErtragstext mit auf die Toilette nehmen

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fritz Teich

Und Unterhalt werden sie dann auch zahlen muessen

Vater ist Vater und das kann man durch keine Konstruktion aendern. Die Samenspende ist nur ein anderes "Fremdgehen".

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 06.02.2013 14:54 Uhr
Marie Kelkmann
Marie Kelkmann (MKelk) - 06.02.2013 14:54 Uhr

Und auch Fremdgehen ist Privatsache

Davon mal abgesehen, dass ich ihre moralinsaure Verwendung der Wortes "Fremdgehen" im zusammenhang mit einem medizintechnischen Verfahren (die donogene Insemniation oder donogene IVF) für völlig unangemessen halte.
Und wie Paare mit dem Thema "Fremdgehen" umgehen, liegt in erster Linie in der Verantwortung der Partner und ggf Eltern. Wie ja so vieles in erster Linie der elterlicher Fürsorge anheim fällt.
Würde wir nicht so einen Trubel um die Genetik machen, die Sache wäre gar nicht so wichtig.

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Marcus  Weist

Undankbar

Ich frage mich, ob die Klägerin weiß, wie egoistisch ihr Anliegen ist.
Anstatt sich über das Geschenk des Lebens zu freuen und ihrem (ehemals anonymen) Vater ewig dafür dankbar zu sein, pfeift sie auf sein Persönlichkeitsrecht.
Dass Spender guten Grund haben, anonym bleiben zu wollen, scheint sie nicht zu verstehen.
Die Entscheidung des Gerichts ist ja wohl der blanke Hohn.

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Antworten (4) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 06.02.2013 20:19 Uhr
Carola Schommer

@Kelkmann

Nicht entweder oder sondern beides spielt zusammen.
Keiner wird bestreiten, dass die Sozialisation einen grossen Anteil an der Persönlichkeitsentwicklung eines Menschen trägt. Genauso wenig ist jedoch die Rolle der Genetik von der Hand zu weisen. Und in welchen Anteilen beides zusammenspielt ist bis heute noch nicht abschliessend geklärt.
Die eigenen biologischen Wurzeln AUCH kennen zu wollen kann man einem Menschen doch nun wirklich nicht ernsthaft übelnehmen. Meinen Sie nicht ?

Was dabei herauskommt ist natürlich eine andere Frage und herbe Enttäuschungen bleiben nicht aus. Doch das muss dem Betroffenen selbst überlassen bleiben.

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Marie Kelkmann
Marie Kelkmann (MKelk) - 06.02.2013 15:44 Uhr

Sagt aber viel über das Ich aus, das schon da ist

Denn man kan auf dem Wege der Ich-Findung auch zu dem Entschluss kommen: Was sind schon 23 Eiweißfäden gegen zwanzig Jahre miteinander.
Aber ich vergaß, die Prägung durch menschliche Interaktion ist ja eine Ideologie irgendwelcher Linken. Allein die Gene (früher hat man mal "Blut" gesagt, oder?) zählen.
Ich würde mir so mies vorkommen, wenn ich mit aller Kraft nach irgendeinem Fremden suchen würde, der mir nichts von alldem hat angedeihen lassen, was mein Papa für mich getan hat.

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Carola Schommer

Selbstverständlich

ist das Anliegen der Klägerin egoistisch. Und das ist auch richtig so,
dient doch das Auffinden des biologischen Vaters der der Ichfindung !

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Marie Kelkmann
Marie Kelkmann (MKelk) - 06.02.2013 14:21 Uhr

Auch egoistisch gegenüber den Eltern

Denn es ist ja keine geringe Abwertung desjenigen, zu dem man mal "Papa" gesagt hat. das ist die einzige Kategorie nach der "echte Vaterschaft" zu bemessen ist: Die Elternliebe und die Fürsorge.

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Marie Kelkmann
Marie Kelkmann (MKelk) - 06.02.2013 13:14 Uhr

Das spricht doch für das "traditionelle Kuckuckskind"

Wenn der biologische Vater ein flüchtiger Bekannter ist, dessen voller Name ggf nichtmal bekannt ist, kann auch niemand belangt werden. Und wenn die Aktion dann noch mit Einverständnis des eigentlichen Papas läuft, um so besser.
Aber eigentlich ist es unwürdig, dass ich hierzulande sowetwas auch nur denken muss. Wenn ein anonymer Spender nach damaliger Rechtslage ein Recht auf Anonymität hatte, muss das auch in zwanzig Jahren gewahrt werden. Und wenn es partout nicht anders zu werten ist, wie wäre mit der Regelung, dass ein Spender erstmal einer Anfrage auf Kontaktaufnahme zustimmt?

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 06.02.2013 17:08 Uhr
Marie Kelkmann
Marie Kelkmann (MKelk) - 06.02.2013 17:08 Uhr

Ich gebe Juristen doch keine Tipps

Das ist gar nicht meine Sache. Von Unrecht habe ich gar nicht gesprochen, lediglich eine Meinungsäußerung kundgetan.
Ich stelle jedoch für mich fest: Will ich anonym bleinen, verlasse ich mich nicht auf die Zusicherung der Anonymität sondern verschweige meinen Namen völlig. Und ob an geltenden Regelungen was zu verbessern sei, dazu darf sich heirzulande eigentlich jeder Äußern. Ob und was für Konsequenzen das hat, ist eine ganz andere Frage.
Und seit wann sind "Kuckuckskinder" und Infertilität ein schichtabhängiges Phänomen? Was wollen Sie mir damit sagen?

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Nils Kuhs

Da kann man mal wieder nur den Koipf schütteln...

Was beschreiben Sie da nur am Anfang? Was wollen Sie damit nur Aussagen? In welchen sozialen bzw. rechtlichen Schichten leben Sie nur?
Und was kommt dann? Ihre These mit der Rechtslage! Ist Ihnen klar, dass es hier um ein OLG geht? Glauben Sie ernsthaft, gerade Sie können diesen Richtern "Tipps" geben bzw. die wären ausgerechnet auf Ihre Hinweise angewiesen? Selbstredend gibt es überall Fehler, aber ausgerechnet Sie maßen sich an, diese zu erkennen?
Auch die Sache mit der "damaligen Rechtslage" scheint Ihnen nicht so ganz klar zu sein. So wie dargestellt, zweifelt ja niemand grundsätzlich an dem Recht auf Anonymität. Nur hat das Kind eben auch Rechte. Es geht also nicht um Unrecht und Recht, sondern um Recht und Recht. Ergo, man kann z.B. nach damaliger Rechtslage ein Recht besessen haben, aber dieses Recht kann bei einer Abwägung hinter ein anderes Recht treten.

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