06.02.2013 · Die Tochter eines anonymen Samenspenders darf den Namen ihres biologischen Vaters erfahren. Eine entsprechende Entscheidung verkündete nun das Oberlandesgericht Hamm. Die Mutter der Klägerin hatte sich vor 22 Jahren anonym befruchten lassen.
Richtlinien für Lesermeinungen
Die FAZ.NET-Redaktion bietet allen registrierten und eingeloggten Nutzern die Möglichkeit, sich mit den aktuellen Beiträgen auf FAZ.NET konstruktiv und kritisch auseinanderzusetzen und eigene Leser-Kommentare zu veröffentlichen. Für jede Meinungsäußerung stehen 1000 Zeichen zur Verfügung. Voraussetzung für eine Veröffentlichung ist, dass die Verfasser und Verfasserinnen ihren wirklichen Namen nennen, d.h. in ihrer FAZ.NET-Registrierung den korrekten Vor- und Nachnamen eingetragen haben. Im Falle der Veröffentlichung des Leser-Kommentars weisen wir am Beitrag sowohl den Klarnamen als auch den Nickname des Lesers aus. Unter Pseudonym oder anonym verfasste Texte können nicht berücksichtigt werden.
Veröffentlicht werden nur Beiträge, die auf den jeweiligen Artikel und sein Thema seriös und sachbezogen eingehen. Links- und rechtsradikale, pornographische, rassistische, beleidigende, verleumderische sowie ruf- und geschäftsschädigende Inhalte können nicht berücksichtigt werden, ebenso wenig sachlich falsche oder in angemessener Zeit nicht nachprüfbare Behauptungen. Links sind in den Leser-Kommentaren von FAZ.NET nicht gestattet. Die Redaktion behält sich vor Leser-Kommentare zu kürzen oder zu modifizieren. Jeder verfasste Beitrag wird von der Redaktion geprüft und schnellstmöglich veröffentlicht, sofern er diesen Richtlinien für FAZ.NET-Lesermeinungen nicht zuwiderläuft. Nutzern, die wiederholt versuchen, den Richtlinien nicht entsprechende Beiträge zu veröffentlichen, kann die Registrierung entzogen werden.
Für veröffentlichte Meinungsbeiträge gewähren Sie uns das unentgeltliche, zeitlich und örtlich unbegrenzte und nicht ausschließliche Recht, diese Aussagen ganz oder teilweise zu nutzen, zu vervielfältigen, zu modifizieren, anzupassen, zu veröffentlichen, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu verbreiten, aufzuführen und darzustellen, Dritten einfache Nutzungsrechte an diesen Aussagen einzuräumen sowie die Aussagen in andere Werke und/oder Medien zu übernehmen.
Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass der gesamte Auftritt von FAZ.NET von verschiedenen Suchmaschinen intensiv ausgewertet wird und die Inhalte dort auch gelistet werden. Das schließt die Leser-Kommentare automatisch ein, so dass diese auch über FAZ.NET hinaus im Internet jederzeit recherchierbar sind.
Ich frage mich ob jetzt bald erste Samenbanken ins Schlingern kommen.
Könnten solche Banken zu einem Bad Samenbank Konsortium
zusammengeschlossen werden?
Wird die EU hier eingreifend wirken? Sie regelt bekanntlich gerne und
souverän in solchen Fällen!
Es gibt 100.000 Kinder und Samenspender sind Väter im Schnitt 20 Mal im Jahr geworden
Hinzu kommt noch, das Samenbanken keine Versandhäuser sind.
Geschwistersex/Heirat ist daher kein unwahrscheinliches Problem - wie
bei Kukukskindern. Es ist anzunehemen, das in Großstädten in
denen Zentren für Kinderwünsche eher Fuß gefasst haben
u. Gegenden mit aktzeptierter Nachfrage/wo sonst viele Männer
unfruchtbar sind Probleme bekommen.
Wenn es behinderte/ fast behinderte Kinder unter arglosen
Samenspendergeschwistern gibt, wer kommt dann dafür auf? Dafür
muss der Staat haften, wenn er nicht die Identität der Gesschwister
untereinander aufklärt. Es wird Echt skuril - bestimmt werden
demnächst "Zuchtbullen" im nachhinein prominent
..zum derzeitigen Genderwahn. Frauen haben es jetzt in der Hand (die
Macht!) einen Mann, der vor 20 Jahren einen Vertrag unterschrieben hat
(in dem steht , daß er anynom bleibt) mit einem Ruck den Boden
unter den Füßen wegzuziehen. Ist das nicht Macht?! Und sogar rückwirkend?!
MfG
FT
Zweimal Unsinn.
1. Das Urteil hat aber auch gar nix mit vermeintlichem
"Genderwahn" zu tun. Sicher, ein Samenspender ist immer ein
Mann, das liegt in der Natur der Sache. Aber das Recht auf Kenntnis hat
nichts mit dem Geschlecht des Kindes zu tun. Wenn ein Mann, der aus
heterologer Insemination stammt klagt, bekommt er das gleiche Recht. Und
für den Fall einer - in der Praxis nicht so häufigen -
Eizellenspende gilt genau das Gleiche.
2. Völlig egal, wann Spender und Arzt hier einen Vertrag
unterschrieben haben. Das Kind hat ihn nicht unterschrieben. Das ist der
Punkt. Wäre ja noch schöner, wenn einem durch Vertrag zu
Lasten Dritter Grundrechte unter den Füßen weggezogen werden könnten.
Durch das Urteil – und die, die noch folgen werden- wird die künstliche Befruchtung erschwert werden. Die künstliche Befruchtung wird aus katholischer und evangelischer Sicht abgelehnt. Aus der Sicht der Kirchen ist dieses Urteil ein Sieg. Es ist an der Zeit, dass die Macht der Kirchen gebrochen wird.
Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 07.02.2013 00:01 UhrDesorientiert?
Hier wird über ein Urteil eines ordentlichen Gerichts berichtet. Sind daran auch noch die Kirchen schuld? Auweia.
"Es ist an der Zeit, dass die Macht der Kirchen gebrochen wird"
Wie kommt das eigentlich, diese Halluzination?
Wie ist das möglich, im säkularen Deutschland über eine
"Macht der Kirchen" zu schwadronieren?
Gesetzt steht über einem Vertrag
Ein Gesetz ist grundsätzlich einem Vertrag übergeordnet. Die Verträge werden also nicht leichtfertig über den Haufen geworfen, sondern sind von Haus aus untergeordnet.
Ich glaube, die von der DPA lesen sich ihre Artikel nach dem Verfassen kaum noch durch. In letzter Zeit häufen sich sogar die Fehler in den Überschriften - wie hier der Fall. Die lassen wahrscheinlich überwiegend nur noch eine Autokorrektur drüber laufen, und gut is. Peinlich.
Der Vorteil der Samenspende für die Frau war doch, dass sie sich den Spender aussuchen konnte
Groß, braune Augen, volles Haar, mental und körperlich
gesund, geistreich, humorvoll, nicht gewalttätig, akademischer
Abschluss und beruflich erfolgreich.
Statt den Frauen eine möglichst große Auswahl zu
präsentieren, dürfte es sich in Zukunft um Kandidaten handeln,
die das nicht als Dienst an der Gesellschaft sehen, sondern nur noch um
die Knete einzustreichen, weil sie diese brauchen "Den können
wir Ihnen empfehlen, der ist erst seit fünf Jahren arbeitslos und
hat zuvor immerhin mal eine Umschulung zum Werkstoffprüfer auf
einer Privatschule gemacht, sonst wären das 10 Jahre." (ein
Jahr von den min. dreien auf der Privatschule (in NRW) ist für
unseren geistreichen Staat etwa so teuer wie ein gesamtes Ing.-Studium
und ich wünschte, dieses absolut untrügliche Zeichen des
völligen Wahnsinns, der totalen Blindheit wäre unwahr, >80%
sind danach so arbeitslos wie zuvor, bei den Noten wird massiv und
haarsträubend geschönt).
Passt irgendwie alles zusammen, wie es nirgends passt.
Sie können dies auch belegen?
Also, Sie bringen mal wieder so eine Tatsachenbehauptung":
"Der Spender wird in der Regel nach möglichst großer
Ähnlichkeit zum zukünftigen Vater ausgewählt. Schlicht um
dummes Gerede zu vermeiden und die Bindung zu erleichtern."
Belegen Sie dies mal. Eine Statistik, ein Artikel....
Der Spender wird in der Regel
nach möglichst großer Ähnlichkeit zum zukünftigen Vater ausgewählt. Schlicht um dummes Gerede zu vermeiden und die Bindung zu erleichtern. Glauben Sie eigentlich, dass es sich hierbei um eine Art "Versnadthausbestellung ohne Rückgaberecht" handelt?
Ein Kind hat ein Recht auf Vater und Mutter.
Aus diesem Grund ist die Praxis der anonymen Samenspende grundsätzlich abzulehnen.
Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 06.02.2013 18:16 UhrAn dem "natürlichen" Zeugungsakt sind immer ganz konkrete Menschen beteiligt,
unabhängig davon, ob sich bei den Beteiligten um Ehe-/Lebenspartner
handelt oder nicht. Und genau das ist der entscheidende Unterschied:
Auch eine uneheliche Mutter kann den Vater des Kindes benennen, für
das Kind ist dieser Vater in der Regel "greifbar". -
Außerdem haben die Eltern in der Regel eine gemeinsame
"Geschichte", und sei sie auch noch so kurz. Die Mutter kann
ihrem Kind von dem Vater erzählen, Sie kann dem Kind erzählen,
was sie an dem Vater als besonders nett/attraktiv ... empfunden hat. Auf
diese Weise - über die Erzählung der Mutter - kann das Kind
auch zu dem abwesenden Vater eine Beziehung entwickeln. Dies scheint mir
ein für seine Identitätsfindung nicht unwichtiger Faktor zu sein.
Das ist doch eine Worthülse
Mit der gleichen Begründung könnte man jedweden vertraglich
nicht sanktionierten Geschlechtsverkehr verbieten. Das können Sie
gern halten wie sie wollen und moralisch werten wie sie möchten.
In einer Gesellschaft in der wir die Freiheit haben, dass sich Staat und
Gesellschaft erstmal aus Bett und Stube heraushält, können Sie
das gern grundsätzlich ablehnen, jedoch ohne Anspruch auf Allgemeingültigkeit.
Wie gesagt, verbessern kann man immer an der Gestaltung der Regeln. Aber
verbieten wird außer die Menschen völlig sinnlos in die
Illegalität zu treiben, gar nicht ändern.
Unfassbare Verwirrungen ueber den Umfang des allgemeinen Persoenlichkeitsrechtes
des Vaters. Alle Vaeter sind Samenspender, einige haben mehr andere haben weniger Spass daran.
Die links neben diesem Kommentarbereich...
sagen doch eigentlich alles. Zwei Anzeigen der Kinderwunschkliniken
ivcyprus und Pforzheim und darunter "Schuldnerhilfe Heidelberg".
Das passt echt wie die Faust aufs Auge...
MfG
FT
Da haben Mutter und Vater einen Vertrag zu Lasten Dritter (des Kindes) gemacht, und das ist eben sittenwidrig, eigentlich ganz einfach, Jura 1.Semester...
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 06.02.2013 15:39 UhrDas machen Eltern aber ständig
Soweit ich weiß machen Eltern das doch ständig, oder? Ich sage gar nicht, dass am Verfahren nichts zu verbessern wäre. Wie gesagt, eine Möglichkeit wäre die Kontaktanfrage, wie das auch bei Adoptionsverfahren oft möglich ist.
Die Frau besucht den Spender, der vielleicht verheiratet ist und Kinder
mit seiner Frau hat. Ob die Frau mit diesem unehelichen Kind ihres
Mannes klar kommt, scheint auch keinen zu interessieren.
Können sich auch die Spender in Zukunft informieren, wer ihnen die
Existenz zu verdanken hat? Stehen sie dann vor der Tür und sagen
"Ich bin dein Vater"? Das ging schon bei Skywalker nicht gut.
Zumal das ja ein ganz gewöhnliche Phänomen der Adoleszenz ist
Selbst Kinder, denen die Vatershcaft sozusagen ins Gesicht geschrieben
steht haben oft eine Phase, in der sie die Elternschaft in Zweifel
ziehen. Das gehört zur Identitätsfindung dazu, mal mehhr mal
weniger stark. Deswegen ist man ja von der Empfehlung abgerückt,
Adoptionskindern ihre Herkunft zu verschweigen. Die Frage kommt
irgendwann aufs Tapet und wenn man dann ins Schwimmen kommt, kann das in
der Tat das Vertrauensverhältnis (zer)stören. Deswegen ist es
noch übler, wenn man Samenspender und Empfänger quasi in die
Illegalität zwingt indem man ihnen die Rechtsgrundlagen unter den
Füßen wegzieht.
Aber es dermaßen auf die Spitze zu treiben und ein Gerichtsurteil
mit unübersehbaren Folgen für viele andere Lebende und noch
nicht lebende Menschen herbeizuzwingen, halte ich für ungemein
egoistisch.
Unwissenheit ist manchmal besser.
Die Klägerin sollte es gut sein lassen und die aufgetürmten Schwierigkeiten bei der Suche nach dem biologischen Vater als Wink des Schicksals verstehen. Es ist nicht immer gut, alles zu wissen und die Enttäuschung über Anblick uns Status des tatsächlichen Vaters könnte sich als weitaus größere Belastung für das weitere Leben herausstellen als die mögliche Gnade der Unwissenheit.
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 06.02.2013 16:53 UhrNur zu Klarstellung:
Da gibt es jetzt Menschen, die kennen Ihren tatsächlichen Vater nicht und wünschen sich dies. Dazu haben Sie das Recht (u.a. vom BVerfG festgestellt). Jetzt kommen Sie daher und schreiben solch eine hohle Phrase? "Enttäuschung beim Anblick... Status...". Ernsthaft, für wie einfältig halten Sie denn die betroffenen Menschen bzw. deren Umfeld? Sind Sie ernsthaft so naiv, dass Sie glauben die würden sich vorher keine Gedanken machen? Die würde die Konsequenzen der Entscheidung nicht abwägen? PS: Was soll denn bitte auch der Kern Ihrer Aussage sein? Sie haben (wie alle anderen auch) ein Problem beim "Kennenlernen von Vater und Kind" dargestellt. Und deshalb ist das ganze Verfahren schlecht? Verbieten? "Bei deinem Vater ist es eine Gnade, dass du ihn nicht kennenlernst"...
Die Bedeutung des Samenspenders würde ich nicht zu hoch einschätzen
Auch ohne mit 22 Jahren zu wissen, von wem diese paar Molekule der einen
Samenzelle sind, wird sich glücklich leben lassen.
Wenn man aber sein Glück von einer Urkunde abhängig machen
will? Bitte schön. Ich glaube nicht, dass dieses Wissen das Trauma
eines fehlendes Elternteiles überwinden hilft.
Die Information der Samenzellenspenderquelle ist irrelevant
Genauso könnte man Recht einfordern, die Namen des Taxifahrers zu
erfahren, die die hochschwangerer Mutter ins Krankenhaus gefahren hat.
Wahrscheinlich war der auch noch prägender für die Entwicklung
des Kindes,
als der Spender der Samenzelle welche über haupt nicht in
Erscheinung tritt.
Für Sie nochmals: Diese Information ist irrelevant im Zusammenhang
mit der Prägung eines Menschen.
Die Frage ist ehr, ob diese Art von Fortpflanzung soweit ok ist.
Aber dann kommt die Mutter ins Spiel und damit ist in unserer
Gesellschaft nicht zu spaßen.
Hier geht es um die Persönlichkeitsrechte.
Hier geht es um die Persönlichkeitsrechte. Für Sie nochmals: Rechte! Jeder Mensch ist anders, jeder Mensch möchte sein Leben anders gestalten. Dieses Verfahren betrifft tatsächlich nur ein paar Menschen. Und diesen Menschen hat man jetzt ein Recht zugebilligt. Ob die von Ihrem Recht jetzt Gebrauch machen oder nicht, ist eine ganz anders Sache. Und selbstredend können Sie Ihre Meinung so auch umsetzten. Aber bitte akzeptieren Sie doch auch, dass es andere Menschen gibt. Und warum auch immer, ist denen diese Information wichtig. Deshalb kann ich über Ihren Kommentar nur den Kopf schütteln. Weil Ihnen also etwas "unwichtig" ist, müssen Sie andere nicht gleich niedermachen bzw. denen Ihre Rechte absprechen.
Folge ist übrigens, nach einem kurzen Blick in die Literatur...
...eine Gleichstellung mit anderen Kindern des Spenders (z.B.
Unterhaltspflicht und erbrechtliche Ansprüche). Bin mal gespannt,
ob sich in Zukunft noch jemand zu einer Spende bereit erklärt.
Ich erinnere mich übrigens an einen Beitrag in der FAZ, in der sich
ein befreundeter Mann zu einer Spende an ein lesbisches Paar bereit
erklärt hatte. Ob dieser damit heute sehr glücklich ist?
@Herr Kuhs
Auch wenn Sie es mir vielleicht nicht glauben:Ich stimme Ihnen sogar zu.
Was jedoch ein nur schwer einzuschätzendes Risiko bleibt,ist
inwieweit gegenseitige Unterhaltspflichen als Konsequenz erwachsen
können.Ich unterstelle hier gar nicht den Beteiligten unlautere Absichten.
Allerdings befürchte ich, dass-falls es ihren Zwecken
nutzt-staatliche Kassen unter Umständen dies als Einfallstor
nutzen.Was ich durchaus unlauter fände. Eigentlich ist völlige
Anonymität nicht das,was ich für den besten Weg hielte,auch
wenn ich das vielleicht nicht so zum Ausdruck gebracht habe.
Ich persönlich würde es begrüßen,wenn ein
Kontaktaufnahmeverfahren für Spender und Empfänger
institutionalisiert werden könnte,das nicht mit einer
Vaterschaftsanfechtung einhergehen muss.
Sie haben natürlich völlig recht,wenn Sie sagen, dass jeder
auf ein Recht aus freien Stücken verzichten kann.In
Unterhaltsfragen bleibt das jedoch u.U. keine freie Entscheidung.Aber
das gründet sich auf rein persönlicher Erfahrung.
Frau Kelkmann
Es ist nun erstmals Rechtssicherheit eingetreten. Die handelnden wissen nun also ganz genau, auf was Sie sich da "einlassen". Wie Sie dann aber zu der Aussage "dies ist ein einkalkuliertes Risiko" scheint erst mal verwirrend. Klärt sich dann aber auf. Sie meinten, wenn man die Rechtslage ignoriert, einem die Rechte des Kindes egal sind, wenn man sich also "neben" den Rechtsstaat stellt, dann wird das "Risiko unkalkulierbar". Um es Ihnen nochmals darzustellen Sie können jeden "ruhigen Gewissens darum bitten". Nur ist der Unterschied zu davor, nun wissen Sie, welche Verantwortung man damit übernimmt.
Das wird jetzt noch schwieriger
Ruhigen Gewissens kann man da grade gute Freunde nicht mehr drum bitten.
Weder als lesbisches noch als heterosexuelles Paar.
Wenn nicht alle Parteien unbedingtes Stillschweigen bewahren (und dem
Kind somit niemals die Wahrheit sagen können) ist das ein
unkalkulierbares Risiko geworden.
Erbrecht? Unterhalt? Worüber diskutieren Sie hier eigentlich. Wer
Vater eines Spenderkindes ist, ist durch § 1592 BGB geregelt. Und
in eine Ehe wird der Ehemann des Mutter Vater; der biologische Vater
spielt keine Rolle, weder im Unterhalts- noch Erbrecht.
Relevant ist hier § 1600 Abs. 5 BGB
Danach ist eine Anfechtung der Vaterschaft durch das Kind nämlich
möglich (wenn auch nicht durch die Mutter und deren Mann, also den
rechtlichen Vater).
Und es gibt einige Stimmen in der juristischen Literatur, die der Mutter
das Recht zubilligen wollen, das Kind im Anfechtungsverfahren zu
vertreten. Nach erfolgreicher Anfechtung der Vaterschaft des rechtlichen
Vaters würde dann der biologische Vater mit allen entsprechenden
Folgen als Vater festgestellt werden.
Ich lasse mich da aber gerne korrigieren, ist nicht mein Fachgebiet.
Eine Vaterschaft kann vermutet werden,
kann anerkannt aber eben auch bestritten werden. Und glauben sie wirklich, daß ein Sozialamt bezahlt, wenn sich ein solventer Samenspender finden ließe?
Ihr Wort in Gottes Ohr.
Sie werden sehen, daß die Gerichte auch hier ein Türchen finden werden, denn schließlich ist der Verwandschaftsgrad damit offiziell festgestellt. Die Rechtsprechung in letzter Zeit hat ja oft genug bewiesen, daß sie sich einen Teufel um Verträge ode Gesetzte schert. Es werden höhere Interessen konstruiert und schon können Sie den GEsetzes/VErtragstext mit auf die Toilette nehmen
Und Unterhalt werden sie dann auch zahlen muessen
Vater ist Vater und das kann man durch keine Konstruktion aendern. Die Samenspende ist nur ein anderes "Fremdgehen".
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 06.02.2013 14:54 UhrUnd auch Fremdgehen ist Privatsache
Davon mal abgesehen, dass ich ihre moralinsaure Verwendung der Wortes
"Fremdgehen" im zusammenhang mit einem medizintechnischen
Verfahren (die donogene Insemniation oder donogene IVF) für
völlig unangemessen halte.
Und wie Paare mit dem Thema "Fremdgehen" umgehen, liegt in
erster Linie in der Verantwortung der Partner und ggf Eltern. Wie ja so
vieles in erster Linie der elterlicher Fürsorge anheim fällt.
Würde wir nicht so einen Trubel um die Genetik machen, die Sache
wäre gar nicht so wichtig.
Ich frage mich, ob die Klägerin weiß, wie egoistisch ihr
Anliegen ist.
Anstatt sich über das Geschenk des Lebens zu freuen und ihrem
(ehemals anonymen) Vater ewig dafür dankbar zu sein, pfeift sie auf
sein Persönlichkeitsrecht.
Dass Spender guten Grund haben, anonym bleiben zu wollen, scheint sie
nicht zu verstehen.
Die Entscheidung des Gerichts ist ja wohl der blanke Hohn.
@Kelkmann
Nicht entweder oder sondern beides spielt zusammen.
Keiner wird bestreiten, dass die Sozialisation einen grossen Anteil an
der Persönlichkeitsentwicklung eines Menschen trägt. Genauso
wenig ist jedoch die Rolle der Genetik von der Hand zu weisen. Und in
welchen Anteilen beides zusammenspielt ist bis heute noch nicht
abschliessend geklärt.
Die eigenen biologischen Wurzeln AUCH kennen zu wollen kann man einem
Menschen doch nun wirklich nicht ernsthaft übelnehmen. Meinen Sie
nicht ?
Was dabei herauskommt ist natürlich eine andere Frage und herbe
Enttäuschungen bleiben nicht aus. Doch das muss dem Betroffenen
selbst überlassen bleiben.
Sagt aber viel über das Ich aus, das schon da ist
Denn man kan auf dem Wege der Ich-Findung auch zu dem Entschluss kommen:
Was sind schon 23 Eiweißfäden gegen zwanzig Jahre miteinander.
Aber ich vergaß, die Prägung durch menschliche Interaktion
ist ja eine Ideologie irgendwelcher Linken. Allein die Gene (früher
hat man mal "Blut" gesagt, oder?) zählen.
Ich würde mir so mies vorkommen, wenn ich mit aller Kraft nach
irgendeinem Fremden suchen würde, der mir nichts von alldem hat
angedeihen lassen, was mein Papa für mich getan hat.
Selbstverständlich
ist das Anliegen der Klägerin egoistisch. Und das ist auch richtig
so,
dient doch das Auffinden des biologischen Vaters der der Ichfindung !
Auch egoistisch gegenüber den Eltern
Denn es ist ja keine geringe Abwertung desjenigen, zu dem man mal "Papa" gesagt hat. das ist die einzige Kategorie nach der "echte Vaterschaft" zu bemessen ist: Die Elternliebe und die Fürsorge.
Das spricht doch für das "traditionelle Kuckuckskind"
Wenn der biologische Vater ein flüchtiger Bekannter ist, dessen
voller Name ggf nichtmal bekannt ist, kann auch niemand belangt werden.
Und wenn die Aktion dann noch mit Einverständnis des eigentlichen
Papas läuft, um so besser.
Aber eigentlich ist es unwürdig, dass ich hierzulande sowetwas auch
nur denken muss. Wenn ein anonymer Spender nach damaliger Rechtslage ein
Recht auf Anonymität hatte, muss das auch in zwanzig Jahren gewahrt
werden. Und wenn es partout nicht anders zu werten ist, wie wäre
mit der Regelung, dass ein Spender erstmal einer Anfrage auf
Kontaktaufnahme zustimmt?
Ich gebe Juristen doch keine Tipps
Das ist gar nicht meine Sache. Von Unrecht habe ich gar nicht
gesprochen, lediglich eine Meinungsäußerung kundgetan.
Ich stelle jedoch für mich fest: Will ich anonym bleinen, verlasse
ich mich nicht auf die Zusicherung der Anonymität sondern
verschweige meinen Namen völlig. Und ob an geltenden Regelungen was
zu verbessern sei, dazu darf sich heirzulande eigentlich jeder
Äußern. Ob und was für Konsequenzen das hat, ist eine
ganz andere Frage.
Und seit wann sind "Kuckuckskinder" und Infertilität ein
schichtabhängiges Phänomen? Was wollen Sie mir damit sagen?
Da kann man mal wieder nur den Koipf schütteln...
Was beschreiben Sie da nur am Anfang? Was wollen Sie damit nur Aussagen?
In welchen sozialen bzw. rechtlichen Schichten leben Sie nur?
Und was kommt dann? Ihre These mit der Rechtslage! Ist Ihnen klar, dass
es hier um ein OLG geht? Glauben Sie ernsthaft, gerade Sie können
diesen Richtern "Tipps" geben bzw. die wären ausgerechnet
auf Ihre Hinweise angewiesen? Selbstredend gibt es überall Fehler,
aber ausgerechnet Sie maßen sich an, diese zu erkennen?
Auch die Sache mit der "damaligen Rechtslage" scheint Ihnen
nicht so ganz klar zu sein. So wie dargestellt, zweifelt ja niemand
grundsätzlich an dem Recht auf Anonymität. Nur hat das Kind
eben auch Rechte. Es geht also nicht um Unrecht und Recht, sondern um
Recht und Recht. Ergo, man kann z.B. nach damaliger Rechtslage ein Recht
besessen haben, aber dieses Recht kann bei einer Abwägung hinter
ein anderes Recht treten.