Die Nachricht klang unglaublich: In Wilhelmsburg im Hamburger Stadtbezirk Mitte starb am 16. Januar ein elf Jahre altes Mädchen an einer Methadonvergiftung. Methadon wird synthetisch hergestellt und dient als Ersatzstoff für Heroinsüchtige. Chantals leibliche Eltern sind rauschgiftsüchtig. Das Mädchen lebte aber in einer Pflegefamilie – die Pflegemutter ist 47 Jahre alt, der Pflegevater 51. Es dauerte ein paar Tage, bis sich herausstellte, dass auch die Pflegeeltern rauschgiftsüchtig sind und deshalb schon seit Jahren Methadon zu Hause haben, für das Kind offen erreichbar. 32 Tabletten wurden nach dem Tod des Mädchens in der Wohnung gefunden. Zudem wurde bekannt, dass der Pflegevater wegen Raubes und Rauschgifthandels vorbestraft ist.
Wie konnte ein Kind in eine solche Pflegefamilie kommen? Offenbar war es der Datenschutz, der den Informationsaustausch zwischen den Behörden verhinderte. Jetzt sollen alle Hamburger Pflegefamilien abermals überprüft werden. Allein in Hamburg-Mitte betrifft das 310 Pflegekinder. Außerdem kündigte Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) an, dass überprüft werden soll, wie eine Pflegefamilie ausgesucht wird. Die Sozialbehörde versicherte, dass angehende Pflegeeltern nach Rauschgift- und Alkoholsucht gefragt werden. "Eine akute Sucht ist ein Ablehnungsgrund", sagte ein Sprecher.
Allerdings wissen die Jugendämter nicht unbedingt etwas darüber, ob jemand in der Pflegefamilie an einem Methadon-Programm teilnimmt. Die Teilnehmer werden zwar vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erfasst. Suchtmedizinisch ausgebildete Ärzte verschreiben das Methadon und behalten den Patienten im Blick. Sie müssen darüber aber das Jugendamt nicht informieren, es sei denn, das Kindeswohl ist erkennbar gefährdet.
Der Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen in Hamburg, die Rauschgiftsüchtige betreuen, will sich zu dem Fall nicht äußern, mit Verweis auf den Datenschutz. Auch gibt es einen Streit zwischen dem Verbund und dem Bezirksamt Hamburg-Mitte. Der Verbund gibt an, nicht für die Eignungsprüfung einer Pflegefamilie zuständig zu sein, das Amt behauptet anderes. Allerdings gibt es nach Darstellung des Amtes ein Schreiben, in dem der Verbund die Familie, in der Chantal lebte, für geeignet hält.
Eine Eignungsprüfung ist freilich umfangreicher. Hamburgs Sozialsenator Detlef Scheele (SPD) hat sie am Montag noch verschärft. Danach müssen angehende Pflegeeltern und alle Hausangehörigen künftig nicht nur ein Führungszeugnis, sondern auch ein Gesundheitszeugnis vorlegen, damit die Behörden Suchterkrankungen und andere relevante Krankheiten zweifelsfrei ausschließen können. Das Führungszeugnis soll nicht nur auf Straftaten wie Gewalt gegen Kinder oder Kindesmissbrauch hin überprüft werden, sondern auf alle Straftaten, die bis dahin vorliegen. Bei Chantals Pflegevater war der Rauschgiftkonsum nicht erwähnt worden. Zum Gesundheitszeugnis soll auch ein Drogentestbefund gehören.
Warum?
Jörg Tiffert (Tiffy)
- 31.01.2012, 14:40 Uhr
unglaublich - noch nicht mal das polizeiliche Führungszeugnis wurde kontrolliert!
Martin Klocke (mampo)
- 31.01.2012, 12:16 Uhr
