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Mediation zur Streitschlichtung Kurz und schmerzhaft

 ·  Die Deutschen ziehen häufig vor Gericht. Das aber ist oft langwierig, teuer und kostet viele Nerven. Eine Alternative ist die Mediation, die nun per Gesetz gefördert werden soll.

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Herr Schmidt, den wir hier so nennen, weil sein richtiger Name nichts zur Sache tut, hatte die Nase voll. Jetzt wollte er die Trennung, endgültig, nach mehr als zwanzig Jahren Ehe. Da hatte er seiner großen Tochter, die einmal den Hof übernehmen soll, zum Geburtstag ein Pferd geschenkt, und nun machte seine Frau so ein Geschrei. Warum die jüngere Tochter nichts erhalte und überhaupt. Er hatte das alles so satt. Schon seit Jahren hatten sie beide einander nichts mehr zu sagen, schrien sich selbst bei Kleinigkeiten nur noch an. Meistens ging er ihr einfach aus dem Weg und floh abends in die Kneipe.

Dabei hatte ihre Ehe einst gut begonnen. Sie war seine erste Liebe, kennengelernt in ebenjener Kneipe auf dem Dorf in Norddeutschland. Sie zogen zusammen auf seinen 100-Hektar-Hof, die Töchter kamen zur Welt, er kümmerte sich um Land und Tiere, sie übernahm die Hof-Finanzen und -Verwaltung. Nach der Wende pachteten sie 3000 Hektar im Osten dazu. Der Betrieb lief gut, aber nun stand alles auf dem Spiel. Sie willigte in die Scheidung ein und wollte auch auszuziehen, aber wie sollten beide künftig die Arbeit auf dem Hof regeln, wie Betrieb und Vermögen aufteilen und den Unterhalt für Töchter und Ehefrau organisieren?

Im Normalfall würde das Gericht Herrn Schmidt verpflichten, seine Frau auszuzahlen. Das aber hätte seinen Ruin bedeutet. Der Betrieb war zwar gut zwei Millionen Euro wert, doch potentielle Käufer gab es keine, und bei einer Zwangsversteigerung wäre wohl auch für die Frau kaum etwas übrig geblieben. Beide aber wollten ohnehin den Hof erhalten, der ihre Existenzgrundlage bildete, und vor dem Scheidungsrichter mit einer Lösung auftauchen, ohne langwierigen Streit, auch der Kinder wegen, die unter der Situation litten. Die Frage war nur: wie? Ihre Anwälte konnten ihnen da nicht helfen. Denn er misstraute ihr zutiefst, und auch sie hatte ihr Vertrauen in ihn längst verloren.

Schon in der ersten Sitzung kam Erstaunliches zutage

Über eine Empfehlung landeten die Schmidts schließlich bei Detlev Berning. Der Einundsechzigjährige ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und seit einigen Jahren auch Mediator. Die Noch-Eheleute willigten in eine Mediation ein, eine Art Vermittlung zur freiwilligen Beilegung eines Konflikts. Berning bat beide Seiten an einen Tisch und forderte sie nacheinander auf, ihm das Problem aus ihrer Sicht zu schildern. „Das muss gemeinsam sein, damit jeder sieht, wie ich mit dem anderen umgehe“, sagt Berning. „Sonst wird das Misstrauen nur noch größer. Und Ziel ist ja, dass sich beide wieder vertrauen, deshalb kann das nicht in Einzelgesprächen geschehen.“ Bereits in der ersten Sitzung kam für beide Eheleute Erstaunliches zutage.

Diese Erfahrung machen Mediatoren häufig, gerade im Familienrecht, das sich besonders für die Mediation eignet. „Sich zu öffnen ist beiden Seiten erst mal unangenehm und peinlich“, sagt Berning. Aber eine kurze, wenn auch schmerzhafte Mediation sei häufig besser als ein nervenraubender, jahrelanger Gerichtsprozess mit ungewissem Ausgang. Das hat eine noch kleine, aber stetig wachsende Zahl der Deutschen offenbar erkannt. Inzwischen wird auch im Wirtschafts- und Verkehrsrecht, im Baurecht, ja selbst im Verwaltungs- und Sozialrecht mediiert. „Ein Gericht urteilt nach Recht und Gesetz, kann aber nur selten die Ursache eines Konflikts ermitteln, und am Ende gibt es Sieger und Verlierer“, sagt Berning.

Der Mediator schlägt keinen Kompromiss vor

Bei einer erfolgreichen Mediation dagegen gelten, schon weil sie den Kompromiss selbst aushandeln müssen, beide Seiten als Gewinner - die Ex-Eheleute, deren Existenz gesichert ist, der Bauherr und der Generalunternehmer, die sich auf zügigen Weiterbau einigen und monatelangen Stillstand vermeiden, die Nachbarn, die sich jahrelang das Leben schwermachten und doch weiter Tür an Tür wohnen. Der Mediator hilft lediglich dabei, sich in den anderen hineinzuversetzen, trifft jedoch selbst keine Entscheidungen und schlägt auch keinen möglichen Kompromiss vor - anders als etwa Heiner Geißler im Fall „Stuttgart 21“, dessen Arbeit keine Mediation, sondern eine Schlichtung war. „Die Mediation ist vielen normalen Verfahren überlegen. Sie verdient eine Chance“, sagt Christian Pfeiffer, der vor neun Jahren als Justizminister in Niedersachsen erstmals die „gerichtsnahe Mediation“ einführte. Erscheint einem Richter ein Streitfall dafür geeignet, kann er die Sache, so beide Seiten einverstanden sind, an einen Mediator übergeben. „Die Parteien emanzipieren sich damit von der Bevormundung durch die Gerichte“, sagt Pfeiffer. „Sie reprivatisieren den Konflikt.“

Noch aber glaubten die meisten Deutschen, bei einem Rechtsstreit als Sieger vom Platz gehen zu müssen, so Pfeiffer. Die Mediation dagegen blühe vor allem dort, wo Verfahren lange dauerten und ihr Ausgang ungewiss sei - wie in den Vereinigten Staaten, wo selbst in Zivilprozessen dem Verlierer hohe Geldstrafen drohen, was viele Prozessgegner von vornherein dazu bringt, auf Mediation zu setzen. Laut einer Allensbach-Umfrage von 2010 hat zwar mehr als die Hälfte der Deutschen schon einmal von der Mediation gehört und beurteilt sie auch positiv, aber nur zwölf Prozent derjenigen, die schon einmal eine rechtliche Auseinandersetzung hatten, halten sie für vorteilhafter als einen Gerichtsprozess. „Wir leben in einem Gerichtsstaat“, sagt Pfeiffer. „Alles ist auf den Streit vor Gericht ausgerichtet.“ 20 Millionen Deutsche bezahlen eine Rechtsschutzversicherung und wollten diese dann auch nutzen - koste es, was es wolle.

Frieden schließen, statt siegen wollen um jeden Preis

Zwar bieten drei Viertel der Rechtsschutzversicherer bereits Mediation an, auch weil sich damit langfristig viel Geld sparen lässt. „Doch nur wenige Kunden greifen darauf zurück“, sagt Christian Lübke vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Mediation ist hierzulande bei weitem noch kein Selbstläufer, sondern harte Pionierarbeit.“ Dabei enden laut GDV 80 Prozent der mediierten Verfahren erfolgreich. „Und dem Rest steht ja weiter der Gerichtsweg offen“, sagt Lübke. Er habe Fälle erlebt, in denen Konflikte sich innerhalb von Minuten in Luft auflösten - etwa, als jemand seinen Nachbarn verklagen wollte, weil ihm dieser stets sein Auto vor der Nase abstellte. „Der Nachbar war sofort einverstanden, sein Auto woanders zu parken“, sagt Lübke. „Der wusste von nichts und fragte nur: Warum reden die nicht mit mir?“

Knapp drei Millionen Klagen werden jährlich allein an Zivilgerichten eingereicht. Viele Verfahren ziehen sich über Monate, manche über Jahre hin; eine Mediation dagegen ist oft schon nach zwei bis drei Sitzungen beendet. Mit ihrem „Gesetz zur Förderung der Mediation“ will die Bundesregierung deshalb nicht nur die Gerichte entlasten, sondern laut Justizministern Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auch nicht weniger als die Rechtskultur in Deutschland verändern. Es müsse wieder darum gehen, Frieden zu schließen, statt siegen zu wollen um jeden Preis. Das Gesetz, welches das Kabinett Anfang dieses Jahres beschloss und welches den Bundestag im September passieren soll, enthält denn auch einige Anreize. So sollen Ansprüche während der Mediation nicht verjähren und Verhandlungsergebnisse vollsteckbar sein; obendrein muss künftig in jeder Klageschrift angegeben werden, ob der Fall bereits mediiert wurde. Eine Pflicht zur Mediation wird es freilich nicht geben; sie eignet sich auch nicht in allen Fällen. „Wenn etwa Gewalt im Spiel ist, ist Mediation sinnlos“, sagt Detlev Berning, der auch im Bundesverband Mediation tätig ist.

Sorgerecht, Unterhalt und Zugewinnausgleich

In Niedersachsen verweisen Richter schon heute häufig an Mediatoren. „Die Hälfte der allgemeinen Zivilsachen empfehlen wir inzwischen zur Mediation“, sagt Dietmar Brosche, Direktor des Amtsgerichts Göttingen. In rund einem Drittel dieser Fälle stimmten die Betroffenen zu. Gerade Familiensachen, in denen es um Sorgerecht, Unterhalt und Zugewinnausgleich geht, ließen sich oft schon nach einer zwei- bis dreistündigen Sitzung abschließen. „Da wird am Anfang oft mächtig gepöbelt und Luft abgelassen“, sagt Brosche. „Aber ist das Eis erst mal gebrochen, wird's meistens konstruktiv.“ Mehr als 90 Prozent dieser Verfahren endeten erfolgreich. Selbst Altfälle, die seit Jahren in der Sackgasse steckten, würden auf diese Weise erledigt: „Es ist immer wieder erstaunlich, was möglich ist, wenn man die Leute nur an einen Tisch kriegt“, sagt Brosche. „Der Reiz besteht ja gerade darin, dass diese Fälle damit dauerhaft erledigt sind und eine zweite Instanz nicht nötig ist“, sagt Michael Kalde vom Landgericht Göttingen, das knapp 15 Prozent seiner Zivilverfahren mediiert, zu 80 Prozent mit Erfolg.

Für heftige Kritik vor allem bei Anwälten und Mediationsverbänden sorgt dagegen die Praxis, diese Fälle vorwiegend gerichtsintern - und damit gebührenfrei - von Richterkollegen mediieren zu lassen. „Die richterliche Mediation konkurriert als staatlich subventionierte Mediation mit der kostenpflichtigen, außergerichtlichen Mediation“, schimpft der Deutsche Anwaltverein, und auch Detlev Berning hält es für unabdingbar, dass Richter an externe Mediatoren verweisen: „Mediation hat nichts mit Juristerei zu tun, sondern bedarf der Allparteilichkeit.“ Diese über bloße Neutralität hinausgehende, einfühlsam-respektvolle Zuwendung zu den Beteiligten könne man im Gericht nicht herstellen und damit auch nicht zur Ursache des Konflikts vordringen.

Wieder vernünftig miteinander reden können

Im Fall Schmidt gelang Berning der Durchbruch ziemlich schnell: „Der Auslöser des Dramas war das ganz normale Leben.“ Herr Schmidt war gekränkt, weil seine Frau seit Jahren nicht mehr mit ihm schlief, obwohl er sie doch über alles liebte, und mit den Jahren gelangte er zu der felsenfesten Überzeugung, dass sie ihn nie geliebt habe. Sie wiederum war sauer, weil er ständig in der Kneipe saß, statt mit ihr etwas zu unternehmen, und unterstellte ihm, den sie tatsächlich liebte, insgeheim, sie nur zur Zeugung von Erben für den Hof benutzt zu haben. „Darüber hatten beide aber nie gesprochen“, sagt Berning. Ein solcher Urkonflikt, der alles blockiere und zu dem über die Jahre immer mehr hinzukomme, sei in vielen Fällen typisch. Die Ehe der Schmidts war dann nicht mehr zu retten; das war auch nicht das Ziel. Schon in der dritten Sitzung aber konnten sich beide vernünftig über Unterhalt für Kinder und Frau, ihren Kündigungs- und Auszugstermin sowie die Aufteilung von Wertgegenständen einigen.

„Damit waren Einkommen und Vermögen für beide gerettet“, sagte Berning. Die Mediation kostete die Schmidts 2500 Euro, vor Gericht hätte sie allein die erste Instanz mit Anwaltsgebühren, Prozessrisiko und Gerichtskosten 20.000 Euro und, da der Verlierer wahrscheinlich in Berufung gegangen wäre, eine zweite Instanz nochmals 30.000 Euro gekostet. „Diese Alternative wäre eine Katastrophe gewesen, nicht nur finanziell“, sagt Berning. „Die Verfahren hätten sich drei Jahre hingezogen, drei Jahre nervlicher Belastung und immer mit der Faust im Nacken, dass der andere gewinnt.“ So aber war binnen Wochen die Zwangsversteigerung des Hofes abgewendet, und auch die Kinder bekamen, was sie sich schon lange wünschten: Es trat endlich Ruhe ein.

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