Sönke Korries’ Tochter hat Jens Lehmann um viel Geld gebracht, dabei ist sie erst neun. Vor etwa einem Jahr aber spielte der frühere Nationaltorhüter in der Rateshow „Rette die Million“ mit. Er sollte die Frage beantworten, welcher Vorname nach dem Urteil eines Oberlandesgerichts hierzulande zulässig ist: „Emelie-Extra“, „Frauke-Famos“ oder doch „Elias-Exclusiv“? Lehmann setzte das meiste Geld auf „Frauke-Famos“.
Sönke Korries’ Tochter aber hört auf Emelie-Extra. Korries hatte lange über diesem Namen gegrübelt, er hatte sich gar eine Art Entscheidungsmatrix ausgedacht. „Viele Eltern nehmen sich ein Namensbuch und suchen so lange, bis sie etwas Passendes finden“, sagt er. „Wir haben Kriterien aufgestellt.“
Kriterium Nummer eins: Internationalität. Korries ist Stuntman. Er hat mit Pierce Brosnan gedreht und in „Inglourious Basterds“ die Figur des Hermann Göring gedoubelt. Seinen Vornamen - Sönke - konnte kaum jemand aussprechen. Das sollte seiner Tochter nicht passieren. Außerdem, Kriterium Nummer zwei, müsse der Name klingen. Alliterationen, fand Korries, klingen gut, sie sollten aber gleichzeitig - Kriterium Nummer drei - ihm und seiner Partnerin etwas bedeuten. Korries mag Autos, die Kühlerfigur des Rolls-Royce wird umgangssprachlich Emily genannt. Flugzeuge mag er auch, Korries und seine Frau haben beide den Pilotenschein, und „Extra“ ist der Name einer berühmten Kunstflugzeugserie - Korries’ Namensglück war perfekt.
Emelie-Extra kam auf die Welt, doch das Standesamt weigerte sich, ihren Namen einzutragen. Ein Jahr lang hatte das Mädchen keine Geburtsurkunde. Das Ehepaar klagte sich bis vors Oberlandesgericht und bekam schließlich Recht.
Der Vorname darf das Kindeswohl nicht gefährden
Jedes Jahr veröffentlicht die Gesellschaft für deutsche Sprache eine Liste der beliebtesten Vornamen; 2011 auf dem ersten Platz, wie schon im Jahr zuvor: Maximilian und Sofie/Sophie. Manche Eltern halten ihre Kinder aber für so einzigartig, dass sie ihnen einen völlig außergewöhnlichen oder gar einen noch nie dagewesenen Namen geben wollen. Im Extremfall kommen sie dann auf „Waldmeister“ oder „Crazy Horse“, auf „Joghurt“ oder „Borussia“, auf „Sputnik“, „McDonald“ oder „Woodstock“ - alles Beispiele für Namen, die Eltern in den vergangenen Jahren beantragt haben. Allesamt jedoch wurden sie von den Standesämtern abgelehnt.
Allerdings: Die Regeln der Ämter darüber, wie jemand heißen darf und wie nicht, sind unklar. Es gibt in Deutschland keine Gesetze, in denen das stünde. Es gibt nur so etwas wie Richtlinien. Die wichtigste: Ein Vorname darf das Kindeswohl nicht gefährden. Niemand soll einen Namen tragen, der die Mitschüler quasi zu Hänseleien verpflichtet. Dieser Grundsatz ist unumstritten.
Rechtlich zweifelhaft sind andere: Ein Name soll das Geschlecht des Kindes offenbaren, fordern bisher die meisten Standesämter. Deswegen müssen die Kais und Kims und andere Namenszwitter meist einen zweiten Vornamen tragen. „Wir raten den Eltern zum Beispiel deshalb dazu, damit das Kind später einmal in Briefen richtig angeschrieben wird“, sagt Lutz Kuntzsch von der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS). Außerdem soll ein Name möglichst als Vorname geläufig sein oder zumindest danach klingen. Diese Richtlinien vertreten viele Standesämter wie auch die GfdS.
Papas Nachname: Tochters Vorname
Rainer Bubenzer sieht das anders. „Nur das Kindeswohl zählt“, sagt er. „Das andere können Sie vergessen.“ Der Anwalt hat schon mehrere Eltern vertreten, die den Namen ihres Kindes vor Gericht durchsetzen wollten. Im vergangenen Jahr gewann er wieder einen Fall. Seine Mandanten dürfen ihr Kind nun „Bock“ nennen.
Bock, entschied das Gericht, ist in seinem Kindeswohl nicht gefährdet, denn es wird gar nicht Bock gerufen. Es hat noch zwei andere Vornamen: alte, deutsche, weibliche Namen. Die Eltern wollen sie nicht in der Zeitung lesen. Sie wollten nur, dass das Mädchen so heißt wie sein Vater. Dessen Nachname lautet anders als der von Frau und Kind: Bock. Und weil die Tochter nicht zwei Nachnamen tragen darf, sollte sie eben mit drittem Vornamen so heißen wie Papa.
Schon vor der Geburt hatten sich die Eltern schlau gemacht. Sie stießen auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Es hatte schon 2005 beschlossen, dass „Anderson“, obwohl eher als Nachname geläufig, als Vorname eingetragen werden kann. Die Standesbeamten aber ließ der Hinweis auf Karlsruhe unbeeindruckt. Sie argumentierten, dass die Richter leider nicht nah dran am Alltag seien. So zumindest erzählen Bocks Eltern es heute. Sie ärgerten sich über das Amt. Es kann doch nicht sein, dachten sie, dass ein Standesbeamter mal eben so eine Entscheidung des Verfassungsgerichts abtun kann.
Tatsächlich dürfen nur die Standesämter entscheiden, welche Namen zulässig sind und welche nicht. Wenn sie sich querstellen, können die Eltern nur noch klagen. Doch die Standesämter sind unterschiedlich streng. Manche lassen einzig Namen gelten, die in ihrem „Internationalen Handbuch“ verzeichnet sind. Im Leipziger Standesamt zum Beispiel heißt es: „Internet nehmen wir nicht, da steht alles drin, nur nicht das, was erlaubt ist.“ Anderen reicht auch eine Online-Quelle, aus der ersichtlich wird, dass der gewünschte Vorname bereits existiert.
Mallorquinische Kleinstadt als Name im Rheinland?
Oft werden die Eltern auch an die GfdS oder an die Namenberatungsstelle der Uni Leipzig verwiesen. Diese erforschen, ob ein seltener Vorname irgendwo auf der Welt bekannt ist, ob er die Kurzform eines geläufigen Namens ist, ob Neuerfindungen der Eltern zumutbar sind, kurzum: ob ein Name als Vorname zulässig ist. Die Schreiben der Experten sind nur Empfehlungen an die Standesämter, werden aber meist berücksichtigt.
Auch die Beratungsstellen verfolgen, so scheint es, unterschiedliche Philosophien. Matthias Ordu hatte eines Tages eine Eingebung: „Alyssa Bunyola“ sollte seine Tochter heißen. „Die Namen standen plötzlich glasklar vor mir“, sagt er. Im Januar brachte seine Freundin das Kind zur Welt, er schrieb seine Namenseingebung im Kreißsaal auf, wenig später kam Post vom Standesamt. Leider sei „Bunyola“ in der Bundesrepublik nicht als Name bekannt. Er solle sich an eine Beratungsstelle wenden, hieß es. Die GfdS sagte ihm, es scheine sich bei Bunyola um einen reinen Ortsnamen zu handeln. Da habe man schon Skrupel.
Tatsächlich ist Bunyola eine Kleinstadt auf Mallorca. Ordu war nie dort, aber er ist fasziniert vom „mediterranen Lebensstil“: die Olivenbäume, die schönen weißen Häuser, das blaue Meer, „das kennt man aus dem Rheinland überhaupt nicht“. Keine Schlacht, kein Massaker sei ihm aus Bunyola bekannt, warum sollte er seine Tochter nicht so nennen? Es sei doch schön, wenn sie einen einzigartigen Namen habe. „Davon verspreche ich mir, dass es gut ist für ihr Selbstbewusstsein“, sagt Ordu.
Auch Gabriele Rodríguez von der Namenberatungsstelle in Leipzig hörte sich seine Geschichte an. In das Gutachten schrieb sie, dass viele Namen auf „-ola“ endeten, dass es im albanischen Sprachraum den Namen „Bunola“ gebe und im friesischen „Bunye“. Sie kam zum Schluss, dass es keine Einwände gegen „Alyssa Bunyola“ gebe. Nun also heißt Ordus Tochter so. Kann schon sein, sagt er, dass sie sich später mal frage, warum er sich so einen Krampf ausgedacht habe. Darüber kann sich Alyssa Bunyola dann womöglich mit ihrer Schwester unterhalten. Sollte Ordu noch einmal Vater einer Tochter werden, dann hat er nämlich schon einen Namen parat: Sophie Gengembre, weil ihm die Bilder der gleichnamigen Künstlerin gut gefallen.
Namensberatungsstellen schützen die Eltern vor sich selbst
Die Arbeit der Namenberatungsstellen ist nicht nur eine sprachwissenschaftliche, sondern oft auch eine soziale. Manchmal schützen die Wissenschaftler die Eltern vor ihrer eigenen Courage - zum Wohle des Kindes, versteht sich. Vor fünf Jahren meldete sich ein Paar bei der GfdS. Es wollte seinen Sohn „Alfalfa“ nennen, nach der Figur aus der Serie „Die kleinen Strolche“. „Ich hab’ mir nicht wirklich Gedanken gemacht, ich fand den Namen süß, hab’ die Sendung früher gern geguckt“, sagt Marcel Pröckl, der Vater. Namensberater und Standesbeamtin rieten ihm und seiner Freundin, dazu einen gebräuchlicheren Namen anzugeben. Das Kind könne selbst den Rufnamen bestimmen, denn die werden heute nicht mehr unterstrichen.
Na gut, dachte sich das Paar, dann soll eben noch „Justin“ in der Geburtsurkunde stehen. Heute ist Justin Alfalfa fünf Jahre alt. Im Kindergarten und auch daheim nennen ihn alle Justin. Er schämt sich ein wenig für seinen zweiten Namen. „Wenn er böse ist, rufe ich ihn Alfalfa“, sagt Katrein Hasan, seine Mutter. „Dann ist er schnell ruhig und geht in sein Zimmer.“
Abgelehnte Vornamen der vergangenen Jahre: Waldmeister, Crazy Horse, Schröder, Whisky, Nozari, Blir, Joghurt, Schmitz, Millenium, Stomatis, Januar, Porsche, Borussia, Pfefferminze, Kirsche, Verleihnix, Grammophon, Liebknecht, Störenfried, Satan, Bierstübl, Sputnik, McDonald, Woodstock, Möhre, Rasputin, Seerose, Juhnz, Soho, Delasantafaz, Churasco, Calabasas, Wasl
Neu eingetragene Vornamen 2011: Nozari, Calistina, Bellaphina, Alemario, Xanio, Vander, Jasra, Kalaila, Katara, Vandeenee, Moll, Friedensreich, Bock, Bunyola
... Devid, Petrick, Kesrin, Sharlyn ...
Klaus Mueller (Jeeves3)
- 26.03.2012, 17:47 Uhr
