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Kinder- und Jugendschutz Jugendämter nehmen mehr Kinder aus Familien

15.07.2008 ·  Die Zahl der Inobhutnahmen vor allem bei Kindern unter drei Jahren ist 2007 wieder gestiegen. Dabei nimmt die Zahl der Gefährdungsfälle ab - die öffentliche Diskussion über den Kinderschutz hat Jugendämter, Erzieher und Polizei sensibilisiert.

Von Peter-Philipp Schmitt
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Die Zahl der sogenannten Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen ist nach einem klaren Rückgang in den vergangenen fünf Jahren wieder auf 28.192 gestiegen. In den Jahren 1997 bis 2001 waren es jeweils mehr als 31.000 gewesen, 2004 bis 2006 jeweils unter 26.000. Wie das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden mitteilte, nahmen die Jugendämter im vergangenen Jahr jeden Tag durchschnittlich 77 Kinder und Jugendliche in Obhut.

Das waren rund 8,4 Prozent (2194) mehr als 2006 (25.998). Dabei wurden 435 Kinder gegen den erklärten Willen der Sorgeberechtigten aus Familien, Pflegefamilien oder auch Einrichtungen genommen. Das entspricht fast einer Verdreifachung im Vergleich zum Vorjahr. Es ist die höchste Zahl sogenannter Herausnahmen seit 1995, seit das Amt die Zahlen erfasst. Bislang war 1997 das Jahr mit den meisten Herausnahmen (243) gewesen.

Zahl der Herausnahmen drastisch gestiegen

In einzelnen Bundesländern war der Anstieg sogar noch drastischer, allen voran Bayern, wo die Zahl von vier auf 45 stieg, oder Berlin - von null auf zwölf. Mehr als verdreifacht hat sich die Zahl in Brandenburg (von zwei auf zehn), in Nordrhein-Westfalen (von 31 auf 149) und Rheinland-Pfalz (von 15 auf 48). Die Herausnahme und die Inobhutnahme wurden zwar durch das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (Kick) zum 1. Oktober 2005 in dem neu gefassten Paragraphen 42 Sozialgesetzbuch (SGB VIII, Inobhutnahme) zusammengeführt, in der Statistik taucht der Begriff der Herausnahme trotzdem weiterhin noch auf.

Bei der Inobhutnahme greifen Jugendämter kurzfristig zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ein, wenn diese sich in einer Situation befinden, die sie akut gefährdet. Jugendämter nehmen Minderjährige auf deren Wunsch oder auf Initiative anderer - etwa Polizei oder Erzieher - aus ihrer Umgebung und bringen sie für Stunden oder einige Tage zum Beispiel in einem Heim unter.

Meist Überforderung der Eltern

Fast 9000 der mehr als 28.000 Minderjährigen lebte bei einem allein erziehenden Elternteil, 7337 bei den Eltern. Knapp ein Viertel (6299) der Kinder und Jugendlichen wurde nur für einen Tag in Schutz genommen. Ein großer Teil musste aber sein Heim für sieben bis 14 Tage (4529) oder für 15 und mehr Tage (9001) verlassen. Der mit Abstand meistgenannte Anlass für das Eingreifen der Jugendämter war mit 44 Prozent (12 354) die Überforderung der Eltern.

Bei knapp 25 Prozent der Fälle (6874) werden Beziehungsprobleme als Grund angegeben, bei insgesamt 23 Prozent waren Vernachlässigung (3462) beziehungsweise Anzeichen für Misshandlung (2501) oder für sexuellen Missbrauch (575) festgestellt worden. In jedem vierten Fall wurden die jungen Menschen auf eigenen Wunsch in Obhut genommen. Mit einem Anteil von 54,8 Prozent waren Mädchen wieder in der Überzahl.

Sensibilisierung der Jugendämter

Besonders auffällig ist der sprunghafte Anstieg der Inobhutnahmen bei den unter Dreijährigen. Waren es zwischen 1995 und 2005 jeweils zwischen 1200 und 1850 Fälle, so wuchs die Zahl 2006 auf 2187 und im vergangenen Jahr auf 2630. Fachleute führen den Anstieg auf die erhöhte Aufmerksamkeit nach den gravierenden Fällen von Kindeswohlverletzung zurück, über die in den Medien berichtet wurde, sowie auf die im Oktober 2005 in Kraft getretene gesetzliche Neuregelung durch das Kick zum Schutzauftrag bei Kindseswohlgefährdung (Paragraph 8a SGB VIII).

Und das, wie Beate Galm vom Deutschen Jugendinstitut in München sagt, obwohl es wissenschaftlich keinen Beleg dafür gibt, dass die Zahl aufgrund von Misshandlung beziehungsweise Vernachlässigung zu Tode gekommener Kinder gestiegen ist. Im Gegenteil: Wissenschaftlich sei nicht belegt, „dass die Zahl der Gefährdungsfälle gestiegen ist“, bestätigt auch das Bundesjugendministerium. Plausibel sei vielmehr, „dass die öffentliche Diskussion über den Kinderschutz zum einen die verantwortlichen Fachkräfte (der Jugendämter) und zum anderen aber auch die Bevölkerung sensibilisiert hat“.

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Jahrgang 1967, Redakteur im Ressort „Deutschland und die Welt“.

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