Reinhild Bohlmann hatte viele Erfahrungen gemacht. Sie war nach dreijähriger Fachausbildung examinierte Krankenschwester, ging für fünf Jahre nach Afrika in ein Krankenhaus und trainierte dort ihre Managementfähigkeiten. Nach der Rückkehr in ein deutsches Klinikum der Maximalversorgung mit all seinen Hierarchien erkannte sie, dass es besser für sie sei, ihr berufliches Talent mit ihrer Eigeninitiative und ihrem Unternehmergeist zu verbinden. Sie absolvierte eine Ausbildung zur Hebamme, legte ein weiteres Staatsexamen ab - und baute sich eine Existenz auf.
In Hofgeismar betreibt sie eine große Praxis und das „Storchennest“, ein Geburtshaus. Gemeinsam mit vier weiteren Hebammen betreut sie im Jahr etwa 100 Frauen während der Schwangerschaft und bringt mit ihrem Team 40 Kinder zur Welt. Neben den freiberuflichen Hebammen beschäftigt sie in ihrer Praxis in der Kleinstadt nördlich von Kassel auch eine Handvoll Angestellte und ein Dutzend Honorarkräfte. Sie offeriert Frauen und Familien allerlei Kurse von der Geburtsvorbereitung über Yoga und Bauchtanz bis hin zu Englisch für Kleinkinder.
Die Dienste der Hebammen sind im demographischen Wandel paradoxerweise gefragter denn je. Die Zahl der Geburten sinkt, aber die Paare entscheiden sich bewusster als früher für ein Kind. Diese Eltern wünschen während und nach der Schwangerschaft eine Betreuung. Die Hebamme, so berichtet Reinhild Bohlmann aus mehr als 20 Jahren Berufspraxis, sei für die Frauen Betreuerin, Schwester, Sozialarbeiterin und Freundin. Sie kennt die vielen Typen von Schwangeren. Die Ängstlichen, die fürchten, ihr Kind könnte krank sein, denen es an Kraft fehlt, die den Beistand einer Frau brauchen. Die Starken, die eine Hebamme aufsuchen, um die Schwangerschaft bewusst zu erleben. Die Schwachen, die sozial am Rand stehen, rauschgiftsüchtig sind, in zerrütteten Verhältnissen leben. Und die Mädchen, die mit 14 oder 16 Jahren schwanger werden, die aus der gesellschaftlichen Norm fallen und von all den Problemen überrollt werden – unter den 100 Schwangeren, die das Team betreut, sind es jedes Jahr etwa vier.
Beitragssprünge von 450 auf bis zu 5400 Euro
Die älteren Schwangeren haben andere Schwierigkeiten. „Soll ich eine Fruchtwasseruntersuchung vornehmen lassen?“ Reinhild Bohlmann antwortet mit einer Gegenfrage: „Kommt eine Abtreibung in Frage?“ Die meisten Frauen antworten: „Nein.“ Auch dann, wenn es nicht so kommt, wie es sich die Eltern wünschen, ist auf Hebammen Verlass. Die Frauen aus dem Storchennest suchen mit den Schwangeren nach den besten Kliniken, wenn Komplikationen abzusehen sind. Sie gehen mit in die Klinik, wenn ein Kind nicht überlebt hat, und sie haben auch schon einmal eine Frau über die Geburt eines Kindes hinaus begleitet, von dem feststand, dass es nach der Geburt nur wenige Minuten leben wird. Die Schwangere brachte das Kind zu Hause mit Hilfe Reinhild Bohlmanns zur Welt. Der Vater taufte es auf den Namen der Großmutter. Wenige Minuten später starb es. Die Hebamme hatte den Pfarrer und den Kinderarzt über alles informiert. Das Kind wurde im Grab der Großmutter beigesetzt.
Doch Hausgeburten mit Hebammen werden in Zukunft seltener. Die Haftpflichtprämien für diese Hebammen steigen stark, und die freiberuflich tätigen Frauen können die Summen nicht mehr aufbringen. Noch 2003 und 2004, sagt Bernd Hendges, Geschäftsführer der Securon Versicherungsmakler GmbH in München, zahlten freiberufliche Hebammen, die in der Geburtshilfe tätig waren, eine Haftpflichtprämie von 450 Euro im Jahr einschließlich Versicherungssteuer. Dann kletterten die Prämien auf etwa 2400 Euro jährlich. Zur Mitte und zum Ende dieses Jahres steht, je nach Versicherungsgesellschaft, ein Beitragssprung auf 3700 bis 5400 Euro an.
18.30 Euro Stundenlohn brutto
Eine Hausgeburt wird mit 537 Euro abgerechnet. Reinhild Bohlmann kalkuliert mit 700 Euro, wenn zwei Hebammen die Schwangere im Durchschnitt acht Stunden vor und drei Stunden nach der Geburt betreuen. Aber das ist der Umsatz. Kosten für Auto, Kleidung, Haftpflichtversicherung sind davon zu bezahlen. Vor der Prämienerhöhung in der Haftpflichtversicherung betrug der Stundenlohn einer freiberuflich tätigen Hebamme nach Abzug ihrer Kosten 18,30 Euro brutto. Wie viele Geburten aber muss eine Hebamme begleiten, wenn sie allein die neuen Haftpflichtprämien begleichen will? Auf dem Land, wo eine Hebamme im Jahr zehn Frauen intensiv und über die Geburt hinaus betreut hat, wird der Beistand zum Zuschussgeschäft.
Die Versicherer trifft an der Prämienexplosion keine Schuld. Auch arbeiten die Hebammen nicht schlechter als früher. Die Zahl der Schäden ist nicht gestiegen, aber in einzelnen Fällen explodieren die Schadensummen. Die „Anspruchsmentalität“ nehme zu, sagt Hendges. Die Eltern nehmen eine Schädigung des Kindes seltener als Schicksal hin. Die Höhe des Schmerzensgeldes, das Gerichte den Geschädigten zusprechen, sei von ehedem 100 000 Mark auf bis zu 500 000 Euro emporgeschnellt. Die Heil- und Pflegekosten seien in den vergangenen Jahren um 50 Prozent gestiegen. Und schließlich leben die Kinder dank der modernen Medizin länger. Die Pflege- und Behandlungskosten werden ein Leben lang fällig. Auch der Verdienstausfall des Geschädigten wächst mit den Jahren, die er lebt. Schließlich nehmen die Krankenkassen die Verursacher der Schäden immer häufiger in Regress. Die Kosten werden über die Haftpflichtprämien auf die Anbieter der Gesundheitsleistungen abgewälzt.
Kosten für Geburtenschäden gestiegen
Das Thema hat Sprengkraft. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft widmete der „dramatischen Teuerung von Personenschäden im Heilwesen“ jüngst eine Studie. Mehr als die Hälfte aller Schäden im gesamten Heilwesen seien Personenschäden. Ihr Anteil an der Summe aller Schäden mache aber fast 95 Prozent aus. Die „Personengroßschäden“, die Kosten von mehr als 50.000 Euro verursachen, haben nur einen Anteil von knapp zwei Prozent an allen Schäden, aber auf ihre Entschädigung entfällt ein Viertel des Gesamtaufwands. Ein Vergleich der „Personengroßschäden“ der Jahre 1995 bis 1998 sowie 2000 bis 2003 zeigt, dass allein in dieser kurzen Zeit die Höhe des einzelnen Schadens von 1,3 auf 1,8 Millionen Euro gestiegen ist. Auf die Pflege des Geschädigten entfallen 35 bis 45 Prozent dieser Summe. Die Pflegekosten stiegen um neun Prozent im Jahr.
Die „Erwerbsschadenkomponente“, also der Einkommensausfall durch die Schädigung, hat einen Anteil von zehn bis 15 Prozent an der Schadensumme und wächst um elf Prozent im Jahr. Auf die Kosten der Heilbehandlung entfallen 20 bis 30 Prozent der Schadensumme. Das Schmerzensgeld für „Personengroßschäden“ stieg im Untersuchungszeitraum von knapp 240.000 auf mehr als 290.000 Euro. Die Kosten, die Geburtsschäden verursachen, steigen noch schneller. Jährlich gebe es drei bis fünf Einzelschäden, die Kosten von drei bis fünf Millionen Euro verursachten, sagt Hendges. Ein Ende des Kostenanstiegs und damit auch der Prämienvervielfachung ist nicht abzusehen.
Existenzen werden ausgelöscht
Daraus ziehen Hebammen, aber auch Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte notgedrungen ihre Konsequenz. Am Ende stellen sie ihre Dienste nicht mehr zur Verfügung. Die Qualität der Betreuung der Schwangeren und Patienten wird sich verändern - und Existenzen werden ausgelöscht. Reinhild Bohlmann erhielt eine Mail einer Kollegin, die schreibt, ihre Gefühle gingen „hoch und runter“. Sie spüre täglich, „wie mein Herz weint, wie traurig ich bin, wenn ich Mails von Kolleginnen lese, die aufhören. So oft mache ich mir Gedanken, was aus den Frauen und Kindern wird, wenn wir nicht mehr da sind, und sofort werde ich unendlich traurig und fange an zu heulen“.
Reinhild Bohlmann hofft nicht auf staatliche Rettungspakete. Freiberufliche Hebammen sind weder in einer Gewerkschaft organisiert, noch sind sie zahlreich genug, als dass ihre wenigen Wählerstimmen Gewicht hätten. Der Versicherungsmakler Hendges hält die Lage der Hebammen für prekär. Die Krankenkassen müssten ihnen endlich ein angemessenes Honorar zahlen, und der Gesetzgeber sollte über eine Haftungsbeschränkung, eine Höchstentschädigung und eine Senkung der Verjährungsfrist von heute 30 Jahren nachdenken. Es gebe gut 18.000 Hebammen in Deutschland. Davon seien etwa ein Viertel freiberuflich und in der Geburtshilfe tätig. Von diesen wiederum haben nach Hendges’ Einschätzung schon klar mehr als zehn Prozent ihre Haftpflichtversicherung gekündigt. Es könnten noch wesentlich mehr werden. „Viele werden aus der Geburtshilfe rausgehen und nur noch Vor- oder Nachsorge anbieten.“ Zudem gelten die neuen, hohen Prämien nur befristet. „Was“, fragt Hendges, „wird in zwei Jahren sein?“
Petition des Deutschen Hebammenverbands
Mehr als 186.000 Personen hatten online eine Petition des Deutschen Hebammenverbands zur Hebammenhilfe unterzeichnet. Daraufhin fand am Montag eine öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags statt. Titel: „Sofortmaßnahmen zur wohnortnahen Versorgung mit Hebammenhilfe“. Für das Bundesgesundheitsministerium verwies der Parlamentarische Staatssekretär Daniel Bahr (FDP) darauf, dass ein Schiedsstellenverfahren laufe, dessen Ergebnis vermutlich im August vorliege. Es war eingeleitet worden, nachdem sich Hebammen und Krankenkassen über eine Vergütung der Hebammen nicht hatten einigen können. Danach besteht die Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht.
Der Gesetzgeber hatte bereits in der vergangenen Legislaturperiode entschieden, die Vergütungssätze für Hebammen nicht mehr staatlich festzulegen. Bis 2007 hatte der Gesetzgeber nur drei Mal auf dem Verordnungsweg die Vergütungssätze der Hebammen festgesetzt. Seit der Gesetzesänderung (Neueinführung des Paragraphen 134 a Sozialgesetzbuch V) wird die Vergütung nun direkt zwischen Krankenkassen und Hebammen ausgehandelt. Da die Vergütung zugleich an das Beitragsstabilitätsgesetz gebunden und prozentual - gemessen an der Grundlohnsummensteigerung - vorzunehmen ist, geht der Hebammenverband, der mehr als 90 Prozent der Hebammen vertritt, davon aus, dass wegen des niedrigen Vergütungsniveaus der in 20 Jahren entstandene Rückstand so nicht aufzuholen ist.
Eine freiberufliche Hebamme erzielt durchschnittlich im Jahr 23.300 Euro Umsatz. Das zu versteuernde Einkommen in Vollzeit liegt bei 14.150 Euro im Jahr - bei vollem unternehmerischen Risiko. Schon jetzt können daher nur noch 30 Prozent der freiberuflichen Hebammen ihre Tätigkeit in Vollzeit ausüben. Ohne eine Einkommenserhöhung sei die Wahlfreiheit gebärender Mütter in der Nähe ihrer Wohnorte dauerhaft nicht mehr abzusichern, heißt es beim Hebammenverband. Schon jetzt hätten 400 freiberufliche Hebammen zum 1. Juli, dem Zeitpunkt der Erhöhung der Haftpflichtprämien, angekündigt, die Geburtshilfe aufzugeben - das sind zehn Prozent aller freiberuflich tätigen Hebammen. (pps.)
Man klagt, wenn etwas schiefgeht - aber wo Menschen arbeiten, wird immer
Thorsten Haupts (ThorHa)
- 29.06.2010, 19:05 Uhr
Die konsequente Lösung dafür ist
Karl-Heinz Andresen (khaproperty)
- 29.06.2010, 21:05 Uhr
Zum Kotzen
Ronald Strasser (Generalstreik)
- 30.06.2010, 00:58 Uhr
Teures Recht
Carolus Doomdey (Domday)
- 30.06.2010, 01:28 Uhr
@Udo Lang
Closed via SSO (jgr271)
- 30.06.2010, 01:45 Uhr
