29.05.2009 · Der stumme Auftritt des „falschen Rockefeller“ zum Auftakt des Strafprozesses in Boston gibt keine Antwort auf die Frage, die die Geschworenen beantworten müssen: Ist Christian Karl Gerhartsreiter ein Hochstapler oder ein zutiefst gestörter Mensch?
Von Katja Gelinsky, WashingtonDer Angeklagte hält den Blick auf ein Foto seiner kleinen Tochter geheftet, das im Gerichtssaal hängt. Oder er blickt scheinbar unbeteiligt vor sich hin. Einmal schließt er die Augen und murmelt ein paar unhörbare Worte. Ist Christian Karl Gerhartsreiter ein gerissener Hochstapler, ein mit allen Wassern gewaschener Schwindler oder ein zutiefst gestörter Mensch, der in einer Scheinwelt gefangen ist?
Der stumme Auftritt des „falschen Rockefeller“ zum Auftakt des Strafprozesses in Boston gibt keine Antwort auf die entscheidende Frage, die die Geschworenen am Ende beantworten müssen. Die Verwirrung über den 48 Jahre alten gebürtigen Deutschen, der sich als Abkömmling der berühmten Rockefeller-Dynastie in die feine New Yorker Gesellschaft einschlich, ist so groß, dass der Vorsitzende Richter den ungewöhnlichen Beschluss fasste, im Strafprozess den ursprünglichen Namen Christian Karl Gerhartsreiter und das Pseudonym Clark Rockefeller zuzulassen. Er selbst, so entschied Richter Frank Gaziano, werde einfach von „dem Angeklagten“ sprechen.
Ein bizarres und mysteriöses Leben
In dem Prozess geht es um einen vergleichsweise kleinen Ausschnitt aus dem bizarren und mysteriösen Leben Gerhartsreiters, der sich als Schüler in die Vereinigten Staaten aufmachte und sich dort immer wieder neu erfand. Der „falsche Rockefeller“ ist angeklagt, seine sieben Jahre alte Tochter Reigh „Snooks“ Boss im Juli 2008 während eines Besuchs in Boston in ein Auto gezerrt, entführt und in einer angemieteten Wohnung in Baltimore vor seiner geschiedenen Frau versteckt zu haben. Ein Sozialarbeiter, der das Mädchen begleitete und die Entführung verhindern wollte, wurde bei dem Coup leicht verletzt.
Dass sich die Dinge so zugetragen haben, wird von der Verteidigung nicht bestritten. Trotzdem fordern die Anwälte Freispruch - wegen Schuldunfähigkeit. Gerhartsreiter sei derart gestört, so die Argumentationslinie seiner Verteidiger, dass er außerstande gewesen sei, das Unrecht seiner Tat zu begreifen und danach zu handeln. In dem verzweifelten Wunsch, seine Tochter bei sich zu behalten, habe Gerhartsreiter sich eingebildet, das Mädchen habe in einer telephatischen Beziehung zu ihm um seine Rettung gefleht, trug Verteidiger Jeffrey Denner in seinem Eröffnungsplädoyer vor.
Narzissmus, Machtstreben und Wunschdenken
Narzissmus, Machtstreben und Wunschdenken hätten sich bei dem Angeklagten bis ins Krankhafte gesteigert, bestätigte eine forensische Psychologin, die als Zeugin für die Verteidigung auftrat. Catherine Howe hatte Gerhartsreiter in der Untersuchungshaft über zwei Monatehinweg insgesamt sechzehn Stunden lang befragt und getestet. Der Angeklagte, so die Diagnose, leide an einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung und an Wahnvorstellungen, die seine Urteilsfähigkeit beeinträchtigten.
Von Staatsanwalt David Deakin bekamen die Geschworenen dagegen zu hören, Gerhartsreiter sei durchaus bewusst gewesen, dass er mit der Entführung von „Snooks“ eine Straftat begehe. Man habe es mit einem äußerst durchtriebenen Täter zu tun, der den Coup von langer Hand sorgfältig geplant habe. Den Einwand der Staatsanwaltschaft, dass Gerhartsreiter zu intelligent sei, um schuldunfähig zu sein, wollte Verteidiger Denner jedoch nicht gelten lassen. „Dass jemand klug ist, bedeutet keineswegs, dass er nicht auch verrückt sein kann.“