06.02.2013 · Das Essener Zentrum für Reproduktionsmedizin muss Sarah P. den Namen ihres Vaters preisgeben. Ihre Mutter hatte sich vor 22 Jahren anonym befruchten lassen. Das Urteil lässt auch andere „Spenderkinder“ hoffen.
Von Helene BubrowskiRichtlinien für Lesermeinungen
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Jetzt ist ja schon Aschermittwoch
und ein altes mainzer Fasnachtlied hat den Titel : Is nix passiert !!Warum also diese hochtechnologischen Bauchaufschwünge?
Urteil macht Spenderkinder Hoffnung
Ich bin sehr glücklich das ich mit meiner Samenspenden auch als Vater anerkannt werde. Somit müssen auch meine" Samenspendenkinder " für mich im Alter sorgen.Das war doch richtig,das ich zur Samenspenderbank mich entsclossen habe in der Jugend. heute habe ich eine "Altersvorversorgung" für meine Seniorenjahren.
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 08.02.2013 10:42 UhrDa muß ich sie enttäuschen.
Sie sind nicht als Vater anerkannt. Der Ehemann der Samenempfängerin ist als Vater anerkannt. Allein das Kind könnte die Ehelichkeit anfechten, und auch das nur innerhalb bestimmter Fristen. Das hat noch nie ein Spenderkind getan. Es würde auch bedeuten, daß sein Papa nicht mehr sein Vater wäre. Typischerweise sind Spenderkinder nämlich weder an Unterhalt noch Erbe des Erzeugers interessiert, sondern nur daran zu erfahren, wer ihr biologischer Vater ist.
So ist das halt mit der Anonymität, es gibt sie nicht wirklich.
Dabei wäre es doch durchaus möglich, daß Samenspenden
tatsächlich anonym bezüglich des Spenders erfolgen. Damit
wären alle sich jetzt ergebenden "Probleme" gelöst.
Die Verantwortung läge endgültig und einzig bei den Nutzern
der Samenspende. Das kommt dem wahren Leben auch am nächsten, in
dem ja auch einige Frauen den "Samenspender" nicht kennen und
nie wiedersehen. Auch da hat das Kind kaum eine Chance, den Erzeuger
jemals kennenzulernen.
Letztlich liegt die Verantwortung für die Benutzung einer anonymen
Samenspende doch bei denen, die sie nutzen. Sie müssen sich dessen
bewußt sein, daß Kinder in der Regel ihre biologischen
Eltern kennen wollen. Sie müssen entscheiden und verantworten,
ihren Kindern dies zu verwehren.
Ein anonymisiertes Kontaktanfragesystem?
Vielleicht könnte das helfen? Bei der Partnersuche geht das ja
auch, das langsame, unbrachiale Kontaktanbahnen und Kennenlernen. An
Ende kann auch eine persönliche Begegnung stehen.
Ein solches System zu entwickeln oder entwickeln zu lassen wären
allerdings eher die Pflicht die Reproduktionsmedizinischen Kliniken und
Branchenverbände. Man könnte auf diese Weise einen
konfliktärmeren Weg entwickeln als durch die Mühlen der Justiz.
@Herr Alper
Mit der mangelnden Resonanz kann ich mir gut Vorstellen. Das liegt
wahrscheinklich auch an einem intitutionellen Interessenskonflikt, und
ich fürchte, der wird jetzt nicht kleiner werden.
Mir schwebte als erster Gedanke eine Datenbank auf der Basis der
Vorgangs- und ChargenIDs vor. Das klingt jetzt natürlich
schrecklich technishc, aber das sind die Daten, die auf jeden Fall
anfallen und die vom Klarnamen entkoppelbar sind.
Hierrauf könnte ein Kommunikationssystem, ähnlich wie soziale
Netzwerke, aber eben eingehegt, zugreifen.
Dies zu entwickeln müsste jedoch von der Reproduktionsmedizin
ausgehen. Der Vorteil für die Institutionen liegt meiner Meinung
nach klar auf der Hand: Konfliktvermeidung und somit weniger schlechte Presse.
Gute Idee, Frau Kelkmann,
der Verein "Spenderkinder" hat mWn eine auf Gewebeproben
basierende Datenbank mit der Bitte um und Möglichkeit für
Kontaktaufnahme ehemaliger Spender zwecks Zuordnung seit Jahren etabliert.
Die Resonanz ist bisher, soweit ich weiß, verheerend gering.
Ich dachte auch an eine auf freiwilliger Basis durch die Kliniken
vermittelte Kontaktaufnahme, doch scheint die Bereitschaft ehemaliger
Spender sehr gering zu sein, aus der selbstgewählten
Anonymität treten zu wollen. Um es nochmal klipp und klar zu sagen:
wer wollte, konnte jederzeit auch identifizier-und kontaktierbar
spenden.
Diese Männer, aus welchen, mannigfaltig denkbaren Gründen auch
immer, mochten und möchten nicht,Ausnahmen bestätigen die
Regel.
Nun sollen sie gezwungenermaßen aufgedeckt werden.
Der eigentliche Skandal ist das dauerhafte Versagen der Politik, seit 20
Jahren !!
Dies erst brachte diese Kinder und die Spender gleichermaßen in
die Zwickmühle.
Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, ich will nicht in Opposition
gehen. Dafür ist die Frage, die durchschscheint in Ihren
Kommentaren viel zu persönlich: Ist kein Leben besser als dieses?
Ich kann dazu nur meine persönliche Haltung äußern: Ich
bin froh, überhaupt hier zu sein, denn ich kann es notfalls selbst
beenden, aber niemals selbst beginnen.
Ich persönlich hadere lieber mit meinem Schicksal als dass ich
keins hätte. Aber wie gesagt, das ist - wie jeder wirklich
existentielle Frage - die Ansicht, zu der ich gelangt bin. Ohne jeden
Anspruch auf Allgemeinsgültigkeit.
Darum geht es nicht.
"die identifizierte Existenz würde aufgrund der Identifikation
gar nicht erst existent werden."
Das ist kein Faktum, sondern eine Behauptung.
"Wir setzen voraus, daß aufgrund der Identifikation
zukünftig weniger spenden werden
>> weniger Existenz."
Das ist keine Schlußfolgerung, sondern ebenfalls nur eine Behauptung.
Und selbst wenn es so wäre, dann wäre es eben so. Die Aussagen
der Betroffenen sind da ziemlich eindeutig: sie haben nichts gegen
Samenspende, aber sie wollen auch keine Anonymität. Nicht umsonst
ist es bei Adoptivkindern und "Seitensprungskinder"
mittlerweile völlig unstrittig, daß diese ein Recht auf
Kenntnis ihrer Abstammung haben. Wo soll der große Unterschied zu
Spenderkindern liegen? Diese Debatte wird völlig über die
Köpfe der Betroffenen hinweg geführt.
Genau darum geht es :
die unidentifizierte Existenz ist dennoch existent und lebt,
die identifizierte Existenz würde aufgrund der Identifikation gar
nicht erst existent werden.
Wir setzen voraus, daß aufgrund der Identifikation zukünftig
weniger spenden werden
>> weniger Existenz.
Wenn ich Sie richtig verstehe, ziehen Sie es vor, daß
zukünftig weniger Kinder geboren werden aufgrund des
Definitionszwangs, dafür die Geborenen definierter sind.
Damit gewichten Sie eindeutig zugunsten der identifizierten Existenz und
nicht der Existenz selber. Damit gewichten sie Zweifel ob der Abstammung
höher als das Leben in Zweifeln.
Dies ist ihre gute Meinung und Ihr gutes Recht, aber bitte, seien Sie
auch konkret. Ihre Behauptung :.."Aber es ist unmöglich, eine
Existenz mit Zweifeln mit einer Nicht-Existenz in irgendeiner Form
vergleichen zu können.".. ist, mit Verlaub, es ist nicht
persönlich gemeint, mMn analytisch inkomplett und daher
unzulässig, dennoch aber eine gültige Meinung.
@Herr Heim
Ich weiß jetzt nicht, ob Sie das irgendwie tröstet, aber
diese Frage stellen sich sogar auch Menschen, die ganz offensichtlich
mit ihren leiblichen Eltern leben.
Darüberhinaus schützt ein optimaler Start nicht vor
existentiellem Leid am Leben selber, sowie ein suboptimaler Start kein
unerträgliches Leid zwingend nachzieht.
Diese Frage ist im übrigen gar nicht so theoretisch, sie ist
ziemlich konkret: Will ich dieses Leben führen? Und welche
Konsequenzen ziehe ich daraus?
Aber das ist sehr persönlich. Ich selber habe niemals aufgegeben
bevor es nicht wirklich zueende war. Ich persönlich ziehe es vor
mit meinen aus meinem ganz persönlichen supoptimalen Start
resultierenden Problemen weiterzuleben, sogar gerne (meistens zumindest,
aber wessen Leben ist schon vollkommen?)
Ich finde es in Ordnung, alles Menschenmögliche zu tun, um einen
Menschen ins Leben zu helfen. Reproduktionsmedizin ist ja kein
Wunderkasten, der Kinder macht. Und Aufgeben kann man immer. Niemand
muss um jeden Preis.
Diese Frage ist doch ziemlich theoretisch...
Sie und ich, wir sind froh, "hier zu sein". Wären wir
nicht hier, könnten wir weder froh noch unglücklich sein, wir
könnten uns nichtmal fragen, wie wir darüber empfinden.
Die Frage stellte sich dann schlicht nicht.
Für ein Kind - für jeden von uns - ist eine
grundsätzliche, ja eine existenzielle Frage: Wo komme ich her? Wer
bin ich?
Die allermeisten von uns stellen sich diese Frage nicht, wozu auch,
kennen sie doch die Antwort. Aber wie viele Kinder - auch adoptierte
oder uneheliche - stellen sich diese Fragen ein Leben lang. Und wie
viele haben lebenslange psychische Probleme durch diese Zweifel.
Wahrscheinlich werden dennoch nur sehr wenige von ihnen den Tod vorziehen.
Aber es ist unmöglich, eine Existenz mit Zweifeln mit einer
Nicht-Existenz in irgendeiner Form vergleichen zu können.
Möglich ist aber, das Kind mit allen erdenklichen Rechten zu
versehen, um diese existenziellen Zweifel auszuräumen. Auch auf
"Kosten" der anonymen Elternteile.
"Amelie ist Ende 20. Ihr richtiger Name soll nicht genannt werden,
sie will nicht so viel Öffentlichkeit.Vor allem möchte sie
ihre Eltern nicht belasten."
Allein die einleitenden Sätze des Artikels belegen die groteske
Verzerrung des Rechts auf Freiheit und informelle Selbstbestimmung. Der
Spender,seine Familie, wird also nicht belastet, die Eltern dieser
Kinder auch nicht ? Es wird also die Belastung von mind. 3 Menschen
hingenommen, um einer Person, die a priori nicht existent gewesen
wäre, ein Recht einzugestehen, welches nur deshalb existiert, weil
die Person die a priori existenziell bedingende Anonymität a
posteriori aufhebt ?
Wären es gekoppelte Teilchen , würden sie sich selber annihilieren.
Dies ist Quantenphysik mit Umkehrung der Ursache-Wirkungs-Relation,
nicht aber nachvollziehbare Rechtsprechung.
Dem Spender wird das Recht auf Kontinuität des seelischen Friedens
schlichtweg abgesprochen. Sollte er sich, behüte Gott, zB
suizidieren,weil seine Familie jetzt auseinanderbricht, dann wurde das
erste Teilchen erfolgreich zerstört.
Herr Matig,
Rechtsnormen, sprich Gesetze, haben bezüglich Rechtssicherheit und
insbesondere Rechtsklarheit die höchste Wertigkeit. Gerichtsurteile
sind Mittel zum Zwecke der Rechtssicherheit, sie ersetzen sie nicht,
können sie auch nicht, da in der Gewaltenteilung nunmal die
Legislative, nicht die Judikative, Gesetze macht. Ansonsten würden
höchstrichterliche Urteile automatisch zu Gesetzen führen oder
eine direkte Weisungs- und Gestaltungsmacht gegenüber der
Legislative besitzen, beides ist nicht der Fall.
Über die Frage der Auslegung des Urteils anno ´89 können
wir uns streiten, da Sie aber sogar die Neuartigkeit der
künstlichen Befruchtung als besonderen Umstand in Frage stellen,
drehen wir uns im Kreis.
Ich muß hier nicht recht bekommen, mich erschreckt der Geist des
Zwangs, der sich hinter der Maske des Rechts versteckt und in Kauf
nimmt, Leid zu erzeugen, um eigenes zu lindern im Namen des
Persönlichkeitsrechts und des Volkes.
Dies wollte ich zum Ausdruck bringen, mehr nicht.
Nochmals: welche Rechtssicherheit?
Welche besonderen, bis dato einzigartigen und nicht dagewesenen Umstände? Es gibt sie nicht. Wer Samen spendete (auch vor 20 Jahren) wußte - bei korrekter Beratung - auch schon damals, daß er sich auf rechtlich höchst unsicheres Glatteis begibt. Alles, was er hatte, war ein Vertrag mit einem Arzt. Verträge binden immer nur die Beteiligten, niemanden sonst.
Weder habe ich von einem höheren Wert geredet
( dies werfen Sie mir vor) noch die Kinder zu bloßen Objekten
degradiert, ich hoffe nicht, daß Sie das implizieren wollten, das
fände ich unseriös.
Ich habe sogar ausdrücklich vorher geschrieben, daß ich das
Anliegen der Kinder berechtigt finde, aber halt nicht um jeden Preis,
sondern nur unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit,
Berücksichtigung der besonderen, bis dato einzigartigen und nicht
dagewesenen Umstände und der Folgen für alle Beteiligte. Das,
mit Verlaub, ist ein Unterschied.
Über die Frage der Rechtssicherheit werden wir uns nicht einig, ich
spreche über die der Spender, Sie über die der Kinder und
beide Seiten hätten sie ca. 20 Jahre früher verdient.
Die Entscheidung ist gefallen,des Spenders Anonymität wird gehenkt
und Richter des BVerfG und des BGH haben 20 Jahre zugeschaut, wie die
Legislative nichts gemacht hat.
Ich wünsche mir zum Abschluß, daß dieses Urteil in
Summe mehr Gutes denn Schlechtes für Kinder und Spender bringt,
allein der Glaube mir fehlt.
Herr Alper,
wenn der Gesetzgeber seinen Job nicht erledigt und keine Gesetze
erläßt, entsteht Rechtssicherheit eben alleine durch die
Gerichte. Nach der Entscheidung von 1989 war es mehr als wahrscheinlich,
daß diese auch auf Samenspender ausgeweitet werden würde. Wer
immer Samenspendern erzählt hat, daß ihre Anonymität
gerichtsfest sein würde, hat unklug und gröbst fahrlässig gehandelt.
Wie kommen Sie auf die Idee, daß die Wahrung der Anonymität
hier ein höherer Wert sein sollte als das Persönlichkeitsrecht
- letztlich auch die Menschenwürde - der Spenderkinder? Daß
es auch ohne Anonymität genügend Spender gibt, zeigen die
Länder, in denen das so geregelt ist. Dort ist dann auch -
vernünftigerweise - das Erb- und Unterhaltsrecht ausgeschlossen. Es
kann nicht angehen, daß man den Kindern elementare Rechte
verweigert und sie als bloße Objekte behandelt, nur weil der
Gesetzgeber schläft.
Herr Matig,
Rechtssicherheit entsteht primär durch normative Gesetze und nicht
durch Gerichtsurteile.
Das Urteil von 1989 hat das Recht für nichteheliche Kinder
formuliert, aufgrund des Gleichheitsgebotes wurde es ausgedehnt auf alle
Kinder. Dabei wurde aber der besondere und bis dato nicht bekannte
Umstand, daß es keinerlei persönliche Beziehung zwischen
Spender und Empfängerin gab (den gibt es selbst bei einem
One-Night-Stand) nicht gewürdigt. Es gibt aber genügend
Beispiele in der Rechtsprechung, in denen selbst grundlegende Rechte
aufgrund besonderer Umstände versagt werden, Beispiel Art. 13 Abs.
2 GG, § 45 STGB und viele mehr.Es konnte durchaus berechtigt
angenommen werden, daß bedingende Anonymität als
Voraussetzung zur Samenspende einem höheren Gut, der Schaffung von
Leben dienend, als besonderer Umstand zu werten sei.
Dies ist nicht geschehen. Und was den Wunsch nach eigener
Anonymität in diesem Kontext betrifft, muß wohl jeder selbst
entscheiden, inwieweit er Kongruenz erkennt.
Widersprüchlich
Ich kann nicht nachvollziehen, Herr Alper, daß Sie einerseits
richtig bemerken, daß es bis heute keine gesetzliche Regelung der
Samenspende gibt (aber seit 24 Jahren eine Entscheidung des
Bundesverfassungsterichts, daß Kinder ein Recht auf Kenntnis ihrer
biologischen Abstammung haben) und andererseits beklagen, daß hier
"Rechtssicherheit zerstört" worden wärde. Nein, im
Gegenteil: das OLG Hamm hat nichts anderes getan, als eine altbekannte
Rechtslage zu wiederholen, eine Rechtslage, die auch schon zur Zeit der
Samenspende im aktuellen Fall bekannt war. Ebenso altbekannt ist der
Grundsatz, daß ein Vertrag, den A und B schließen, keine
einschränkende Wirkung für C haben kann. Lauter alte Hüte.
Und was Ihre Einlassung zur Öffentlichkeitsscheu der erwähnten
Amelie angeht: 1. Diese hat nicht geklagt, gerade aus Sorge wegen der
Öffentlichkeit. 2. Im Fall OLG Hamm wurde nur der Name der
Klägerin öffentlich, der des Vater nicht. Dessen Namen wird -
wenn überhaupt - nur das Kind erfahren.
Ich glaube, daß wir beide uns hier wesentlich unterscheiden, Hr. Heim:
es geht mich schlichtwegs nichts an, aus welchen Gründen ein
Spender gespendet hat oder nicht, ich frage nicht danach und urteile
auch nicht darüber. Ich stelle fest, daß sich die Politik
seit 24 JAHREN um eine klare Regelung drückt, aber dem Arzt und
allen Spendern wird zugemutet, sich darüber hätten im Klaren
sein zu können,ich halte hier den Grundsatz der Rechtssicherheit,
welcher mMn zerstört wird, hoch, Sie anscheinend nicht.
Ihr letzter Satz hingegen verschlägt mit fast die Sprache und
läßt Zweifel darüber aufkommen, ob wir vernünftig
diskutieren können. Ich habe ein Extrembild skizziert von
potentiell großen zerstörerischen Konflikten, Sie reduzieren
dies auf .."weil seine Kinder ihn wenigstens kennen wollen,"..
Ich wünsche Ihnen von Herzen, niemals in eine existenziell
bedrohliche Lage zu kommen, aber sollte dies ihr Menschenbild sein,
haben wir keine gemeinsame Basis,wirklich nicht.
Wieso frage ich Sie,
hat denn der Spender so großzügig sein Erbgut in der Welt
verteilt, wenn er seinen seelischen Frieden schon dadurch gefährdet
sieht, wenn eines seiner zahlreichen Nachkommen, immerhin Verwandte
ersten Grades, irgendwann mal vor der Tür stehen sollten?
Hat er nur und auschließlich aus altruistischen Motiven heraus
gehandelt? Bedauernswerten kinderlosen Paaren zu helfen, weil er
zufällig genug von seinem Erbgut übrig hatte?
Und selbst wenn, kann man doch voraussetzen, dass er wusste, was mit
seinen Zellen passiert, z.B., dass sich Leben daraus entwicklt, das sich
irgendwann mal fragen wird, wer eigentlich sein Vater ist. Wer
fehlerfrei bis drei zählen kann, denkt wenigstens mal kurz
darüber nach. Und wer suizidgefährdet ist, weil seine Kinder
ihn wenigstens kennen wollen, sollte sich grundsätzlich mit der
Fortpflanzung zurückhalten.
Ein guter Bekannter hat seinerzeit eifrig gespendet und erklärte
gestern so nebenher, er rechne bei erfolgreichen Nachforschungen der
Kinder, mit etwas über 300 von ihm abstammenden Zöglingen.
Vermutlich war die Aussage gar nicht so ernst gemeint, allein die
Vorstellung ließ mich jedoch schmunzelnd zurück... ;-)
Die Vorsitzende des Vereins "Spenderkinder" hat ungewollt
kinderlosen Paaren damit einen Bärendienst erwiesen. Als ihr
zeugungsunfähiger Vater hätte ich damit einen ernsthaften
Konflikt mit meiner Tochter: wie kann man nur die Männer in die
Pfanne hauen, die einem eigenes Leben ermöglicht haben?
Solange für den Samenspender nicht die Pflicht zum Unterhalt und
für das Kind das Recht auf Erbe abgeschafft sind, denn das sind die
rechtlichen Folgen, solange kann man keinem Mann mehr zur Spende raten.
Die "Spendenkinder" agieren tatsächlich so wie sie
heißen: wie Kinder ohne ein Gefühl für sich daraus
ergebende Folgen.
Anstelle dunkle Vermutungen anzustellen...
... und Ihrer Ignoranz zu frönen, wie es um das Gefühlsleben der "Spenderkinder" bestellt sein könnte, könnten Sie einfach mal deren Seite aufsuchen und dort selbst nachlesen, was diese Menschen erlebt haben, wie sie sich fühlen und was ihre Forderungen sind. Vielleicht urteilen Sie danach weniger hartleibig.
... das Urteil in Frage zu stellen, wie es hier manche Leute bei den
Kommentaren machen, könnte man auch die Praxis der (anonymen)
Samenspenden in Frage stellen.
Es wird wieder mehr Geburten geben, wenn das Leitbild 'Familie' wieder
aufgebaut wird und nicht, wenn es mehr Samenspender gibt.
Nicht alles, was mittlerweile technisch oder medizinisch möglich ist, ist auch sinnvoll.
Und in diesem Zusammenhang betone ich ausdrücklich, dass es nur und
ausschließlich um das Wohl der Kinder gehen sollte.
Und dem gegenüber jegliche egoistischen Beweggründe der
Erwachsenen (eigentlich völlig selbstverständlich)
zurückzustehen haben.
Statt diesen Unfug der künstlichen Befruchtung in irgendeiner Weise
zu fördern oder zu unterstützen, sollte sich die Gesellschaft
darum bemühen, dass die unzähligen ungewollten und ungeliebten
Kinder wesentlich leichter mit den zeugungsunfähigen Paaren
zusammengeführt werden können.
Samenspender sollten weder anonym noch in irgendeiner Weise frei von
allen (!) Verpflichtungen ihren Kindern gegenüber sein dürfen.
Erbschaft, Unterhalt - das volle Programm. Dann wäre endlich
Schluss damit.
Neuer Versuch :
ich beziehe mich auf das Urteil des BVerfG von 1989, es bestätigte
das Recht von Kindern auf Kenntnis ihrer Abstammung unter Berufung auf
das allgemeine Persönlichkeitsrecht für nichteheliche Kinder.
Hier ist der springende Punkt. Sogenannte "Spendenkinder"
waren weder in diesem Urteil noch mWn in der Reform des Kinderrechts von
1998 explizit inkludiert, sondern wurden aus dem allgemeinen
Persönlichkeitsrecht sukzessive in den folgenden Jahren extrapoliert.
Das Gewebegesetz vom Juli 2007 hat den Datenaufbewahrungszeitraum auf
30 Jahre hinaufgesetzt, das war es dann aber auch schon.
Fakt ist, daß es keine gesetzliche Regelung seit dem BVerfG-
Urteil von 1989 gibt, das der besonderen Situation gerecht wird und
anonyme Spenden zuläßt oder verbietet.
Das meine ich mit Rechtssicherheit. Und daß das hohe Gut der
Rechtssicherheit, Grundlage jedweder Demokratie übrigens, so
einfach negiert werden kann ist erschreckend.
@Herr Heim: Wie soll ich das "eben" verstehen?
Sobald man sich explizit über etwas Gedanken macht, ist es per se falsch? Nur eine gedankenlose Tat ist eine richtige?
das "Eben" bezog sich auf den Beitrag von Marie Kelkman
Was Sie, Herr Alper, sagen wollen, erschließt sich mir nicht.
gab es denn damals eine Rechtsprechung, die dem mit anonymen Samen
gezeugten Kind das Recht absprach, zu erfahren, wer der Spender, also
der biologische Vater war?
Von welcher Rechtssicherheit sprechen Sie denn da?
Ihnen ist aber schon klar,
daß es Sarah P. dann höchstwahrscheinlich gar nicht erst
gegeben hätte ?
Vieleicht sollten Sie mal in Erwägung ziehen, daß viele
Kommentatoren das Recht auf Information nicht grundsätzlich in
Frage stellen,
sondern entsetzt sind über die Tatsache, daß zum Zeitpunkt
der Zeugung es zwar ein Grundsatzurteil des BVerfG von 1989 gab, aber
keine gesetzliche Anpassung. Auch 1998 wurde dies im Rahmen der Reform
des Kinderrechts nicht explizit auf sogennante "Spenderkinder"
ausgeweitet. Es geht hier auch schlichtweg um die Tatsche, daß
Gerichte in der BRD zunehmend das hohe Gut der Rechtssicherheit in
Ermangelung zeitnaher Gesetzesanpassungen an Grundsatzurteile
überdehnen respektive aussetzen,
und dies bereitet Sorgen.
Zwischen " Ja "und " Nein " gibt es auch ein
"Vielleicht, aber nicht so".
Ganz nebenbei, liebe Richter und Politiker,wer dauernd Kinder in den
Mittelkreis stellt, darf sich nicht wundern, daß diese zunehmend
als laut, teuer und hinderlich gesehen und weniger geboren werden.
Kinder werden nicht aus "Egosimus" gezeugt?
Mir persönlich ist noch kein Elternpaar begegnet, das seine Kinder
nur "um ihrer selbst willen" im reinen Sinne in die Welt
gesetzt hätte.
Die Gründe sind vielfältig (vom Kitten einer Ehe über
"ich wollte schon immer Kinder" bis zum klassischen
"nicht ans Kind gedacht haben" bei der Zeugung). Aber alle
diese Gründe haben mit den Eltern zu tun, nicht mit den Kindern.
Die meisten Eltern müssen sich nur nie explizit damit auseinandersetzen.
Kann man eigentlich diese Anonymität...
...*rückwirkend* aufheben?
Müsste es nicht so sein, dass diese Regelung nur für
zukünftige Samenspenden gilt?
Was ist, wenn dem Gesetzgeber einfällt, der biologische Vater
müsse jedem Kind eine bestimmte Summe zukommen lassen?
Das Urteil zeigt mal wieder krass
welche Wertschätzung Männer im Staatsfeminat erfahren:
Bestenfalls sind sie 'Erzeuger', 'Spender', 'Pflichtige'.
Es wurde in diesem Urteil gar nicht erst abgewogen, was bedeutsamer ist-
das Recht des Kindes auf Abstammung oder das Recht des 'Samenspenders'
auf Anonymität, sondern nur die Interessen des Kindes gegen die des
Arztes- der 'Spender' ist ganz selbstverständlich Verfügungsmasse.
Das ist die Wirklichkeit im Staatsmatriarchat: Weder bei der Zeugung,
noch bei der Frage einer evtl. Abtreibung noch bei der Erziehung und
Sorge haben Männer irgendwelche ernstzunehmenden Rechte.
Sklavenhaltergesellschaft ist die zutreffendere Bezeichnung.
Na Sie sind mir aber ein Schlaumeier, Herr Heim-
selbstredend wäre es möglich gewesen, daß jener anonyme
Spender eben vom Arzt unterrichtet worden wäre.
In Dutzenden Prozessen, in die BND- Spitzel verwickelt sind, wird
ähnlich verfahren, so daß diese verdeckt bleiben.
Allerdings teile ich Ihre Meinung, er hätte besser Blut gespendet.
Neben theoretischer Unterhaltsforderung kommt jetzt zu seinen Erben
nämlich noch jemand dazu.
Ansonsten bewegen Sie sich auf dem Denk- Niveau einer Hardcore- Feministin.
Deshalb sind die Verhältnisse ja so, wie sie sind.
Herr Lauterbach,
Bemühen Sie mal kurz Ihre Phantasie: Sie lieben Ihre Eltern, Ihre
biologische Mutter und Ihren sozialen Vater.
Aber Sie wollen - so wie jeder Mensch auf diesem Planeten das irgendwann
mal will - wissen, wer Ihr richiger, Ihr biologischer Vater ist.
Immerhin bestehen Sie zu 50% aus seinem Erbgut.
Sie würden dann also Ihre Eltern verklagen? Worauf? Auf die
Herausgabe des Namens des anonymen Spenders? Woher sollten die das
wissen? Denen bliebe nichts anderes übrig, als ihrerseits die
Klinik zu verklagen, denn wenn überhaupt, hat die Informationen
über den Spender.
Ist das wirklich so schwer nachzuvollziehen?
Herr Heim
Wie wär´s denn mit den Eltern, die auf diese Weise ihr Kind bekommen haben? Es scheint sich in Deutschland ein neuer Rechtsgrundsatz eingeschlichen zu haben : Jeder ist für jeden Scheiß verantworlich, A B E R keiner für sich selbst!
Wen hätte
denn das mit anonymen Samen gezeugte Kind ihrer Meinung nach sonst
verklagen sollen, wenn nicht die Institution, die mit diesem Gefriergut
Geschäfte macht und durch deren Geschäfte das Kind entstanden ist?
Klage gegen Unbekannt?
Der Mann kann, wenn ihn derartige Sorgen plagen, auf die Zeugung
verzichten und stattdessen ein Buch lesen und statt Samen Blut spenden.
Ziemlich viel Wahlfreiheit, die Sklaven wohl kaum zugestanden werden.
krasser Unfug ist auch eine zutreffende Bezeichnung....
Samenspender...
... reduzieren sich selbst auf Samenspenden runter. Das ist ja der Sinn
und Zweck des Samenspendens.
Bei Erzeuger und Pflichtige und was Abtreibung und Erziehung angeht,
stimme ich Ihnen allerdings zu. Die Lage hat sich zwar etwas gebessert,
aber wenn es 'hart auf hart' kommt, wird fast immer der Willen der Frau
in solchen Fällen durchgesetzt.
Der Mediziner / Betreiber der Fruchtbarkeitsklinik muss vor Gericht nur
aussagen das er dem Spender sein "Ehrenwort" gegeben hat ihn
nicht zu nennen. Frei nach Helmut Kohl ist das Thema dann durch ohne
jegliche Konsequenzen. Was für den einen Bürger gilt, sollte
für den nächsten nur recht und billig sein.
Dieses Urteil verstößt wiedermal gegen das Rechtsempfinden
der Mehrheit - wie man hier im Forum sieht.
Die Durchsetzung von Partikularinteressen schadet dem gesellschaftlichen
Konsens. Hier wird dem individuellen "Kindeswohl" der Vorzug
gegeben. Dass führt vielleicht paradoxerweise dazu, dass noch
weniger Kinder geboren werden. Wie sich der "erziehende" Vater
dabei fühlt, würde mich auch interessieren.
"Rechtsempfinden" ist wie Rückenschmerzen,
jeder Student hört irgendwann während des Studiums, daß
ein "Rechtsempfinden" genausso wertvoll ist wie der
"gesunde Menschenverstand", also für die Tonne.
Es geht vielmehr um gleiches Recht für alle Beteiligten: Wenn
Samenspende nicht anonym, dann Folgen für alle Beteiligten. Im
Extremfall: Unterhalt für den Samenspender im Altersheim,
dafür haften eheliche Kinder ja auch im Zweifelsfall.
Interessant auch der umgekehrte Fall, wenn Samenspender z.B. pflegebedürftig wird. Muss dann die biologische Tochter dafür aufkommen?
Nicht nur an die Kinder denken...
Ich höre hier immer nur was von dem Informationsrecht der
Kinder....doch was ist mit den Rechten des Samenspenders?Hat das Gericht
mal von so etwas wie Datenschutz gehört?
Als Samenspender spendet man in der Regel ja nur, weil man ja auch
sicher sein kann dass nicht ein paar Jahrzehnte später der
Nachwuchs vor der Türe steht, bestenfalls noch mi
Unterhaltsansprüchen. Die Spender haben mittlerweile dann
eventuell eine eigene Familie, für die das eine enorme
Belastungsprobe darstellen kann.
Und als ob sich ein Mensch nur über die Genetik des Vaters identifiziert-lächerlich
Dass die Kinder Identitätsprobleme haben, spiegelt doch nur die
verweichlichte Gesellschaft wieder, die sich dauerhungrig nach Feedback
und Bestätigung seht.
Allein die Erschütterung des Mädchens,dass der Arzt sie aus
der Praxis gedrängt hat"er warf mich raus obwohl er mich
gezeugt hat"(nebst hunderten anderen Kindern) zeigt doch nur die
Egomanie dieses Kindes.
Doch, Herr Heim kommt da ganz einfach raus.
Solange das Kind nicht seine Ehelichkeit angefochten hat und der Spendervater zum biologischen Vater erklärt worden ist, hat der Erzeuger keine Unterhaltsverpflichtung und das Kind auch nicht. Klagt es aber auf Unterhalt, kann es später auch auf Unterhalt für den Spendervater in Anspruch genommen worden. Das ist eine völlig gerechte Regelung.
Aufklärung
der Unterhaltsanspruch, der sich aus §1601 ergibt (Verwandte in
gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.)
stammt erstens aus einer Zeit, in der zeugungsunfähige Eltern
kinderlos blieben.
Zweitens hat das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 1508/96) festgestellt,
dass Kinder eben nicht Haus und Hof verpfänden müssen, sondern
Leitungen und Vorsorge für die eigene Familie Vorrang haben.
Gemäß der Tradition, auf der das BGB gründet, gehen
Erbschaft und Unterhaltspflicht der Kinder für ihre Eltern einher.
Was bedeutet, dass ein anonym gezeugtes Kind ganz sicher nicht für
seinen Vater verpflichtet ist, wenn demgegenüber kein
grundsätzlicher Erbschaftsanspruch steht.
Außerdemwird bei der Rechtsprechung das Beziehungsverhältnis
miteinander berücksichtigt. Es ist also keinesfalls so pauschal mit
Ihrer Haftung, Herr Biermann.
So einfach kommen Sie da nicht raus, Herr Heim!
Würde man Ihrer Argumentation folgen, wäre der Staat nicht in der Lage, Kinder für ihre Eltern in Haftung zu nehmen. Wer darf denn für die Versorgung im Zweifel aufkommen? Die "unschuldigen" Kinder. Sind also Kinder von Samenspendern "unschuldiger" als andere Kinder?
Ist das Ihr Ernst???
Der Spender spendet freiwllig. Die Mutter empfängt ebenfalls
freiwillig. Beide, da eigentlich erwachsene Menschen und vermutlich mit
einem Rest an Verstand ausgestattet, sollten zumindest ahnen
können, dass es da später noch eine weitere Person geben kann,
die zu ihrer Meinung zu dieser durch und durch egoistischen nie Handlung
befragt wurde. Und diese Person - auch darauf könnte man kommen,
wenn man nicht aus Egoismus die Augen vor den logischen Konsequenzen
verschließen würde - wird früher oder später die
Frage stellen, die 99,99% aller Menschen seit Ewigkeiten bewegt.
Und dieser Anspruch, der endlich auch Recht ist, ist so ungleich
höher als jeder Anspruch des Spenders, den niemand gezwungen hat,
dass es einfach nur lächerlich ist, diese Ansprüche
überhaupt gegeneinander abwägen zu wollen.
Dem Kind "Egomanie" zu unterstellen, ist gelinde gesagt eine Frechheit.
daß es keinen Mittelweg gegeben hat, zB vermittelte Kontakaufnahme
auf Basis der beiderseitigen Freiwilligkeit. Der Gesetzgeber hatte 15
Jahre Zeit, Rechtssicherheit für Spender zu schaffen:wieder mal
verbockt und Gerichte müssen richten,was Politiker hätten
beschliessen müssen.
So verständlich das Anliegen der Kinder ist,kann es ein Boomerang
bezüglich Spenderzahlen und entstehenden Kindern werden,daran
trügen sie egoistische Mitschuld,
Existenz geboren aus Freiheit zerstört Freiheit,bravo.
In einer Zeit, in der aus berechtigter Furcht kaum noch junge
Männer,ob Deutsche oder Ausländer, Väter werden wollen
und es zu einem Verein wie
"Pro Vasektomie und Selbstbestimmung für Männer eV"
nicht mehr weit ist, kann diese Entscheidung,das Einzelwohl über
das Allgemeinwohl stellend, in toto zu weniger Geburten aus
Außer-Hartz-Schichten führen. Zähne und Brüste aus
Osteuropa, Sperma aus England, Dänemark,Spanien: Deutschland
schafft sich selber ab.
Besinnt euch mal endlich wieder, verd.. Hack
Ein deutsches Gericht hebt den Vertrauensschutz für die
Anonymität der Samenspender auf. Schade für die zukünftig
ungezeugten Kinder. Wer jetzt noch spendet, lässt sich auf ein
böses Spiel ein, wenn in der Rechtgüterabwägung
demnächst das Erb- und Unterhaltsrecht der Spenderkinder obsiegt.
Also wirds gehen wie bei Organspenden: Bei nicht ausschließbarem
Missbrauch unterbleibt die Spende und gut. Oder eigentlich schlecht.
Dank unserer fabelhaften Juristen im Richteramt.
Jedes der anonym gezeugten Kinder hat Erbansprüche gegen seinen Erzeuger.
Jede Ehefrau, die in den letzten Jahren einen Spender geheiratet hat,
wird sich auf Erb-Überraschungen einstellen müssen.
Jede junge Frau, die demnächst heiraten möchte, sollte sich
genau auf das Spendervorleben ihres künftigen informieren.
Da kommt Freude auf !
Was macht die junge Frau denn nun, falls sie dien Namen ihres
"Vaters" erfährt?
Worin gründet eigentlich das Recht des Kindes auf Kenntnis
über seine Eltern und warum steht es über dem Wunsch der
Samenspender anonym zu bleiben?
Warum werden medizinische Purzelbäume unternommen, damit ein Paar
"ein eigenes" Kind bekommen, anstatt sich um Kinder zu
kümmern, die verlassen wurden oder verwaist sind?