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Anonyme Samenspende Urteil macht „Spenderkindern“ Hoffnung

 ·  Das Essener Zentrum für Reproduktionsmedizin muss Sarah P. den Namen ihres Vaters preisgeben. Ihre Mutter hatte sich vor 22 Jahren anonym befruchten lassen. Das Urteil lässt auch andere „Spenderkinder“ hoffen.

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Horst lauterbach
Horst lauterbach (ash26e) - 13.02.2013 01:03 Uhr

Jetzt ist ja schon Aschermittwoch

und ein altes mainzer Fasnachtlied hat den Titel : Is nix passiert !!Warum also diese hochtechnologischen Bauchaufschwünge?

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Rudolf  Holtz

Urteil macht Spenderkinder Hoffnung

Ich bin sehr glücklich das ich mit meiner Samenspenden auch als Vater anerkannt werde. Somit müssen auch meine" Samenspendenkinder " für mich im Alter sorgen.Das war doch richtig,das ich zur Samenspenderbank mich entsclossen habe in der Jugend. heute habe ich eine "Altersvorversorgung" für meine Seniorenjahren.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 08.02.2013 10:42 Uhr
Hubert Matig
Hubert Matig (humatik) - 08.02.2013 10:42 Uhr

Da muß ich sie enttäuschen.

Sie sind nicht als Vater anerkannt. Der Ehemann der Samenempfängerin ist als Vater anerkannt. Allein das Kind könnte die Ehelichkeit anfechten, und auch das nur innerhalb bestimmter Fristen. Das hat noch nie ein Spenderkind getan. Es würde auch bedeuten, daß sein Papa nicht mehr sein Vater wäre. Typischerweise sind Spenderkinder nämlich weder an Unterhalt noch Erbe des Erzeugers interessiert, sondern nur daran zu erfahren, wer ihr biologischer Vater ist.

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Otto Meier

So ist das halt mit der Anonymität, es gibt sie nicht wirklich.

Dabei wäre es doch durchaus möglich, daß Samenspenden tatsächlich anonym bezüglich des Spenders erfolgen. Damit wären alle sich jetzt ergebenden "Probleme" gelöst. Die Verantwortung läge endgültig und einzig bei den Nutzern der Samenspende. Das kommt dem wahren Leben auch am nächsten, in dem ja auch einige Frauen den "Samenspender" nicht kennen und nie wiedersehen. Auch da hat das Kind kaum eine Chance, den Erzeuger jemals kennenzulernen.

Letztlich liegt die Verantwortung für die Benutzung einer anonymen Samenspende doch bei denen, die sie nutzen. Sie müssen sich dessen bewußt sein, daß Kinder in der Regel ihre biologischen Eltern kennen wollen. Sie müssen entscheiden und verantworten, ihren Kindern dies zu verwehren.

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Marie Kelkmann
Marie Kelkmann (MKelk) - 07.02.2013 11:50 Uhr

Ein anonymisiertes Kontaktanfragesystem?

Vielleicht könnte das helfen? Bei der Partnersuche geht das ja auch, das langsame, unbrachiale Kontaktanbahnen und Kennenlernen. An Ende kann auch eine persönliche Begegnung stehen.
Ein solches System zu entwickeln oder entwickeln zu lassen wären allerdings eher die Pflicht die Reproduktionsmedizinischen Kliniken und Branchenverbände. Man könnte auf diese Weise einen konfliktärmeren Weg entwickeln als durch die Mühlen der Justiz.

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 07.02.2013 12:50 Uhr
Marie Kelkmann
Marie Kelkmann (MKelk) - 07.02.2013 12:50 Uhr

@Herr Alper

Mit der mangelnden Resonanz kann ich mir gut Vorstellen. Das liegt wahrscheinklich auch an einem intitutionellen Interessenskonflikt, und ich fürchte, der wird jetzt nicht kleiner werden.
Mir schwebte als erster Gedanke eine Datenbank auf der Basis der Vorgangs- und ChargenIDs vor. Das klingt jetzt natürlich schrecklich technishc, aber das sind die Daten, die auf jeden Fall anfallen und die vom Klarnamen entkoppelbar sind.
Hierrauf könnte ein Kommunikationssystem, ähnlich wie soziale Netzwerke, aber eben eingehegt, zugreifen.
Dies zu entwickeln müsste jedoch von der Reproduktionsmedizin ausgehen. Der Vorteil für die Institutionen liegt meiner Meinung nach klar auf der Hand: Konfliktvermeidung und somit weniger schlechte Presse.

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Bülent Alper
Bülent Alper (Suffyx) - 07.02.2013 12:19 Uhr

Gute Idee, Frau Kelkmann,

der Verein "Spenderkinder" hat mWn eine auf Gewebeproben basierende Datenbank mit der Bitte um und Möglichkeit für Kontaktaufnahme ehemaliger Spender zwecks Zuordnung seit Jahren etabliert.
Die Resonanz ist bisher, soweit ich weiß, verheerend gering.
Ich dachte auch an eine auf freiwilliger Basis durch die Kliniken vermittelte Kontaktaufnahme, doch scheint die Bereitschaft ehemaliger Spender sehr gering zu sein, aus der selbstgewählten Anonymität treten zu wollen. Um es nochmal klipp und klar zu sagen: wer wollte, konnte jederzeit auch identifizier-und kontaktierbar spenden.
Diese Männer, aus welchen, mannigfaltig denkbaren Gründen auch immer, mochten und möchten nicht,Ausnahmen bestätigen die Regel.
Nun sollen sie gezwungenermaßen aufgedeckt werden.
Der eigentliche Skandal ist das dauerhafte Versagen der Politik, seit 20 Jahren !!
Dies erst brachte diese Kinder und die Spender gleichermaßen in die Zwickmühle.

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Marie Kelkmann
Marie Kelkmann (MKelk) - 07.02.2013 11:29 Uhr

@Herr Heim

Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, ich will nicht in Opposition gehen. Dafür ist die Frage, die durchschscheint in Ihren Kommentaren viel zu persönlich: Ist kein Leben besser als dieses?
Ich kann dazu nur meine persönliche Haltung äußern: Ich bin froh, überhaupt hier zu sein, denn ich kann es notfalls selbst beenden, aber niemals selbst beginnen.
Ich persönlich hadere lieber mit meinem Schicksal als dass ich keins hätte. Aber wie gesagt, das ist - wie jeder wirklich existentielle Frage - die Ansicht, zu der ich gelangt bin. Ohne jeden Anspruch auf Allgemeinsgültigkeit.

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Antworten (4) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 07.02.2013 21:03 Uhr
Hubert Matig
Hubert Matig (humatik) - 07.02.2013 21:03 Uhr

Darum geht es nicht.

"die identifizierte Existenz würde aufgrund der Identifikation gar nicht erst existent werden."

Das ist kein Faktum, sondern eine Behauptung.

"Wir setzen voraus, daß aufgrund der Identifikation zukünftig weniger spenden werden
>> weniger Existenz."

Das ist keine Schlußfolgerung, sondern ebenfalls nur eine Behauptung.

Und selbst wenn es so wäre, dann wäre es eben so. Die Aussagen der Betroffenen sind da ziemlich eindeutig: sie haben nichts gegen Samenspende, aber sie wollen auch keine Anonymität. Nicht umsonst ist es bei Adoptivkindern und "Seitensprungskinder" mittlerweile völlig unstrittig, daß diese ein Recht auf Kenntnis ihrer Abstammung haben. Wo soll der große Unterschied zu Spenderkindern liegen? Diese Debatte wird völlig über die Köpfe der Betroffenen hinweg geführt.

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Bülent Alper
Bülent Alper (Suffyx) - 07.02.2013 12:42 Uhr

Genau darum geht es :

die unidentifizierte Existenz ist dennoch existent und lebt,
die identifizierte Existenz würde aufgrund der Identifikation gar nicht erst existent werden.
Wir setzen voraus, daß aufgrund der Identifikation zukünftig weniger spenden werden
>> weniger Existenz.
Wenn ich Sie richtig verstehe, ziehen Sie es vor, daß zukünftig weniger Kinder geboren werden aufgrund des Definitionszwangs, dafür die Geborenen definierter sind.
Damit gewichten Sie eindeutig zugunsten der identifizierten Existenz und nicht der Existenz selber. Damit gewichten sie Zweifel ob der Abstammung höher als das Leben in Zweifeln.
Dies ist ihre gute Meinung und Ihr gutes Recht, aber bitte, seien Sie auch konkret. Ihre Behauptung :.."Aber es ist unmöglich, eine Existenz mit Zweifeln mit einer Nicht-Existenz in irgendeiner Form vergleichen zu können.".. ist, mit Verlaub, es ist nicht persönlich gemeint, mMn analytisch inkomplett und daher unzulässig, dennoch aber eine gültige Meinung.

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Marie Kelkmann
Marie Kelkmann (MKelk) - 07.02.2013 12:31 Uhr

@Herr Heim

Ich weiß jetzt nicht, ob Sie das irgendwie tröstet, aber diese Frage stellen sich sogar auch Menschen, die ganz offensichtlich mit ihren leiblichen Eltern leben.
Darüberhinaus schützt ein optimaler Start nicht vor existentiellem Leid am Leben selber, sowie ein suboptimaler Start kein unerträgliches Leid zwingend nachzieht.
Diese Frage ist im übrigen gar nicht so theoretisch, sie ist ziemlich konkret: Will ich dieses Leben führen? Und welche Konsequenzen ziehe ich daraus?
Aber das ist sehr persönlich. Ich selber habe niemals aufgegeben bevor es nicht wirklich zueende war. Ich persönlich ziehe es vor mit meinen aus meinem ganz persönlichen supoptimalen Start resultierenden Problemen weiterzuleben, sogar gerne (meistens zumindest, aber wessen Leben ist schon vollkommen?)
Ich finde es in Ordnung, alles Menschenmögliche zu tun, um einen Menschen ins Leben zu helfen. Reproduktionsmedizin ist ja kein Wunderkasten, der Kinder macht. Und Aufgeben kann man immer. Niemand muss um jeden Preis.

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Alexander Heim
Alexander Heim (Skylark) - 07.02.2013 12:14 Uhr

Diese Frage ist doch ziemlich theoretisch...

Sie und ich, wir sind froh, "hier zu sein". Wären wir nicht hier, könnten wir weder froh noch unglücklich sein, wir könnten uns nichtmal fragen, wie wir darüber empfinden.
Die Frage stellte sich dann schlicht nicht.

Für ein Kind - für jeden von uns - ist eine grundsätzliche, ja eine existenzielle Frage: Wo komme ich her? Wer bin ich?
Die allermeisten von uns stellen sich diese Frage nicht, wozu auch, kennen sie doch die Antwort. Aber wie viele Kinder - auch adoptierte oder uneheliche - stellen sich diese Fragen ein Leben lang. Und wie viele haben lebenslange psychische Probleme durch diese Zweifel. Wahrscheinlich werden dennoch nur sehr wenige von ihnen den Tod vorziehen.
Aber es ist unmöglich, eine Existenz mit Zweifeln mit einer Nicht-Existenz in irgendeiner Form vergleichen zu können.
Möglich ist aber, das Kind mit allen erdenklichen Rechten zu versehen, um diese existenziellen Zweifel auszuräumen. Auch auf "Kosten" der anonymen Elternteile.

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Bülent Alper
Bülent Alper (Suffyx) - 07.02.2013 11:18 Uhr

"Amelie ist Ende 20. Ihr richtiger Name soll nicht genannt werden,

sie will nicht so viel Öffentlichkeit.Vor allem möchte sie ihre Eltern nicht belasten."
Allein die einleitenden Sätze des Artikels belegen die groteske Verzerrung des Rechts auf Freiheit und informelle Selbstbestimmung. Der Spender,seine Familie, wird also nicht belastet, die Eltern dieser Kinder auch nicht ? Es wird also die Belastung von mind. 3 Menschen hingenommen, um einer Person, die a priori nicht existent gewesen wäre, ein Recht einzugestehen, welches nur deshalb existiert, weil die Person die a priori existenziell bedingende Anonymität a posteriori aufhebt ?
Wären es gekoppelte Teilchen , würden sie sich selber annihilieren.
Dies ist Quantenphysik mit Umkehrung der Ursache-Wirkungs-Relation, nicht aber nachvollziehbare Rechtsprechung.
Dem Spender wird das Recht auf Kontinuität des seelischen Friedens schlichtweg abgesprochen. Sollte er sich, behüte Gott, zB suizidieren,weil seine Familie jetzt auseinanderbricht, dann wurde das erste Teilchen erfolgreich zerstört.

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Antworten (8) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 08.02.2013 21:20 Uhr
Bülent Alper
Bülent Alper (Suffyx) - 08.02.2013 21:20 Uhr

Herr Matig,

Rechtsnormen, sprich Gesetze, haben bezüglich Rechtssicherheit und insbesondere Rechtsklarheit die höchste Wertigkeit. Gerichtsurteile sind Mittel zum Zwecke der Rechtssicherheit, sie ersetzen sie nicht, können sie auch nicht, da in der Gewaltenteilung nunmal die Legislative, nicht die Judikative, Gesetze macht. Ansonsten würden höchstrichterliche Urteile automatisch zu Gesetzen führen oder eine direkte Weisungs- und Gestaltungsmacht gegenüber der Legislative besitzen, beides ist nicht der Fall.
Über die Frage der Auslegung des Urteils anno ´89 können wir uns streiten, da Sie aber sogar die Neuartigkeit der künstlichen Befruchtung als besonderen Umstand in Frage stellen, drehen wir uns im Kreis.
Ich muß hier nicht recht bekommen, mich erschreckt der Geist des Zwangs, der sich hinter der Maske des Rechts versteckt und in Kauf nimmt, Leid zu erzeugen, um eigenes zu lindern im Namen des Persönlichkeitsrechts und des Volkes.
Dies wollte ich zum Ausdruck bringen, mehr nicht.

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Hubert Matig
Hubert Matig (humatik) - 08.02.2013 10:37 Uhr

Nochmals: welche Rechtssicherheit?

Welche besonderen, bis dato einzigartigen und nicht dagewesenen Umstände? Es gibt sie nicht. Wer Samen spendete (auch vor 20 Jahren) wußte - bei korrekter Beratung - auch schon damals, daß er sich auf rechtlich höchst unsicheres Glatteis begibt. Alles, was er hatte, war ein Vertrag mit einem Arzt. Verträge binden immer nur die Beteiligten, niemanden sonst.

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Bülent Alper
Bülent Alper (Suffyx) - 07.02.2013 22:16 Uhr

Weder habe ich von einem höheren Wert geredet

( dies werfen Sie mir vor) noch die Kinder zu bloßen Objekten degradiert, ich hoffe nicht, daß Sie das implizieren wollten, das fände ich unseriös.
Ich habe sogar ausdrücklich vorher geschrieben, daß ich das Anliegen der Kinder berechtigt finde, aber halt nicht um jeden Preis, sondern nur unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit, Berücksichtigung der besonderen, bis dato einzigartigen und nicht dagewesenen Umstände und der Folgen für alle Beteiligte. Das, mit Verlaub, ist ein Unterschied.
Über die Frage der Rechtssicherheit werden wir uns nicht einig, ich spreche über die der Spender, Sie über die der Kinder und beide Seiten hätten sie ca. 20 Jahre früher verdient.
Die Entscheidung ist gefallen,des Spenders Anonymität wird gehenkt und Richter des BVerfG und des BGH haben 20 Jahre zugeschaut, wie die Legislative nichts gemacht hat.
Ich wünsche mir zum Abschluß, daß dieses Urteil in Summe mehr Gutes denn Schlechtes für Kinder und Spender bringt, allein der Glaube mir fehlt.

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Hubert Matig
Hubert Matig (humatik) - 07.02.2013 20:57 Uhr

Herr Alper,

wenn der Gesetzgeber seinen Job nicht erledigt und keine Gesetze erläßt, entsteht Rechtssicherheit eben alleine durch die Gerichte. Nach der Entscheidung von 1989 war es mehr als wahrscheinlich, daß diese auch auf Samenspender ausgeweitet werden würde. Wer immer Samenspendern erzählt hat, daß ihre Anonymität gerichtsfest sein würde, hat unklug und gröbst fahrlässig gehandelt.

Wie kommen Sie auf die Idee, daß die Wahrung der Anonymität hier ein höherer Wert sein sollte als das Persönlichkeitsrecht - letztlich auch die Menschenwürde - der Spenderkinder? Daß es auch ohne Anonymität genügend Spender gibt, zeigen die Länder, in denen das so geregelt ist. Dort ist dann auch - vernünftigerweise - das Erb- und Unterhaltsrecht ausgeschlossen. Es kann nicht angehen, daß man den Kindern elementare Rechte verweigert und sie als bloße Objekte behandelt, nur weil der Gesetzgeber schläft.

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Bülent Alper
Bülent Alper (Suffyx) - 07.02.2013 19:53 Uhr

Herr Matig,

Rechtssicherheit entsteht primär durch normative Gesetze und nicht durch Gerichtsurteile.
Das Urteil von 1989 hat das Recht für nichteheliche Kinder formuliert, aufgrund des Gleichheitsgebotes wurde es ausgedehnt auf alle Kinder. Dabei wurde aber der besondere und bis dato nicht bekannte Umstand, daß es keinerlei persönliche Beziehung zwischen Spender und Empfängerin gab (den gibt es selbst bei einem One-Night-Stand) nicht gewürdigt. Es gibt aber genügend Beispiele in der Rechtsprechung, in denen selbst grundlegende Rechte aufgrund besonderer Umstände versagt werden, Beispiel Art. 13 Abs. 2 GG, § 45 STGB und viele mehr.Es konnte durchaus berechtigt angenommen werden, daß bedingende Anonymität als Voraussetzung zur Samenspende einem höheren Gut, der Schaffung von Leben dienend, als besonderer Umstand zu werten sei.
Dies ist nicht geschehen. Und was den Wunsch nach eigener Anonymität in diesem Kontext betrifft, muß wohl jeder selbst entscheiden, inwieweit er Kongruenz erkennt.

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Weitere Antworten (3) zu dieser Lesermeinung anzeigen
Hubert Matig
Hubert Matig (humatik) - 07.02.2013 18:24 Uhr

Widersprüchlich

Ich kann nicht nachvollziehen, Herr Alper, daß Sie einerseits richtig bemerken, daß es bis heute keine gesetzliche Regelung der Samenspende gibt (aber seit 24 Jahren eine Entscheidung des Bundesverfassungsterichts, daß Kinder ein Recht auf Kenntnis ihrer biologischen Abstammung haben) und andererseits beklagen, daß hier "Rechtssicherheit zerstört" worden wärde. Nein, im Gegenteil: das OLG Hamm hat nichts anderes getan, als eine altbekannte Rechtslage zu wiederholen, eine Rechtslage, die auch schon zur Zeit der Samenspende im aktuellen Fall bekannt war. Ebenso altbekannt ist der Grundsatz, daß ein Vertrag, den A und B schließen, keine einschränkende Wirkung für C haben kann. Lauter alte Hüte.

Und was Ihre Einlassung zur Öffentlichkeitsscheu der erwähnten Amelie angeht: 1. Diese hat nicht geklagt, gerade aus Sorge wegen der Öffentlichkeit. 2. Im Fall OLG Hamm wurde nur der Name der Klägerin öffentlich, der des Vater nicht. Dessen Namen wird - wenn überhaupt - nur das Kind erfahren.

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Bülent Alper
Bülent Alper (Suffyx) - 07.02.2013 13:04 Uhr

Ich glaube, daß wir beide uns hier wesentlich unterscheiden, Hr. Heim:

es geht mich schlichtwegs nichts an, aus welchen Gründen ein Spender gespendet hat oder nicht, ich frage nicht danach und urteile auch nicht darüber. Ich stelle fest, daß sich die Politik seit 24 JAHREN um eine klare Regelung drückt, aber dem Arzt und allen Spendern wird zugemutet, sich darüber hätten im Klaren sein zu können,ich halte hier den Grundsatz der Rechtssicherheit, welcher mMn zerstört wird, hoch, Sie anscheinend nicht.
Ihr letzter Satz hingegen verschlägt mit fast die Sprache und läßt Zweifel darüber aufkommen, ob wir vernünftig diskutieren können. Ich habe ein Extrembild skizziert von potentiell großen zerstörerischen Konflikten, Sie reduzieren dies auf .."weil seine Kinder ihn wenigstens kennen wollen,"..
Ich wünsche Ihnen von Herzen, niemals in eine existenziell bedrohliche Lage zu kommen, aber sollte dies ihr Menschenbild sein, haben wir keine gemeinsame Basis,wirklich nicht.

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Alexander Heim
Alexander Heim (Skylark) - 07.02.2013 12:32 Uhr

Wieso frage ich Sie,

hat denn der Spender so großzügig sein Erbgut in der Welt verteilt, wenn er seinen seelischen Frieden schon dadurch gefährdet sieht, wenn eines seiner zahlreichen Nachkommen, immerhin Verwandte ersten Grades, irgendwann mal vor der Tür stehen sollten?
Hat er nur und auschließlich aus altruistischen Motiven heraus gehandelt? Bedauernswerten kinderlosen Paaren zu helfen, weil er zufällig genug von seinem Erbgut übrig hatte?
Und selbst wenn, kann man doch voraussetzen, dass er wusste, was mit seinen Zellen passiert, z.B., dass sich Leben daraus entwicklt, das sich irgendwann mal fragen wird, wer eigentlich sein Vater ist. Wer fehlerfrei bis drei zählen kann, denkt wenigstens mal kurz darüber nach. Und wer suizidgefährdet ist, weil seine Kinder ihn wenigstens kennen wollen, sollte sich grundsätzlich mit der Fortpflanzung zurückhalten.

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Uwe Meyer
Uwe Meyer (Kosyme) - 07.02.2013 11:18 Uhr

Ungefähr dreihundert Kinder

Ein guter Bekannter hat seinerzeit eifrig gespendet und erklärte gestern so nebenher, er rechne bei erfolgreichen Nachforschungen der Kinder, mit etwas über 300 von ihm abstammenden Zöglingen.
Vermutlich war die Aussage gar nicht so ernst gemeint, allein die Vorstellung ließ mich jedoch schmunzelnd zurück... ;-)

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Andre Boine

Bärendienst

Die Vorsitzende des Vereins "Spenderkinder" hat ungewollt kinderlosen Paaren damit einen Bärendienst erwiesen. Als ihr zeugungsunfähiger Vater hätte ich damit einen ernsthaften Konflikt mit meiner Tochter: wie kann man nur die Männer in die Pfanne hauen, die einem eigenes Leben ermöglicht haben?

Solange für den Samenspender nicht die Pflicht zum Unterhalt und für das Kind das Recht auf Erbe abgeschafft sind, denn das sind die rechtlichen Folgen, solange kann man keinem Mann mehr zur Spende raten.

Die "Spendenkinder" agieren tatsächlich so wie sie heißen: wie Kinder ohne ein Gefühl für sich daraus ergebende Folgen.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 07.02.2013 19:23 Uhr
Hubert Matig
Hubert Matig (humatik) - 07.02.2013 19:23 Uhr

Anstelle dunkle Vermutungen anzustellen...

... und Ihrer Ignoranz zu frönen, wie es um das Gefühlsleben der "Spenderkinder" bestellt sein könnte, könnten Sie einfach mal deren Seite aufsuchen und dort selbst nachlesen, was diese Menschen erlebt haben, wie sie sich fühlen und was ihre Forderungen sind. Vielleicht urteilen Sie danach weniger hartleibig.

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Moe Pad
Moe Pad (MoePad) - 07.02.2013 09:27 Uhr

Anstatt ...

... das Urteil in Frage zu stellen, wie es hier manche Leute bei den Kommentaren machen, könnte man auch die Praxis der (anonymen) Samenspenden in Frage stellen.

Es wird wieder mehr Geburten geben, wenn das Leitbild 'Familie' wieder aufgebaut wird und nicht, wenn es mehr Samenspender gibt.

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Alexander Heim
Alexander Heim (Skylark) - 07.02.2013 09:21 Uhr

Nicht alles, was mittlerweile technisch oder medizinisch möglich ist, ist auch sinnvoll.

Und in diesem Zusammenhang betone ich ausdrücklich, dass es nur und ausschließlich um das Wohl der Kinder gehen sollte.
Und dem gegenüber jegliche egoistischen Beweggründe der Erwachsenen (eigentlich völlig selbstverständlich) zurückzustehen haben.

Statt diesen Unfug der künstlichen Befruchtung in irgendeiner Weise zu fördern oder zu unterstützen, sollte sich die Gesellschaft darum bemühen, dass die unzähligen ungewollten und ungeliebten Kinder wesentlich leichter mit den zeugungsunfähigen Paaren zusammengeführt werden können.
Samenspender sollten weder anonym noch in irgendeiner Weise frei von allen (!) Verpflichtungen ihren Kindern gegenüber sein dürfen. Erbschaft, Unterhalt - das volle Programm. Dann wäre endlich Schluss damit.

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Antworten (6) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 07.02.2013 12:05 Uhr
Bülent Alper
Bülent Alper (Suffyx) - 07.02.2013 12:05 Uhr

Neuer Versuch :

ich beziehe mich auf das Urteil des BVerfG von 1989, es bestätigte das Recht von Kindern auf Kenntnis ihrer Abstammung unter Berufung auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht für nichteheliche Kinder. Hier ist der springende Punkt. Sogenannte "Spendenkinder" waren weder in diesem Urteil noch mWn in der Reform des Kinderrechts von 1998 explizit inkludiert, sondern wurden aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht sukzessive in den folgenden Jahren extrapoliert.
Das Gewebegesetz vom Juli 2007 hat den Datenaufbewahrungszeitraum auf 30 Jahre hinaufgesetzt, das war es dann aber auch schon.
Fakt ist, daß es keine gesetzliche Regelung seit dem BVerfG- Urteil von 1989 gibt, das der besonderen Situation gerecht wird und anonyme Spenden zuläßt oder verbietet.
Das meine ich mit Rechtssicherheit. Und daß das hohe Gut der Rechtssicherheit, Grundlage jedweder Demokratie übrigens, so einfach negiert werden kann ist erschreckend.

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Marie Kelkmann
Marie Kelkmann (MKelk) - 07.02.2013 11:37 Uhr

@Herr Heim: Wie soll ich das "eben" verstehen?

Sobald man sich explizit über etwas Gedanken macht, ist es per se falsch? Nur eine gedankenlose Tat ist eine richtige?

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Alexander Heim
Alexander Heim (Skylark) - 07.02.2013 11:23 Uhr

das "Eben" bezog sich auf den Beitrag von Marie Kelkman

Was Sie, Herr Alper, sagen wollen, erschließt sich mir nicht.
gab es denn damals eine Rechtsprechung, die dem mit anonymen Samen gezeugten Kind das Recht absprach, zu erfahren, wer der Spender, also der biologische Vater war?
Von welcher Rechtssicherheit sprechen Sie denn da?

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Alexander Heim
Alexander Heim (Skylark) - 07.02.2013 10:29 Uhr

Eben.

Da sind wir einer Meinung.

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Bülent Alper
Bülent Alper (Suffyx) - 07.02.2013 10:25 Uhr

Ihnen ist aber schon klar,

daß es Sarah P. dann höchstwahrscheinlich gar nicht erst gegeben hätte ?
Vieleicht sollten Sie mal in Erwägung ziehen, daß viele Kommentatoren das Recht auf Information nicht grundsätzlich in Frage stellen,
sondern entsetzt sind über die Tatsache, daß zum Zeitpunkt der Zeugung es zwar ein Grundsatzurteil des BVerfG von 1989 gab, aber keine gesetzliche Anpassung. Auch 1998 wurde dies im Rahmen der Reform des Kinderrechts nicht explizit auf sogennante "Spenderkinder" ausgeweitet. Es geht hier auch schlichtweg um die Tatsche, daß Gerichte in der BRD zunehmend das hohe Gut der Rechtssicherheit in Ermangelung zeitnaher Gesetzesanpassungen an Grundsatzurteile überdehnen respektive aussetzen,
und dies bereitet Sorgen.
Zwischen " Ja "und " Nein " gibt es auch ein "Vielleicht, aber nicht so".
Ganz nebenbei, liebe Richter und Politiker,wer dauernd Kinder in den Mittelkreis stellt, darf sich nicht wundern, daß diese zunehmend als laut, teuer und hinderlich gesehen und weniger geboren werden.

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Weitere Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen
Marie Kelkmann
Marie Kelkmann (MKelk) - 07.02.2013 10:13 Uhr

Kinder werden nicht aus "Egosimus" gezeugt?

Mir persönlich ist noch kein Elternpaar begegnet, das seine Kinder nur "um ihrer selbst willen" im reinen Sinne in die Welt gesetzt hätte.
Die Gründe sind vielfältig (vom Kitten einer Ehe über "ich wollte schon immer Kinder" bis zum klassischen "nicht ans Kind gedacht haben" bei der Zeugung). Aber alle diese Gründe haben mit den Eltern zu tun, nicht mit den Kindern. Die meisten Eltern müssen sich nur nie explizit damit auseinandersetzen.

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Kai-Uwe Lensky

Kann man eigentlich diese Anonymität...

...*rückwirkend* aufheben?
Müsste es nicht so sein, dass diese Regelung nur für zukünftige Samenspenden gilt?
Was ist, wenn dem Gesetzgeber einfällt, der biologische Vater müsse jedem Kind eine bestimmte Summe zukommen lassen?

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Holger Sulz
Holger Sulz (H._Sulz) - 07.02.2013 08:31 Uhr

Das Urteil zeigt mal wieder krass

welche Wertschätzung Männer im Staatsfeminat erfahren: Bestenfalls sind sie 'Erzeuger', 'Spender', 'Pflichtige'.
Es wurde in diesem Urteil gar nicht erst abgewogen, was bedeutsamer ist- das Recht des Kindes auf Abstammung oder das Recht des 'Samenspenders' auf Anonymität, sondern nur die Interessen des Kindes gegen die des Arztes- der 'Spender' ist ganz selbstverständlich Verfügungsmasse.
Das ist die Wirklichkeit im Staatsmatriarchat: Weder bei der Zeugung, noch bei der Frage einer evtl. Abtreibung noch bei der Erziehung und Sorge haben Männer irgendwelche ernstzunehmenden Rechte.
Sklavenhaltergesellschaft ist die zutreffendere Bezeichnung.

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Antworten (5) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 07.02.2013 11:54 Uhr
Holger Sulz
Holger Sulz (H._Sulz) - 07.02.2013 11:54 Uhr

Na Sie sind mir aber ein Schlaumeier, Herr Heim-

selbstredend wäre es möglich gewesen, daß jener anonyme Spender eben vom Arzt unterrichtet worden wäre.
In Dutzenden Prozessen, in die BND- Spitzel verwickelt sind, wird ähnlich verfahren, so daß diese verdeckt bleiben.
Allerdings teile ich Ihre Meinung, er hätte besser Blut gespendet.
Neben theoretischer Unterhaltsforderung kommt jetzt zu seinen Erben nämlich noch jemand dazu.
Ansonsten bewegen Sie sich auf dem Denk- Niveau einer Hardcore- Feministin.
Deshalb sind die Verhältnisse ja so, wie sie sind.

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Alexander Heim
Alexander Heim (Skylark) - 07.02.2013 11:30 Uhr

Herr Lauterbach,

Bemühen Sie mal kurz Ihre Phantasie: Sie lieben Ihre Eltern, Ihre biologische Mutter und Ihren sozialen Vater.
Aber Sie wollen - so wie jeder Mensch auf diesem Planeten das irgendwann mal will - wissen, wer Ihr richiger, Ihr biologischer Vater ist. Immerhin bestehen Sie zu 50% aus seinem Erbgut.
Sie würden dann also Ihre Eltern verklagen? Worauf? Auf die Herausgabe des Namens des anonymen Spenders? Woher sollten die das wissen? Denen bliebe nichts anderes übrig, als ihrerseits die Klinik zu verklagen, denn wenn überhaupt, hat die Informationen über den Spender.
Ist das wirklich so schwer nachzuvollziehen?

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Horst lauterbach
Horst lauterbach (ash26e) - 07.02.2013 10:43 Uhr

Herr Heim

Wie wär´s denn mit den Eltern, die auf diese Weise ihr Kind bekommen haben? Es scheint sich in Deutschland ein neuer Rechtsgrundsatz eingeschlichen zu haben : Jeder ist für jeden Scheiß verantworlich, A B E R keiner für sich selbst!

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Alexander Heim
Alexander Heim (Skylark) - 07.02.2013 10:03 Uhr

Wen hätte

denn das mit anonymen Samen gezeugte Kind ihrer Meinung nach sonst verklagen sollen, wenn nicht die Institution, die mit diesem Gefriergut Geschäfte macht und durch deren Geschäfte das Kind entstanden ist?
Klage gegen Unbekannt?
Der Mann kann, wenn ihn derartige Sorgen plagen, auf die Zeugung verzichten und stattdessen ein Buch lesen und statt Samen Blut spenden.
Ziemlich viel Wahlfreiheit, die Sklaven wohl kaum zugestanden werden.
krasser Unfug ist auch eine zutreffende Bezeichnung....

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Moe Pad
Moe Pad (MoePad) - 07.02.2013 09:30 Uhr

Samenspender...

... reduzieren sich selbst auf Samenspenden runter. Das ist ja der Sinn und Zweck des Samenspendens.

Bei Erzeuger und Pflichtige und was Abtreibung und Erziehung angeht, stimme ich Ihnen allerdings zu. Die Lage hat sich zwar etwas gebessert, aber wenn es 'hart auf hart' kommt, wird fast immer der Willen der Frau in solchen Fällen durchgesetzt.

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Thomas Brentana

Simple Lösung des Dilemmas

Der Mediziner / Betreiber der Fruchtbarkeitsklinik muss vor Gericht nur aussagen das er dem Spender sein "Ehrenwort" gegeben hat ihn nicht zu nennen. Frei nach Helmut Kohl ist das Thema dann durch ohne jegliche Konsequenzen. Was für den einen Bürger gilt, sollte für den nächsten nur recht und billig sein.

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Peter-Paul Gansen

Rechtsempfinden

Dieses Urteil verstößt wiedermal gegen das Rechtsempfinden der Mehrheit - wie man hier im Forum sieht.
Die Durchsetzung von Partikularinteressen schadet dem gesellschaftlichen Konsens. Hier wird dem individuellen "Kindeswohl" der Vorzug gegeben. Dass führt vielleicht paradoxerweise dazu, dass noch weniger Kinder geboren werden. Wie sich der "erziehende" Vater dabei fühlt, würde mich auch interessieren.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 07.02.2013 09:43 Uhr
wolf biermann

"Rechtsempfinden" ist wie Rückenschmerzen,

jeder Student hört irgendwann während des Studiums, daß ein "Rechtsempfinden" genausso wertvoll ist wie der "gesunde Menschenverstand", also für die Tonne.
Es geht vielmehr um gleiches Recht für alle Beteiligten: Wenn Samenspende nicht anonym, dann Folgen für alle Beteiligten. Im Extremfall: Unterhalt für den Samenspender im Altersheim, dafür haften eheliche Kinder ja auch im Zweifelsfall.

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Bernd Laurervik

Und noch viel weiter gedacht:

Interessant auch der umgekehrte Fall, wenn Samenspender z.B. pflegebedürftig wird. Muss dann die biologische Tochter dafür aufkommen?

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Christin Wehle

Nicht nur an die Kinder denken...

Ich höre hier immer nur was von dem Informationsrecht der Kinder....doch was ist mit den Rechten des Samenspenders?Hat das Gericht mal von so etwas wie Datenschutz gehört?
Als Samenspender spendet man in der Regel ja nur, weil man ja auch sicher sein kann dass nicht ein paar Jahrzehnte später der Nachwuchs vor der Türe steht, bestenfalls noch mi Unterhaltsansprüchen. Die Spender haben mittlerweile dann eventuell eine eigene Familie, für die das eine enorme Belastungsprobe darstellen kann.

Und als ob sich ein Mensch nur über die Genetik des Vaters identifiziert-lächerlich
Dass die Kinder Identitätsprobleme haben, spiegelt doch nur die verweichlichte Gesellschaft wieder, die sich dauerhungrig nach Feedback und Bestätigung seht.

Allein die Erschütterung des Mädchens,dass der Arzt sie aus der Praxis gedrängt hat"er warf mich raus obwohl er mich gezeugt hat"(nebst hunderten anderen Kindern) zeigt doch nur die Egomanie dieses Kindes.

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Antworten (4) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 07.02.2013 15:21 Uhr
Hubert Matig
Hubert Matig (humatik) - 07.02.2013 15:21 Uhr

Doch, Herr Heim kommt da ganz einfach raus.

Solange das Kind nicht seine Ehelichkeit angefochten hat und der Spendervater zum biologischen Vater erklärt worden ist, hat der Erzeuger keine Unterhaltsverpflichtung und das Kind auch nicht. Klagt es aber auf Unterhalt, kann es später auch auf Unterhalt für den Spendervater in Anspruch genommen worden. Das ist eine völlig gerechte Regelung.

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Alexander Heim
Alexander Heim (Skylark) - 07.02.2013 10:26 Uhr

Aufklärung

der Unterhaltsanspruch, der sich aus §1601 ergibt (Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.) stammt erstens aus einer Zeit, in der zeugungsunfähige Eltern kinderlos blieben.
Zweitens hat das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 1508/96) festgestellt, dass Kinder eben nicht Haus und Hof verpfänden müssen, sondern Leitungen und Vorsorge für die eigene Familie Vorrang haben.

Gemäß der Tradition, auf der das BGB gründet, gehen Erbschaft und Unterhaltspflicht der Kinder für ihre Eltern einher. Was bedeutet, dass ein anonym gezeugtes Kind ganz sicher nicht für seinen Vater verpflichtet ist, wenn demgegenüber kein grundsätzlicher Erbschaftsanspruch steht.

Außerdemwird bei der Rechtsprechung das Beziehungsverhältnis miteinander berücksichtigt. Es ist also keinesfalls so pauschal mit Ihrer Haftung, Herr Biermann.

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wolf biermann

So einfach kommen Sie da nicht raus, Herr Heim!

Würde man Ihrer Argumentation folgen, wäre der Staat nicht in der Lage, Kinder für ihre Eltern in Haftung zu nehmen. Wer darf denn für die Versorgung im Zweifel aufkommen? Die "unschuldigen" Kinder. Sind also Kinder von Samenspendern "unschuldiger" als andere Kinder?

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Alexander Heim
Alexander Heim (Skylark) - 07.02.2013 09:06 Uhr

Ist das Ihr Ernst???

Der Spender spendet freiwllig. Die Mutter empfängt ebenfalls freiwillig. Beide, da eigentlich erwachsene Menschen und vermutlich mit einem Rest an Verstand ausgestattet, sollten zumindest ahnen können, dass es da später noch eine weitere Person geben kann, die zu ihrer Meinung zu dieser durch und durch egoistischen nie Handlung befragt wurde. Und diese Person - auch darauf könnte man kommen, wenn man nicht aus Egoismus die Augen vor den logischen Konsequenzen verschließen würde - wird früher oder später die Frage stellen, die 99,99% aller Menschen seit Ewigkeiten bewegt.
Und dieser Anspruch, der endlich auch Recht ist, ist so ungleich höher als jeder Anspruch des Spenders, den niemand gezwungen hat, dass es einfach nur lächerlich ist, diese Ansprüche überhaupt gegeneinander abwägen zu wollen.
Dem Kind "Egomanie" zu unterstellen, ist gelinde gesagt eine Frechheit.

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Bülent Alper
Bülent Alper (Suffyx) - 06.02.2013 22:40 Uhr

Sehr schade,

daß es keinen Mittelweg gegeben hat, zB vermittelte Kontakaufnahme auf Basis der beiderseitigen Freiwilligkeit. Der Gesetzgeber hatte 15 Jahre Zeit, Rechtssicherheit für Spender zu schaffen:wieder mal verbockt und Gerichte müssen richten,was Politiker hätten beschliessen müssen.
So verständlich das Anliegen der Kinder ist,kann es ein Boomerang bezüglich Spenderzahlen und entstehenden Kindern werden,daran trügen sie egoistische Mitschuld,
Existenz geboren aus Freiheit zerstört Freiheit,bravo.
In einer Zeit, in der aus berechtigter Furcht kaum noch junge Männer,ob Deutsche oder Ausländer, Väter werden wollen und es zu einem Verein wie
"Pro Vasektomie und Selbstbestimmung für Männer eV" nicht mehr weit ist, kann diese Entscheidung,das Einzelwohl über das Allgemeinwohl stellend, in toto zu weniger Geburten aus Außer-Hartz-Schichten führen. Zähne und Brüste aus Osteuropa, Sperma aus England, Dänemark,Spanien: Deutschland schafft sich selber ab.
Besinnt euch mal endlich wieder, verd.. Hack

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Karl S. Walter

Vertrauensschutz

Ein deutsches Gericht hebt den Vertrauensschutz für die Anonymität der Samenspender auf. Schade für die zukünftig ungezeugten Kinder. Wer jetzt noch spendet, lässt sich auf ein böses Spiel ein, wenn in der Rechtgüterabwägung demnächst das Erb- und Unterhaltsrecht der Spenderkinder obsiegt.

Also wirds gehen wie bei Organspenden: Bei nicht ausschließbarem Missbrauch unterbleibt die Spende und gut. Oder eigentlich schlecht. Dank unserer fabelhaften Juristen im Richteramt.

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Michael Pauli-Magnus

Erbansprüche

Jedes der anonym gezeugten Kinder hat Erbansprüche gegen seinen Erzeuger.
Jede Ehefrau, die in den letzten Jahren einen Spender geheiratet hat, wird sich auf Erb-Überraschungen einstellen müssen.
Jede junge Frau, die demnächst heiraten möchte, sollte sich genau auf das Spendervorleben ihres künftigen informieren.
Da kommt Freude auf !

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Ralf Weis
Ralf Weis (RWeis) - 06.02.2013 21:30 Uhr

Zweieinhalb Fragen am Rande

Was macht die junge Frau denn nun, falls sie dien Namen ihres "Vaters" erfährt?

Worin gründet eigentlich das Recht des Kindes auf Kenntnis über seine Eltern und warum steht es über dem Wunsch der Samenspender anonym zu bleiben?

Warum werden medizinische Purzelbäume unternommen, damit ein Paar "ein eigenes" Kind bekommen, anstatt sich um Kinder zu kümmern, die verlassen wurden oder verwaist sind?

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