09.11.2006 · Nur fünf Stunden, nachdem er seine Flucht auf dem Dach des Gefängnisses beendet hatte, sollte er wieder im Gerichtssaal stehen. Ein Amtsarzt erklärte ihn für verhandlungsunfähig. Der Prozeß soll nun am 21. November fortgesetzt werden.
Die nach 20 Stunden beendete Flucht des Peinigers von Stephanie auf ein Gefängnisdach verzögert den Prozeß. Der zweite Verhandlungstag begann am Dienstag um 9 Uhr vor dem Dresdner Landgericht, fünf Stunden nachdem der Angeklagte Mario M. vom Dach heruntergekommen war. Ein von der zweiten Großen Strafkammer beauftragter Amtsarzt erklärte den 36 Jahre alten Angeklagten nach einer Untersuchung für verhandlungsunfähig. Danach vertagte das Gericht den Prozeß auf den 21. November.
Mario M. hatte von Mittwoch, 7.30 Uhr, bis Donnerstag, 3.45 Uhr, auf dem Dach der Dresdner Justizvollzugsanstalt ausgeharrt und war im dauernden Gesprächskontakt mit zwei Psychologen der Verhandlungsgruppe des Landeskriminalamts. Schließlich stellte er sich einem Beamten des Sondereinsatzkommandos, wie die Polizei mitteilte. Der Angeklagte wurde mit einer Hebebühne zurück zum Boden gebracht.
M. wollte bei einem Zugriff springen
Am Donnerstag teilte der sächsische Justizminister Geert Mackenroth auf einer Pressekonferenz mit, daß Mario M. damit gedroht hatte, im Fall eines polizeilichen Zugriffs vom Dach zu springen. Angesichts der Panne, die M. erst die Flucht auf das Dach ermöglicht hatte, schloß der Minister personelle Konsequenzen zwar nicht aus, sieht derzeit aber keinen akuten Grund zurückzutreten (siehe: Sachsens Justizminister nach Flucht Mario Ms. unter Druck).
Gegen 9 Uhr wurde der Angeklagte mit verstärkter Bewachung, begleitet von sieben Polizisten eines Sondereinsatzkommandos und in Handschellen und Fußfesseln in den Verhandlungssaal geführt. Der Arzt erklärte, der Angeklagte habe Gleichgewichtsstörungen und Ermüdungserscheinungen. Mario M. habe vergangenen Sonntag das letzte Mal etwas gegessen. Er sei für zwölf Stunden verhandlungsunfähig, sagte der Mediziner.
Stephanie derzeit abgeschirmt
Ursprünglich war für Donnerstag die Vernehmung von Stephanie als Zeugin vorgesehen. Ihr Vater hatte jedoch erklärt, nach der Flucht des Angeklagten aufs Gefängnisdach sei ihre Sicherheit nicht gewährleistet, eine Aussage käme daher nicht mehr in Frage.
Der Rechtsanwalt der Familie, Ulrich von Jeinsen - er vertritt im Prozeß die Nebenklage -, erklärte, die 14 Jahre alte Stephanie werde abgeschirmt und gehe vorerst nicht mehr zur Schule. Sie habe die Nachricht von der Aktion des Angeklagten relativ gefaßt aufgenommen, aber es sei „ein sehr fragiles Gerüst“. Jeinsen fügte hinzu: „Wenn wir es fertig bekommen, sie durch therapeutische Maßnahmen zu stabilisieren, wird sie aussagen.“
Verteidiger: Muß Mandanten am Leben halten
Der Verteidiger des Angeklagten, Andreas Boine, erklärte, seine Aufgabe sei nicht leichter geworden. Er müsse darauf achten, daß sein Mandant am Leben bleibe, und sei froh, daß sich die Situation so gelöst habe.
Zu Beginn des Prozesses am Montag hatte Mario M. unter Ausschluß der Öffentlichkeit ein umfassendes Geständnis abgelegt. Der einschlägig Vorbestrafte ist der Geiselnahme in Tateinheit mit Kindesentziehung, Körperverletzung und des sexuellen Mißbrauchs von Kindern in sechs Fällen und des schweren sexuellen Mißbrauchs von Kindern in 24 Fällen in Tateinheit mit Vergewaltigung angeklagt. Laut Anklage entführte er am 11. Januar das damals 13 Jahre alte Mädchen und hielt sie in seiner Wohnung bis zu ihrer Befreiung am 15. Februar gefangen.
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