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Montag, 13. Februar 2012
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Fahrlässigkeit Hubschrauberpilot flog unter Brücke hindurch

21.01.2003 ·  Trotz eines ausdrücklichen Verbots hat der Pilot des in Uelzen abgestürzten Hubschraubers ein riskantes Manöver gemacht. Dabei starb ein Notarzt.

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Für die Polizei in Uelzen ist die Absturzursache klar: Der Pilot des verunglückten Rettungshubschraubers ist trotz eines Verbotes mit seiner Maschine unter einer Brücke des Elbe-Seitenkanals durchgeflogen. Etwa 15 Meter dahinter verlor er die Kontrolle über seine Maschine und stürze ab. Erste Untersuchungen am ADAC-Hubschrauber und Aussagen eines Augenzeugen hätten das gefährliche Flugmanöver bestätigt.

Es gebe bislang keinerlei Hinweise auf einen technischen Defekt der Maschine vom Typ BO 105, sagte ein Sprecher der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchungen (BfU). Die Ermittler betonten, dass es für Piloten streng verboten sei, unter Bauwerken hindurch zu fliegen. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg ermittelt inzwischen gegen den Hubschrauberpiloten wegen fahrlässiger Tötung, Körperverletzung und eines Verstoßes gegen das Luftverkehrsgesetz ein. Bei dem Unfall war am Montag bei Hohnstorf im Nordosten Niedersachsens ein 35 Jahre alter Notarzt gestorben.

Pilot nicht vernehmungsfähig

Der 36 Jahre alte Pilot und der 40 Jahre alte Rettungssanitäter waren bislang wegen schwerer Schockzustände nicht vernehmungsfähig. Sie hatten sich aus der abgestürzten Maschine befreien und an Land schwimmen können. Der Notarzt, der erst nach Stunden aus dem Wrack geborgen werden konnte, sei ertrunken. Das habe die Obduktion ergeben, sagte der Polizeisprecher. Der ADAC wollte vor der Vorlage des technischen Gutachtens und des Ermittlungsberichtes der Staatsanwaltschaft keine weiteren Erklärungen abgeben. Der Pilot dürfe jedoch „beim ADAC erst mal nicht mehr fliegen“, sagte ein Sprecher.

Neben seinem Job beim ADAC war der Pilot ohne Genehmigung seines Arbeitgebers auch für die Firma „Euroheli“ im Einsatz. Er habe vor allem in Österreich Hubschrauber der Typen „Bell“ und „Eurocopter“ geflogen, sagte ein Flugdienstleiter von „Euroheli“. „Bei seinem Einstellungsgespräch im vergangenen Sommer hat der Pilot keinerlei andere Tätigkeiten angegeben“, sagte der ADAC-Sprecher. „Wir haben strenge Anforderungen an unsere Piloten. Sie müssen mindestens 1.000 Flugstunden nachweisen, einen psychologischen Test bestehen und werden rettungsdienstlich ausgebildet“, betonte der ADAC-Sprecher.

Absturz geschah nach der Brücke

Einen technischen Defekt der zwölf Jahre alten Maschine vom Typ BO 105 haben die Ermittler inzwischen ausgeschlossen. Der Hubschrauber sei vom Piloten langsam unter der Kanalbrücke hindurchgesteuert worden. „Erst danach kam es 15 Meter hinter der Brücke zum Unglück, als der Pilot offenbar Gas gab“, berichtete Polizeisprecher Schröder. Dabei habe die Maschine sich mit der Vorderseite nach unten geneigt, Kontakt mit den Eisschollen bekommen, „sich fast auf den Rücken gelegt“ und sei „abgeschmiert“. Der Hubschrauber habe mit seiner Höhe von rund drei Metern unter die 5,60 Meter hohe Brücke gepasst.

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