13.05.2004 · Die Staatsanwaltschaft Landshut hat gegen „Superstar“ Daniel Küblböck Anklage wegen Fahrens ohne Führerschein und fahrlässiger Körperverletzung erhoben.
Die Staatsanwaltschaft Landshut hat gegen „Superstar“ Daniel Küblböck Anklage wegen Fahrens ohne Führerschein und fahrlässiger Körperverletzung erhoben.
Küblböck werde sich vor dem Amtsgericht seiner Heimatstadt Eggenfelden verantworten müssen, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Ein Termin für die Hauptverhandlung muß noch festgelegt werden. Den Angaben zufolge wird erst im Prozeß entschieden, ob bei dem 18jährigen Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Falls der Sänger als Erwachsener verurteilt wird, droht ihm eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Beim Jugendstrafrecht kann das Gericht ein breites Instrumentarium anwenden - unter anderem einen Jugendarrest.
Bei Unfall selbst verletzt
Küblböck hatte sich Ende Februar hinters Steuer des Autos eines seiner weiblichen Fans gesetzt, obwohl er noch keinen Führerschein hat. Nahe seines Heimatorts hatte er einem mit Gurkengläsern beladenen Lastwagen die Vorfahrt genommen und war mit ihm zusammengestoßen. Bei dem Unfall wurde der Lastwagenfahrer und eine von Küblböcks Mitfahrerinnen leicht verletzt. Der durch die RTL-Sendung „Deutschland sucht den Superstar“ bekanntgewordene frühere Kindergärtner erlitt Verletzungen an der Halswirbelsäule und an der Schulter und mußte eineinhalb Wochen im Krankenhaus bleiben.