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Fahndung Computerexperten der Polizei auf Streife im Internet

15.12.2002 ·  Im Visier der Internet-Fahnder: Internetseiten, Chaträume ab und Newsgroups. Auch ohne Anlass suchen die Polizisten dort nach Verdächtigen.

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Die Aufdeckung des mutmaßlichen Täters im so genannten Kannibalismus-Fall von Rotenburg ist laut Bundeskriminalamts-Sprecher Christian Brockert ein Beleg für den Erfolg einer spezialisierten Internet-Fahndungsgruppe.

Ein Bürger habe die Computerexperten der Polizei auf die Spur des 41-jährigen Tatverdächtigen gebracht. „Die meisten versuchen sich in der Anonymität des Internets zu verstecken. Im Internet hinterlässt aber jeder Spuren, die wir dann verfolgen“, sagte Brockert am Freitag.

"Zentralstelle für anlassunabhängige Recherche"

Bund und Länder haben die Zentralstelle für anlassunabhängige Recherche in Datennetzen (ZaRD) vor vier Jahren nach dem zunehmenden Aufkommen des Online-Verkehrs gegründet. „Jeden Tag surfen rund 20 Beamte durchs Internet und suchen unabhängig vom Anlass nach möglichen Straftatbeständen“, sagte Brockert.

Die „Streife im Internet“ überprüfe Internetseiten und suche so genannte Chaträume ab. Dort können Nutzer zu einer verabredeten Zeit über eine Software miteinander schriftlich kommunizieren. Auch so genannte Newsgroups seien im Visier der Fahnder. In ihnen tauschen sich Gleichgesinnte zu einem bestimmten Thema aus. Über die weitere Vorgehensweise wollte Brockert keine Angaben machen, um die polizeilichen Ermittlungen nicht zu gefährden.

Keine Anzeige vorher nötig

Für die Online-Streife müsse kein Delikt vorher zur Anzeige gebracht worden sein, wie auch in dem Fall des 41-jährigen Computerexperten in Rotenburg, sagte Brockert. Täter und Opfer sollen sich über eine Kontaktanzeige im Internet kennen gelernt haben.

Hinweise aus der Bevölkerung für kriminalistische Vorgänge im Internet sind nach Aussage des BKA-Sprechers keine Seltenheit. „Das ist oft der Fall“, sagte Brockert. So riefen zum Beispiel regelmäßig Journalisten in der Pressestelle an, die bei ihren Recherchen auf mutmaßliche kinderpornographische Seiten gestoßen seien.

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