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European Broadcasting Union Deutschland fürs Finale gesetzt

11.05.2007 ·  Teilnahmeberechtigt beim Eurovision Song Contest, der einst als Grand Prix Eurovision de la Chanson startet, sind nicht nur europäische Nationen, sondern alle Mitgliedsstaaten der European Broadcasting Union (EBU). Die vier großen Geberländer, darunter Deutschland, sind fürs Finale gesetzt.

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Die „European Broadcasting Union“ (EBU) hat zur Zeit 55 Mitglieder. Beitrittsberechtigt und zum Teil schon Mitglieder sind sowohl die Länder Nordafrikas - bei der Gründung der EBU hatte Frankreich seine Kolonien und Protektorate Marokko, Algerien und Tunesien noch nicht in die Unabhängigkeit entlassen - als auch Nationen, die zur Europäischen Rundfunkzone gehören (darunter Syrien, Irak und Saudi-Arabien) und zum 1949 gegründeten Europarat.

Im Osten endet der europäische Sendebereich am 40. Längengrad Ost, im Süden am 30. Breitengrad Nord. Die meisten islamisch geprägten Länder verweigern allerdings ihre Teilnahme, da Israel seit langem schon Künstler zum Grand Prix entsendet. Im Jahr 1980 beteiligte sich Israel nicht, Marokko entsandte Samira mit „Bitakat hob“. Der Libanon wiederum zog 2005 seine angekündigte Kandidatin Aline Lahoud zurück, weil der Sender Télé-Liban der EBU nicht zusichern wollte, dass er den Grand-Prix-Beitrag Israels im Fernsehen übertragen würde.

Seit 2004 ein Halbfinale

Da die Zahl der Länder durch die politischen Umwälzungen in Osteuropa ständig gewachsen ist, wurde im Jahr 2004 ein Halbfinale eingeführt. Halbfinalisten, die es nicht ins Finale geschafft haben, waren Andorra, Bulgarien und Weißrussland. Erstmals dabei sind in diesem Jahr die Tschechische Republik und Georgien, Serbien und Montenegro treten als nunmehr unabhängige Kandidaten an. In der Endrunde gesetzt sind die vier großen Geberländer (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Spanien), Gastgeber Finnland sowie die neun Bestplazierten des vergangenen Jahres.

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