24.05.2005 · Tierversuche für die Herstellung von Kosmetika sind in der Europäischen Union spätestens 2013 verboten: Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg bestätigte jetzt das stufenweise Verbot und wies damit eine Klage Frankreichs ab.
Tierversuche für die Herstellung von Kosmetika sind in der Europäischen Union spätestens 2013 verboten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bestätigte an diesem Dienstag das stufenweise Verbot und wies damit eine Klage Frankreichs als unzulässig ab.
Frankreich hatte gegen eine EU-Richtlinie geklagt, mit der Tierversuche für die Herstellung von Kosmetika verboten werden sollen. So werden die EU-Staaten verpflichtet, bis 2013 stufenweise sowohl die Tierversuche selbst zu verbieten als auch den Verkauf solcher Kosmetika zu verhindern, die im Ausland an Tieren getestet wurden. Die Richtlinie ersetzt zugleich frühere schwächere Verbote. Diese wurden damit aufgehoben. (Az. C-244/03)
Forderungen aus Paris
Frankreich wollte über den EuGH erreichen, Tierversuchsverbote praktisch ganz aufzuheben. So hatte Frankreich verlangt, die neuen in der Richtlinie enthaltenen Verbote für nichtig zu erklären. Allerdings sollte nach den Forderungen aus Paris zugleich die Aufhebung der früheren Verbote bestehen bleiben. Die Richter wiesen diese Klage nun ab. Die in der Richtlinie enthaltene Aufhebung der früheren Verbote sei an den gleichzeitigen Erlaß neuer Verbote gekoppelt. Beide lasse sich nicht trennen, urteilte das Gericht.
Ziel der neuen Richtlinie sei es gerade, Tierversuche für Kosmetik abzuschaffen. Der EuGH habe nicht das Recht, Vorschriften in ihrem Wesensgehalt zu ändern.