13.02.2003 · Der Europäische Gerichtshof gewährt Straffreiheit für Frauen, die sich entscheiden, für ihre Kinder Unbekannte zu bleiben. In Deutschland wird das Urteil als Signal gewertet, auch hierzulande Rechtssicherheit zu schaffen.
Anonym geborene Kinder haben auch in Zukunft keinen Anspruch darauf, die Identität ihrer Eltern zu erfahren. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg billigte am Donnerstag grundsätzlich die anonyme Geburt. Eine Frau, die ihr Kind anonym zur Welt bringt, kann somit für immer den Kontakt abbrechen. In Deutschland stieß das Urteil bei Vertretern verschiedener Parteien auf Zustimmung. Ein zunächst auf Eis gelegtes Gesetzesverfahren soll nun wieder vorangetrieben werden.
Geklagt hatte eine 36-jährige Französin, die per Gericht Einsicht in ihre Geburtsakten bekommen wollte, um die Identität ihrer leiblichen Mutter zu erfahren. Sie war nach der Geburt weggegeben und im Alter von vier Jahren adoptiert worden. Später erfuhr sie von den Behörden, dass die leibliche Mutter drei Söhne zur Welt brachte und diese aufzog. Die Frau hat nach der Entscheidung der Richter keine weitere Klagemöglichkeit mehr. Sie kündigte an, einen Detektiv mit der Suche nach der Mutter zu beauftragen.
In Deutschland strafbar
Nach Auffassung des Gerichtshofs beinhalten der in Artikel 8 behandelte Schutz der Familie und der persönlichen Identität im vorliegenden Fall schwer miteinander vereinbare Rechte. Jeder Staat müsse daher den Entscheidungsspielraum haben, wie er diese Rechte per Gesetz sichere. Die französische Regelung versucht nach Auffassung der Richter, ein Gleichgewicht und eine ausreichende Verhältnismäßigkeit der unterschiedlichen Interessen zu finden. Nach Ansicht der Richter zielt das französische Recht darauf ab, die Gesundheit von Mutter und Säugling bei der Geburt zu bewahren und Kindesaussetzungen und Abtreibungen zu verhindern. Der Zwang zur Offenlegung der Herkunft berge jedoch erhebliche Risiken für die Mutter und die Adoptivfamilie, hieß es. Deren Recht auf die Wahrung ihrer Privatsphäre müsse berücksichtigt werden.
In Deutschland ist die Aussetzung von Kindern strafbar. Die Abgabe an einer „Babyklappe“, wo die Kinder rasch versorgt werden, wird dagegen nicht strafrechtlich verfolgt. Allerdings sind die Projekte umstritten. Eine gesetzliche Regelung steht noch aus. Ein entsprechender Bundesratsvorstoß scheiterte im Juni vergangenen Jahres vorerst an rechtlichen Bedenken. Kritiker hatten eingewandt, anonyme Geburten - wie auch Babyklappen - verstießen gegen das in der UN-Kinderrechtskonvention verankerte Grundrecht jedes Menschen, Kenntnis von der eigenen Herkunft zu haben.
Signal für Deutschland
Das Urteil wurden von der CDU und den Schwangeren-Beratungsorganisationen begrüßt, Kritik kam vom Adoptions-Verband PFAD. In Deutschland gibt es seit einigen Jahren Babyklappen. Einige Krankenhäuser bieten darüber hinaus Müttern in einer Notlage die Möglichkeit an, anonym zu gebären. Diese Praxis ist aber derzeit rechtlich nicht gedeckt. Ein parteiübergreifender Gesetzentwurf war vor einem Jahr im Bundestag zurückgezogen worden. In Deutschland werden nach Angaben der Stuttgarter Landesregierung jedes Jahr 40 bis 50 Säuglinge ausgesetzt, von denen nur die Hälfte überlebt.
Die Stuttgarter Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) nannte das Straßburger Urteil ein ermutigendes Signal für eine eindeutige gesetzliche Regelung in Deutschland. Für die Einrichtungen, die betreute anonyme Geburten in Deutschland ermöglichten, sei dringend Rechtssicherheit nötig. Eine Sprecherin des Vereins SterniPark, der in Hamburg eine so genannte Baby-Klappe betreibt, nannte die Entscheidung eine klare Absage an Kritiker der anonymen Geburt, die die „Hexenjagd“ gegenüber den Müttern beende. Es sei ein Schritt in die richtige Richtung, in Deutschland eine klare Gesetzgebung zu schaffen.
Kritik von Adoptions-Verband
Empört äußerte sich hingegen der Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien (PFAD). „Man muss erwägen, was das für die Kinder bedeutet, die auf der Suche nach ihrer Identität sind“, sagte die PFAD-Bundesvorsitzende Ines Kurek-Bender. Sie sprach sich für mehr Beratungsangebote aus, in denen Frauen Alternativen aufgezeigt werden könnten.
Seit Januar 2002 wurde das Modell der anonymen Geburt in Frankreich per Gesetz gelockert. Seitdem speichert eine staatliche Zentralstelle alle verfügbaren Daten von anonym zur Welt gekommenen Kindern. Mittels dieser Stelle können Betroffene versuchen, Kontakt mit der leiblichen Familie aufzunehmen. Die Mutter muss aber einer Kontaktaufnahme zustimmen. In Frankreich werden nach Behördengaben jährlich rund 700 Kinder anonym zur Welt gebracht.