Bei Auslandsreisen benötigen Kinder seit Dienstag ein eigenes Reisedokument. Wie das Bundesinnenministerium mitteilte, sind vom 26. Juni 2012 an „Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt“. Die neue Vorschrift greift von der Geburt des Kindes an. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument jedoch uneingeschränkt gültig. Als Reisedokumente für Kinder gelten Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise.
Das Ministerium rät, rechtzeitig vor einer Auslandsreise ein entsprechendes Dokument zu beantragen. Mit der Änderung setzt die deutsche Regierung eine EU-Verordnung um. Sie verlangt von allen Mitgliedstaaten, das Prinzip „eine Person - ein Pass“ in nationales Recht zu gießen. Der Grund für die Neuregelung waren Sicherheitserwägungen. Denn im Reisepass der Eltern sind die Kinder bislang nicht mit Bild zu sehen. „Auch bei Kindern wollen wir eine eindeutige Zuordnung“, sagte ein Sprecher des Innenministeriums. Das könne womöglich auch den Kinderhandel erschweren.
Gut gemeint ist eben noch lange nicht gut gemacht.
Maximilian Braune (NaDann)
- 27.06.2012, 10:38 Uhr