17.07.2003 · Die Staatsanwaltschaft hat gegen den als Kannibalen von Rotenburg bekanntgewordenen Mann Anklage wegen Mordes erhoben. Es bestehe aber kein Hinweis auf weitere Taten des 41jährigen.
Die Staatsanwaltschaft hat gegen den als Kannibalen von Rotenburg bekannt gewordenen Armin M. Anklage wegen Mordes erhoben. Wie Oberstaatsanwalt Hans-Manfred Jung am Donnerstag in Kassel mitteilte, soll der 41jährige im März 2001 einen zwei Jahre älteren Mann aus Berlin in seinem Haus in Osthessen verstümmelt und getötet haben, um ihn hinterher aufzuessen. Motiv für die Tat sei unter anderem die Befriedigung des Geschlechtstriebs gewesen.
Den ursprünglich erhobenen Vorwurf des Mordes aus „Mordlust“ habe man dagegen nach dem Ergebnis einer sexualmedizinischen Untersuchung nicht aufrecht erhalten können, sagte Jung. Die Expertise eines Berliner Sexualmediziners habe ergeben, daß M. voll schuldfähig ist. Das Opfer habe zwar sein Einverständnis zu der Tötung gegeben, man müsse jedoch davon ausgehen, daß der 43jährige bei der Tat nicht im Vollbesitz seiner Sinne gewesen sei. Eine Tötung auf Verlangen scheide daher aus.
Verabredung im Internet
Täter und Opfer hatten sich über eine Internet-Anzeige kennen gelernt und zu der Bluttat verabredet. Die Tötung und Schlachtung seines Opfers zeichnete M. auf einem Videoband an, das er zusammen mit weiteren Filmen in seinem Haus lagerte.
Außerdem habe man einen umfangreichen Mail-Wechsel zum Thema Kannibalismus gesichert. Insgesamt seien daran die Besitzer von 430 E-Mail-Adressen beteiligt gewesen. Durch die Auswertung der E-Mails seien inzwischen weitere Ermittlungsverfahren in Gang gekommen. Details wollte Schuster mit Rücksicht auf die laufenden Verfahren jedoch nicht nennen. Er betonte jedoch, daß es bislang keine Hinweise auf weitere von M. begangene oder geplante Tötungsdelikte gebe.