06.11.2006 · Der Prozeß im Fall der kleinen Stephanie aus Dresden sollte in aller Ruhe Ermittlungspannen klären. Von Ruhe keine Spur. Zu Beginn gab es Tumulte im Gerichtssaal. Der Prozeß ist unterbrochen.
Von Reiner BurgerIm Prozeß um die Entführung der Schülerin Stephanie aus Dresden ist es am Montag zu einem Tumult im Gerichtssaal gekommen. Als bei der Verlesung der Anklageschrift die erste sexuelle Misshandlung des Kindes geschildert wurde, sprang der Angeklagte plötzlich auf. Polizisten stürzten sich auf den Mann, der sich heftig wehrte, und fesselten ihn mit Handschellen. Anschließend brachten die Beamten den Angeklagten aus dem Saal in einen Haftraum. Die Verhandlung wurde unterbrochen.
Der arbeitslose Anlagenbauer ist wegen Geiselnahme, Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauchs und Körperverletzung angeklagt. Er hatte die heute 14-jährige Stephanie Anfang des Jahres fünf Wochen in seiner Wohnung gefangen gehalten und gequält.
Eine Zwischenzeile
Zu Beginn der Verhandlung hatte das Gericht zunächst einen Antrag abgelehnt, die Anklageschrift unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu verlesen. Die Staatsanwaltschaft hatte zuerst geschildert, wie der Angeklagte Stephanie schon vor der Tat wochenlang beobachtet und am 11. Januar auf dem Schulweg in sein Auto gezerrt habe. Für den Prozess gegen den vorbestraften Sexualstraftäter hat die Jugendschutzkammer insgesamt neun Verhandlungstage angesetzt. (siehe: Stephanie-Prozeß: Von der Straße weg)