07.08.2008 · Höchstens sechs Jahre Haft wegen versuchten Totschlags, das fordert der Verteidiger des Kurden, der seine türkische Ex-Frau im November 2007 mit 26 Messerstichen lebensgefährlich verletzte. Es habe sich um „eine spontane Tat im Affekt“ gehandelt.
Im Baden-Badener Prozess um die versuchte Tötung einer 36-jährigen Türkin durch ihren kurdischen Ex-Mann hat die Verteidigung eine Verurteilung des Angeklagten lediglich wegen versuchten Totschlags beantragt. Gegen den 49-Jährigen dürften höchstens sechs Jahre Haft verhängt werden, sagte der Anwalt am Donnerstag vor dem Landgericht Baden-Baden. Es habe sich um „keine geplante, sondern eine spontane Tat im Affekt“ gehandelt. Zudem sei dieses „mit Propaganda überlagerte“ Verfahren nicht geeignet, in die Kategorie „Ehrenmord“ eingeordnet zu werden.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, er habe seine Ex-Frau im November 2007 mit 26 Messerstichen töten wollen. Die Anklage hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung gefordert. Der Mann habe mit der Tat zum Ausdruck bringen wollen, „dass ihm seine Frau auch nach der Scheidung gehört“, hatte der Staatsanwalt betont.
Verteidiger: eine herkömmliche Beziehungstat
Die Verteidigung sah jedoch die von der Staatsanwaltschaft angenommenen Mordmerkmale der Grausamkeit und der niedrigen Beweggründe nicht als erfüllt an. Auch eine „schwere Körperverletzung“ sei rechtlich nicht gegeben. Es habe sich um eine herkömmliche Beziehungstat gehandelt, die mit einer „Zwangsehe“ nichts zu tun habe.
Die Ehe sei „nicht das gewesen, was man sich unter einem traditionellen kurdischen Haushalt vorstellt“. Die Ehefrau sei dem Angeklagten nicht nur intellektuell weit überlegen gewesen. Sie habe ihn in der Trennungsphase vor der Tat regelrecht „fertig gemacht“ und ihn belogen. In der Ehe habe es entgegen den Behauptungen der Frau „keine Anhaltspunkte für Gewalt gegeben“.
„Kein Bauernopfer“ für politische Aktionen
Der Verteidiger beklagte, es habe Versuche gegeben, das Verfahren „von außen massiv zu manipulieren“. Der Angeklagte dürfe aber „nicht als Bauernopfer“ für politische Aktionen herhalten, nur weil es um eine Tat unter Türken gehe. Die Frauenrechtsorganisation Terres des Femmes hatte das Opfer, dessen Gesicht wahrscheinlich auf Dauer entstellt bleibt, stark unterstützt.
Das Gericht wollte am Mittag über neue Beweisanträge der Verteidigung entscheiden. Danach könnte das Urteil verkündet werden.
Strafverteidiger - nein danke!
Kurt Schröder (Giubar)
- 07.08.2008, 15:04 Uhr
26 MESSERSTICHE...
Bertram von Steuben (Elim_Garak)
- 07.08.2008, 15:24 Uhr