19.12.2008 · Im Prozess um den sogenannten Ehrenmord an einer 16 Jahre alten Deutsch-Afghanin in Hamburg hat der vermutlich wichtigste Tatzeuge die Aussage verweigert. Derweil begründete die Freundin des Angeklagten die Tat damit, dass die Ermordete als Prostituierte arbeiten wollte.
Mit einer hochemotionalen Zeugenaussage der Freundin des Angeklagten ist am Freitag in Hamburg der Prozess um den sogenannten Ehrenmord an der 16 Jahre alten Deutsch-Afghanin M. fortgesetzt worden. „Er hat seine Schwester immer geliebt“, sagte die 20-Jährige vor dem Landgericht über die Motive des Bruders von
M., der wegen Mordes angeklagt ist. Der 24-Jährige brach während der Aussage seiner Freundin in Tränen aus, das Gericht unterbrach die Verhandlung. Die Studentin berichtete weiter, wie der junge Mann ihr von dem tödlichen Messerangriff auf seine Schwester erzählte: „Ich habe ihn noch nie so erlebt. Er war völlig verstört.“
Der in Afghanistan verheiratete Angeklagte soll seine Schwester am 15. Mai dieses Jahres auf einem Parkplatz in Hamburg aus Wut über ihren Lebensstil in einen Hinterhalt gelockt und mit 23 Messerstichen heimtückisch ermordet haben. Das Opfer verblutete.
Schwester wollte als Prostituierte arbeiten
Die Messerattacke auf die Schülerin hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Schon vor der Tat soll der 24-Jährige M. mehrfach geschlagen und bedroht haben. Er muss sich daher auch wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung verantworten. Auch andere Verwandte sollen das Mädchen misshandelt haben. Vor Gericht schwieg der Angeklagte. Er hatte die tödliche Attacke auf seine Schwester aber zuvor gestanden.
Am Tattag habe eine Bekannte dem Angeklagten erzählt, dass M. als Prostituierte arbeiten wolle, berichtete die zierliche Freundin aus ihren Gesprächen mit dem Angeklagten nach der Tat. Sie vermute, er sei deshalb wütend geworden.
Aufbrausend und extrem gewaltbereit
Den Angeklagten schilderte sie als aufbrausend und extrem gewaltbereit. Zudem habe er nahezu ständig große Mengen Alkohol sowie Drogen wie Haschisch und auch Kokain konsumiert, sagte die junge Frau: „Er war extrem aggressiv. Er war in letzter Zeit völlig aggressiv - noch aggressiver als sonst.“
Die angeblichen Konflikte zwischen M., ihrem vorbestraften Bruder sowie der Familie über den Lebenswandel der Jugendlichen würden dagegen falsch dargestellt, behauptete die Freundin des Angeklagten. Die Verwandten hätten ihr nicht verboten zu rauchen, auszugehen oder sich modern zu kleiden. „Es ging gar nicht um Kleidung. Das ist albern“, sagte die 20-Jährige erregt. M. habe vielmehr über die Stränge geschlagen und sei manchmal drei bis vier Tage lang nicht nach Hause gekommen. Das habe die Konflikte ausgelöst.
Der wichtigste Zeuge verweigert die Aussage
Vor der Aussage der Freundin des Beschuldigten verweigerte der wohl wichtigste Tatzeuge die Aussage. Der 17 Jahre alte Cousin des Angeklagten und des Opfers berief sich vor Gericht auf sein Zeugnisverweigerungsrecht. Nach Ansicht der Richter ist nicht ausgeschlossen, dass er sich der Beihilfe zu einem Tötungsdelikt oder
der unterlassenen Hilfeleistung schuldig gemacht haben könnte.
Der Schüler hatte bei der Polizei ausgesagt, das tödliche Treffen zwischen M. und ihrem Bruder arrangiert zu haben und bei der Tat anwesend gewesen zu sein. Trotzdem klagte ihn die Staatsanwaltschaft nicht als möglichen Mittäter an. Der Vorsitzende Richter kritisierte die Anklagebehörde in diesem Zusammenhang scharf. „Ich verstehe nicht, dass hier noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Wenn man die Akten liest, drängt sich das förmlich auf“, sagte er.
Der Prozess wird am 5. Januar fortgesetzt. Dann sind nach Angaben des Gerichts die Eltern M. und ihres Bruders als Zeugen geladen. Ob sie sich äußern oder von ihrem Aussageverweigerungsrecht als nahe Verwandte Gebrauch machen wollen, ist noch unklar.