19.02.2006 · Clevere Frauen ziehen nach London, melden die Scheidung an und nehmen den Mann aus. Nirgendwo ist das Scheidungsrecht so günstig für Frauen wie in Großbritannien.
Von Bettina SchulzColin Montgomerie hatte Pech. „Da habe ich wohl ein wenig abdrücken müssen“, war der trockene Kommentar des schottischen Golfspielers zu seiner Scheidung. 25 Millionen Pfund Vermögen besaß er, fast 15 Millionen davon mußte er seiner Exfrau angeblich zahlen. Deftig, aber bei Scheidungen in Großbritannien üblich.
„Nirgendwo ist das Scheidungsrecht so günstig für Frauen wie bei uns“, sagt Sandra Davis, Leiterin der Rechtsabteilung für Familienrecht bei der Anwaltskanzlei Mishcon de Reya in London. „Das hier ist die Bond Street für europäische Frauen in Fragen Scheidung. Hier können Frauen mehr Unterhalt und Vermögensausgleich erwarten als nach dem deutschen, französischen, italienischen, spanischen oder griechischen Recht.“ Ob das so richtig ist?
Darüber grübeln selbst die Richter des House of Lords gerade nach. Die höchste englische Richterinstanz muß entscheiden, wie sich die Rechtsprechung in englischen Scheidungsfällen weiterentwickelt. Hitzig diskutiert und von den Law-Lords begutachtet wird in England der Fall McFarlane. 19 Jahre währte deren Ehe. In der Zeit arbeitete sich Kenneth McFarlane bei dem Unternehmensberater Deloitte & Touche hoch. Zuletzt verdiente er 750.000 Pfund, fast eine Million Euro. Seine Frau Julia hingegen gab nach der Geburt des zweiten Kindes ihre Stelle als Anwältin auf und erzog die drei Kinder.
An den Früchten teilhaben
Bei dieser Scheidung gab es keinen Streit darüber, daß das Vermögen von gut 3 Millionen Pfund hälftig aufgeteilt wurde. Dies wäre auch in Deutschland der Fall über den Zugewinnausgleich. Die Prozesse begannen, als Kenneth McFarlane den Unterhalt von 250.000 Pfund pro Jahr für seine Frau und die Kinder anfocht. Er will nur einige Jahre zahlen. Sie sagt, nur durch ihre Unterstützung zu Hause habe er den Rücken frei gehabt, um glanzvoll Karriere zu machen. Nun wolle sie auch an den Früchten teilhaben.
Dies ist eine ähnliche Argumentation, wie sie die Ehefrau des geschiedenen britischen Fußballspielers Ray Parlour vortrug. Dieser mußte neben einem erheblichen Teil seines Vermögens umgerechnet 2,5 Millionen Euro Anteil an seinem künftigen Einkommen als kapitalisierten Unterhalt zahlen. Hier liegt einer der wesentlichen Unterschiede zum deutschen Scheidungsrecht: In Deutschland gibt es relativ klare Vorschriften. Diese regeln, daß der Kindesunterhalt gesichert, das Vermögen gerecht geteilt wird und die Ehefrau Ehegattenunterhalt verlangen kann. In England aber haben es Ehefrauen leichter, die Gerichte von einem extrem hohen Lebensstandard und damit auch generöseren Unterhaltszahlungen zu überzeugen.
Zudem schaffen es einige Frauen, sich einen Anteil des künftigen Einkommenspotentials des Ehemannes zu sichern. Die jährliche Unterhaltszahlung von 250.000 Pfund, die Julia McFarlane nun für sich durchsetzen will, würde ihr in Deutschland niemals zugestanden. Deutsche Frauen bekommen maximal drei Siebtel des Einkommens als Unterhalt gezahlt. Das wären in diesem Falle umgerechnet etwa 13.000 Euro und nicht 30.000 Euro im Monat. Und selbst die 13.000 Euro wären in Deutschland schwer durchzusetzen. „Besonders im Raum Frankfurt müssen deutsche Frauen erheblich kämpfen, wollen sie einen Unterhalt erzielen, der über die hier geltende Sättigungsgrenze von 2200 Euro im Monat hinausgeht“, berichtet Rechtsanwältin Margit R. Honerkamp von der Kanzlei Honerkamp & Stendebach im Taunus bei Frankfurt.
Getrennte Wege gehen
In kaum einer Region leben so viele deutsche Einkommensmillionäre wie in und um Frankfurt. Doch eine Frau, die wegen ihres gehobenen Lebensstandards mehr als die vom Gericht als „normal“ angesehene Obergrenze von 2200 Euro Ehegattenunterhalt erstreiten will, muß pingelig mit Rechnungen nachweisen, wieviel Geld sie in den letzten Jahren für ihr Pferd, ihre Kosmetikerin, ihre Luxuskleidung und Urlaube aus dem Fenster geworfen hat. Deutsche Gerichte gehen davon aus, daß ein Teil des hohen Einkommens gespart und angelegt wird und daher nicht als unterhaltsrelevant angesehen werden kann. Und was der Exehemann später verdient, interessiert - abgesehen von der marginalen Staffelung des Kindesunterhaltes nach der Düsseldorfer Tabelle - wenig.
Auch beim Kindesunterhalt zeigen sich englische Gerichte mitunter sehr großzügig. „Allein für den Unterhalt eines Kindes kann ein Mann durchaus 10.000 bis 30.000 Pfund im Jahr zahlen müssen“, berichtet die Anwältin Davis aus London. Dies ist eine Summe, die nicht annähernd vergleichbar ist mit den monatlichen Höchstbeträgen nach der deutschen Düsseldorfer Tabelle von 408 bis 670 Euro je Kind, abhängig vom Alter. Es gibt zudem einen wesentlichen Unterschied zum deutschen Recht: „Das englische Recht strebt es an, daß beide Ehepartner nach der Scheidung völlig getrennt ihrer Wege gehen können und nicht durch jahrelange Unterhaltszahlungen aneinander gebunden sind. Im Idealfall wird ein sogenannter clean-break angestrebt“, erklärt Davis. Das bedeutet, daß - wenn möglich - den Frauen hohe Kapitalbeträge aus dem Vermögen gezahlt werden, damit sie, darauf basierend, ihren zuvor gewohnten hohen Lebensstandard beibehalten können.
Die zunehmend höheren Millionenzahlungen bei den Scheidungen der „Reichen“ dürfen freilich nicht darüber hinwegtäuschen, daß die Masse der englischen Scheidungen einen finanziellen Scherbenhaufen für beide Partner bedeutet. In der Regel ist kein Vermögen vorhanden, das es der Ehefrau ermöglichen würde, auf Dauer mit den Kindern finanziell unabhängig zu leben. In den meisten „normalen“ Ehen arbeiten die Frauen ohnehin: 71 Prozent der englischen Mütter sind berufstätig. Von ihnen wird erwartet, daß sie nach der Scheidung auch weiterarbeiten. Für sie gibt es keinen „goldenen Handschlag“ mit der Scheidung.
„Wettlauf vor Gericht“
Die durchschnittliche Zahlung an die Ehefrauen beträgt bei englischen Scheidungen umgerechnet gerade mal 15.000 Euro. Da bleibt dem Exehemann nichts anderes übrig, als Unterhalt für die Kinder zu zahlen, bis die Kinder aus dem Haus sind. Und der Exehefrau nichts anderes übrig, als weiterzuarbeiten. Für Ehepaare mit gehobenem Lebensstandard kann es allerdings einen erheblichen finanziellen Unterschied bedeuten, ob die Scheidung nach englischem oder deutschem Recht durchgefochten wird. Nach der sogenannten Verordnung „Brüssel II“ haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, Scheidungsverfahren der Mitgliedsländer anzuerkennen. Dies ermöglicht, daß Ehepartner ein Wahlrecht haben. Wer unterschiedlicher Nationalität ist und mehrere Jahre in unterschiedlichen Ländern gelebt und gearbeitet hat, kann mitunter den Standort und das jeweilige Recht für Scheidung wählen.
In einigen Scheidungsfällen gilt dann das Recht des Landes, in dem einer der Ehepartner als erstes die Scheidung eingereicht hat. Dies kann zu einem grotesken „Wettlauf vor Gericht“ führen, bei dem die Ehepartner im verborgenen versuchen, ihre Rechtsposition zu sichern, noch bevor es in der Ehe richtig kracht und der andere Ehepartner etwas merkt. So kann es sein, daß sich ein französischer Ehemann heimlich in Paris nach Scheidungsanwälten umsieht, er aber von seiner in London lebenden Ehefrau, die sich englisches Recht sichern will, plötzlich mit dem Scheidungsantrag überrascht wird.
Ein Investmentbanker erlangte zweifelhafte Berühmtheit, als er seiner Frau nach etlichen Affären versprach, es mit der Ehe wieder zu versuchen. In Wirklichkeit plante er jedoch die Scheidung und beantragte bei seinem Arbeitgeber, ihn und die Familie nach Frankfurt versetzen zu lassen, was auch geschah. Dort angekommen, reichte er bald die Scheidung nach deutschem Recht ein - eine für ihn wesentlich günstigere Lösung, als es die Scheidung nach englischem Recht gewesen wäre. Das funktioniert natürlich auch andersrum.