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Ebay Ein Haus für 2,50 Euro

06.08.2004 ·  Ebay scheint es möglich zu machen: Eine Frau ersteigert das Schnäppchen ihres Lebens: ein ganzes Haus. Nun muß sie aber vor Gericht darum kämpfen, denn der Verkäufer will alles ganz anders gemeint haben.

Von Peter-Philipp Schmitt
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Sabine Wilke wollte Regenjacken für ihre Kinder ersteigern. In Zeiten des Internets eine Kleinigkeit, obwohl es schon spät am Abend und ihr Mann längst ins Bett gegangen war. Als Mike Wilke am nächsten Morgen aufwachte, hatten seine Kinder zwar keine neuen Jacken, dafür war er auf dem besten Wege, Hauseigentümer zu werden.

Seine Frau hatte das Schnäppchen ihres Lebens entdeckt - beim "weltweiten Online-Marktplatz eBay". Fünf weitere Tage beobachtete Sabine Wilke die Auktion. Versteigert wurde ein gemauertes, Stein-auf-Stein-Massivhaus im Wert von 104 000 Euro, das, wie es hieß, "auf dem Grundstück Ihrer Wahl" errichtet wird.

Sie gab ihr Maximalgebot ab, 102,52 Euro, und erhielt den Zuschlag. Da das Mindestgebot bei einem Euro gelegen hatte und das bisherige Höchstgebot bei zwei Euro lag, der sogenannte Erhöhungsschritt aber nur 50 Cent betrug, ersteigerte die Mutter aus Etteln bei Paderborn das Haus für 2,50 Euro.

"Mein Mandant ist ja kein Bauunternehmer"

"Zwei Mails haben wir danach noch hin- und hergeschickt", berichtet Sabine Wilke. "Danach kam nichts mehr vom Verkäufer." Die neuen Hausbesitzer ließen sich nicht verdrießen und suchten nach einem passenden Grundstück. Sie fanden es in ihrem Heimatort und erwarben es nach dem Erbbaurecht: 99 Jahre für 550 Euro jährlich. Nun fehlte nur noch das von ihnen, wie sie glaubten, rechtmäßig ersteigerte Haus.

Das aber will ihnen Harry Zinßmeister nicht überlassen. Denn nicht etwa ein Haus wollte der Mann aus Kusel versteigern, sondern nur seine Vermittlertätigkeit. "Mein Mandant ist ja kein Bauunternehmer", sagt Rechtsanwalt Christian Kruchten, "er hat nur verschiedene Bauunternehmen an der Hand." Die Frage ist, was für ein Vertrag - wenn überhaupt - zwischen Sabine Wilke und Harry Zinßmeister zustande gekommen ist. Christian Kruchten sagt, es handele sich um einen Mäklervertrag.

"Das könnte durchaus ein Novum sein, daß jemand bei Ebay nicht einen Gegenstand, sondern eine Dienstleistung versteigert." Achim Riesenberger, der Anwalt von Sabine Wilke, ist hingegen der Meinung, daß ein Werklieferungsvertrag zustande gekommen ist. Das heißt, Zinßmeister wäre verpflichtet, das Haus auf dem Grundstück der Wilkes zu errichten, es ihnen zu übergeben und ihnen zudem das Eigentum daran zu verschaffen. "Im Text stand: ,Wir bauen. . .' Daraus muß man doch schließen, daß der Vertrag mit dem Bauunternehmer abgeschlossen wird", sagt Riesenberger.

Verweis auf den Zusatz

Kruchten gibt zu, daß der Text seines Mandaten, mit dem er bei der Ebay-Auktion warb, nicht absolut eindeutig gewesen sei. Allerdings verweist der Anwalt auf einen Zusatz: Darin stand zu lesen, daß das Haus nur gebaut werden könne, wenn das Gebot über 104 000 Euro liege. Für Achim Riesenberger ist solch eine Klausel, die mit den Worten: "Irrtum vorbehalten!" eingeleitet wurde, unüblich.

"Es zählt nur das Mindestgebot, und das lag bei einem Euro." Der Mann aus Kusel habe offenbar die Folgen seines Tuns nicht bedacht, vermutet Riesenberger. "Es dürfte Zinßmeister schwerfallen zu beweisen, daß er sich vertan hat." Zinßmeister habe nämlich viel Erfahrung mit Internetauktionen: "An 175 Online-Versteigerungen hat er bereits als Verkäufer oder Käufer teilgenommen."

Günstige Juwelen

Ob ein Vertrag zustandegekommen ist, entscheidet nun das Landgericht Kaiserslautern. Der Anwalt von Sabine Wilke hat in dieser Woche die Klageschrift fertiggestellt. Achim Riesenberger hat erst Anfang Juli einen ähnlich anmutenden Fall vor dem Landgericht Coburg gewonnen. Ein Juwelier aus der fränkischen Stadt hatte ein Diamanten-Collier im Wert von 20 500 Euro bei Ebay versteigern wollen. Mit einem Startgebot von einem Euro pries er das wertvolle Stück an, bezifferte den Marktwert zugleich mit 22 500 Euro - die Zahl fettete er noch ausdrücklich. Da kurz vor Auktionsende nur elf Gebote vorlagen, mit einem Höchstgebot von 401 Euro, versuchte der Juwelier, seine Offerte zurückzuziehen.

Vor Gericht begründete er diesen Schritt damit, daß er sich beim Wert des Colliers vertippt habe. Der Richter glaubte nicht an einen Tippfehler, da der Beklagte die Zahl noch ausdrücklich gefettet hatte. Er entschied, daß mit der Freischaltung des Angebots per Mausklick eine Willenserklärung zum Verkauf vorlag (Aktenzeichen 22 O 43/04). Der Coburger hätte die Möglichkeit gehabt, sich mit einem entsprechenden Mindestgebot zu schützen. Verzichte der Juwelier auf diese Absicherung, nehme er - möglicherweise auch aus Marketing-Gründen - Verluste in Kauf.

Das Urteil erging am 6. Juli. Die vierwöchige Frist, während der der unterliegende Juwelier in Berufung gehen könnte, ist noch nicht ganz abgelaufen. Riesenberger glaubt aber nicht, daß der Juwelier den Instanzenweg beschreiten wird. Und er ist sich ziemlich sicher, daß seine Mandatin Sabine Wilke "überwiegende Erfolgsaussichten" hat und vielleicht schon im nächsten Jahr in ihr eigenes Haus ziehen kann - für 2,50 Euro.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 06.08.2004, Nr. 181 / Seite 7
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Jahrgang 1967, Redakteur im Ressort „Deutschland und die Welt“.

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