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Drogen Im Pulver 6,5 Gramm reiner Wirkstoff

19.08.2003 ·  Der Kokainverdacht gegen den Maler Immendorff erhärtet sich: Der reine Wirkstoffgehalt reicht für eine Anklage aus. Der Künstler war mit den Drogen und neun Prostituierten in einem Hotelzimmer erwischt worden.

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Der Kokainverdacht gegen den Maler Jörg Immendorff hat sich weiter verstärkt. Eine Analyse des Düsseldorfer Landeskriminalamts ergab, daß in den 21,6 Gramm Pulver, die bei dem Künstler gefunden worden waren, 6,5 Gramm reiner Wirkstoff enthalten waren, sagte ein Sprecher der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft am Dienstag. Die Grenze für die Einstufung als "nicht geringe Menge" liegt bei fünf Gramm Kokain-Hydrochlorid. Das reicht in der Regel aus, um einen Beschuldigten wegen Drogenbesitzes anzuklagen. Paragraph 29a des Betäubungsmittelgesetzes schreibt für dieses Verbrechen eine Freiheitsstrafe "nicht unter einem Jahr" vor.

Zwar ließen die Düsseldorfer Strafverfolger erkennen, daß bei einer Verurteilung des nicht vorbestraften Künstlers die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden könnte - er sei geständig und habe eine günstige Sozialprognose. Eine rechtskräftige Verurteilung zu einer einjährigen Bewährungsstrafe würde jedoch für Immendorff den Verlust seiner Professur an der Düsseldorfer Kunstakademie nach sich ziehen: Laut nordrhein-westfälischem Beamtengesetz werden Landesbeamte aus dem Beamtenverhältnis entfernt, wenn sie wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt werden.

FDP: Entlassungsforderung „scheinheilig“

Das nordrhein-westfälische Wissenschaftsministerium hat als Dienstherr des Kunstprofessors noch keine disziplinarischen Schritte eingeleitet. "Wir warten den schriftlichen Bericht der Staatsanwaltschaft ab", sagte eine Ministeriumssprecherin. Die FDP im nordrhein-westfälischen Landtag sprach sich gegen die Forderung aus, den beamteten Kunstprofessor als Konsequenz aus einer möglichen Verurteilung zu entlassen. Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Robert Orth nannte solche Forderungen "scheinheilig". Jeder Beamte, der Alkoholiker sei, werde auf Staatskosten in eine Therapie geschickt. Nun werde bei einem Beamten, der eine illegale Droge genommen habe, die Entlassung gefordert: "Hier wird mit zweierlei Maß gemessen." Hingegen forderte die Landtags-CDU, die Politik solle sich aus dem Fall heraushalten. CDU-Rechtsexperte Peter Biesenbach warnte davor, die Affäre zum Anlaß für einen Vorstoß zur Legalisierung von Drogen zu nehmen. "Das wäre zuviel der Ehre."

Minderwertige Qualität

Der Künstler war am vergangenen Samstag mit neun Prostituierten und gut elf Gramm Kokain in der Luxussuite eines Düsseldorfer Hotels überrascht worden. Das Kokain war nach Angaben von Ermittlern auf einem Tablett "konsumfertig in Linien aufgehäuft". In seiner Wohnung waren weitere zehn Gramm des weißen Pulvers entdeckt worden. Der Achtundfünfzigjährige gestand den Besitz und Erwerb des Kokains in der Polizeivernehmung ein. Für die im Hotel entdeckten elf Gramm will er 1.250 Euro bezahlt haben. Insgesamt veranschlagen die Ermittler die Kosten der Sex-Party des Professors auf einen fünfstelligen Euro-Betrag. Immendorff hatte auch zugegeben, seit mehr als zwei Jahren in dem Hotel Partys zu feiern. Kokain schnupfe er, mit längeren Pausen, seit Anfang der neunziger Jahre.

Bei den während der Razzia sichergestellten Drogen handelt es sich laut Staatsanwaltschaft um Rauschgift minderer Qualität. Man sei überrascht, daß Immendorff so schlechtes Kokain gekauft habe, obwohl er doch 1.250 Euro für zehn Gramm bezahlt habe. Bei Kokain sei ein Wirkstoffgehalt von 65 Prozent üblich. Das bei Immendorff gefundene Kokain habe gerade mal einen Wirkstoffgehalt von 30 Prozent gehabt. Der Düsseldorfer Strafrechtler Rüdiger Spormann bestätigte am Dienstag, die Verteidigung Immendorffs übernommen zu haben. "Die Ereignisse überschlagen sich. Mein Mandant braucht erst einmal ein paar Tage Ruhe, und ich brauche Aktenkenntnis", sagte Spormann. Er kündigte eine Stellungnahme zu den Vorwürfen frühestens in einer Woche an.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20.08.2003, Nr. 192 / Seite 9
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