Wo der Teppich im Moment ist, in welchem Land, in welcher Villa, in welchem Schloss – man weiß es nicht. Hängt er an der Wand? Oder federt das Knüpfwerk aus feinstem Garn sanft Schritte ab? Und wer ist überhaupt der glückliche Verkäufer, der den Teppich am 5. April 2010 für umgerechnet sage und schreibe 7,2 Millionen Euro veräußern konnte, abzüglich der Provision für Christie’s, nachdem er das kostbare Stück zuvor für einen Bruchteil dieses Preises erworben hatte? Das Auktionshaus Christie’s möchte es aus guten Gründen nicht mitteilen. Denn die ehemalige Besitzerin des Teppichs würde es sicherlich auch interessieren. Genauso brennend wahrscheinlich wie die Antwort auf die Frage: Warum ist mir der Wert dieses Teppiches nicht aufgefallen?
So bleibt der älteren Dame aus dem Raum Starnberg zunächst nichts anderes übrig, als sich in einem Zivilprozess mit dieser Frage an den Mann zu wenden, dem sie den Teppich überstellte. Im Jahr 2009 hatte der Auktionator eines kleineren Augsburger Auktionshauses den Teppich auf bescheidene 900 Euro taxiert. Versteigert wurde der Teppich in Augsburg dann aber auch schon für 19 700 Euro, worüber sich die Besitzerin angesichts des Schätzwertes sicher gefreut hat. Allerdings gelangte der Teppich danach über Umwege – angeblich über einen Teppichhändler aus Hamburg – zu Christie’s in London, um dort eben für 7,2 Millionen Euro versteigert zu werden und fortan auch noch als „teuerster Teppich der Welt“ zu gelten.
Ein anonymer Telefonbieter gewann
Es muss ein wahres Liebhaberstück sein. Denn von der Versteigerung heißt es, zwei Bieter hätten sich im dramatischen Duell bis zu der Millionen-Summe hochgesteigert. Ein anonymer Telefonbieter gewann das Gefecht schließlich. Geschätzt worden war das Erbstück, das sich einst im Besitz der Sammlung der Comtesse de Béhague (1870-1939) befand, in London auf 200 000 bis 300 000 Pfund. Der Kirman, benannt nach seiner Herkunftsregion im damaligen Persien, zeichne sich durch großen Charme aus, heißt es im Christie’s-Katalog. Er zeige, dass die Weber der Stadt Kirman (Kerman) im Südosten Persiens während der Safawidischen Periode im 17. Jahrhundert als die erfindungsreichsten und einflussreichsten aller Teppich-Künstler Persiens zu bezeichnen seien. Hervorzuheben sei vor allem das besondere Arrangement der Blätter. Damit nicht genug: Der Teppich sei in einem „überwältigend guten Zustand“ und finde sogar Erwähnung im Standardwerk „Survey of Persian Art“ von 1938.
Angesichts des in unbekannte Hände fliehenden Teppichs und der doch recht großen Spanne zwischen 900 und 7,2 Millionen Euro fühlt sich die ursprüngliche Besitzerin schlecht beraten. Dass sie damals den teuersten Teppich der Welt dem Auktionator ihres Vertrauens in Augsburg zeigte, hätte ebendieser merken müssen – so ihr Klagevorwurf, der seit Mittwoch vor der zweiten Zivilkammer des Augsburger Landgerichts verhandelt wird. Den Vergleich, den der Vorsitzende Richter zu Beginn vorschlug, haben Klägerin und Beklagter, das Auktionshaus, schon abgelehnt. Der Richter hatte die Summe von 100 000 Euro vorgeschlagen, die der Auktionator der ehemaligen Besitzerin hätte zahlen sollen. Abzüglich der Summe, die sie schon für den Teppich bekommen hatte, wären dann noch etwas mehr als 80 000 Euro übrig geblieben. Damit mochte sie sich aber nicht zufrieden geben. Nach Angaben ihres Anwalts Hannes Hartung will sie 330 000 Euro haben – also den Christie’s-Schätzwert, abzüglich der bei der Augsburger Auktion erzielten Summe. Der Auktionator wiederum fürchtet laut seinem Anwalt Peter Raue den Ruin, da seine Haftpflichtversicherung dafür nicht aufkomme.
Nur „ganz kurz“ auf den Teppich geschaut
Mit dem Vergleichsvorschlag, so der Richter, sei nicht bewiesen, dass der Auktionator seine Pflicht vernachlässigt habe. Das Auktionshaus könne so vielleicht seinen Ruf einigermaßen wiederherstellen, der durch die zurückhaltende Teppich-Taxierung in Mitleidenschaft gezogen wurde. Auf der anderen Seite, auch das ließ der Richter nicht unerwähnt, sei allerdings das Risiko nicht gering, dass im Zuge der Verhandlung doch eine Pflichtverletzung im Rahmen des Vertragsverhältnisses zwischen Besitzerin und Auktionator zutage treten könnte.
So wird nun zu klären sein, wie gut der Auktionator den Teppich geprüft hat, ob er also bei dem „Geschäftsbesorgungsvertrag“ alle Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns walten ließ. Denn die Klägerseite kritisiert, der Auktionator habe nur „ganz kurz“ auf den Teppich geschaut. Die Tochter der Klägerin meinte gar, der Auktionator habe den Teppich „unscheinbar“ genannt, was dieser bestreitet.
Auf der anderen Seite wird geprüft, ob denn der Auktionator eines kleinen Hauses jedes Stück so auf Herz und Nieren prüfen kann, wie es nun von der Klägerin gefordert wird. In Teppich-Kreisen heißt es, ein Auktionshaus wie Christie’s beschäftige Fachleute, die sich seit Jahren nur mit Knüpfwerk befassen. Ganz anders als der Auktionator eines kleinen Auktionshauses, der vom Porzellantellerchen über antike Elfenbein-Fingerhüte und Alte Meister alles beurteilen muss.