20.07.2010 · Die höchsten Karlsruher Richter haben die Klage eines Autofahrers abgewiesen, der sich von den Aufnahmen einer Radarfalle in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sah. Das „Blitzen“ diene der Verkehrssicherheit und sei damit völlig rechtens.
Erfolglos hat ein Autofahrer, der wegen zu hoher Geschwindigkeit von einer „Radarfalle“ geblitzt wurde, vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Er sah seine Persönlichkeitsrechte durch das dabei entstandene Foto verletzt. Nach Auffassung der Karlsruher Richter liegt jedoch keine Verletzung des grundrechtlich garantierten allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor. Auch habe die Beschwerde keine grundsätzliche Bedeutung, teilte das höchste deutsche Gericht am Dienstag mit. Es nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an.
Weil er die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 37 Stundenkilometer überschritten hatte, war der Beschwerdeführer vom Amtsgericht Potsdam zu einer Geldbuße von 135 Euro verurteilt worden. Mit einer geeichten Messeinrichtung war die Geschwindigkeit gemessen und ein Lichtbild des Beschwerdeführers gemacht worden.
Sicherheit im Straßenverkehr steht an erster Stelle
Nach Auffassung der Richter ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass bei Geschwindigkeitsübertretungen Bildaufnahmen ohne Wissen des Betroffenen gemacht werden. Eine Aufnahme, bei der Fahrer und Kennzeichen seines Fahrzeugs identifizierbar sind, stelle zwar einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Um die Sicherheit des Straßenverkehrs aufrecht zu erhalten, sei dies jedoch gerechtfertigt. Ferner handle es sich auch nicht um verdeckte Datenerhebungen, sondern um Vorgänge auf öffentlichen Straßen, die für jeden wahrnehmbar seien. Unbeteiligte seien zudem nicht betroffen, so das Bundesverfassungsgericht.
Nun ja
Günther Freimann (G.Freeman)
- 20.07.2010, 16:40 Uhr
Gegen sinnvolle Geschwindigkeitskontrollen an Gefahrenstellen wird kaum ...
Rolf-Dirk Maehler (RDMAEHLER1)
- 20.07.2010, 19:39 Uhr
Liebe FAZ,
Jan Philipp Kampmann (jpkampmann)
- 20.07.2010, 20:56 Uhr