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Bundestag Gesetz gegen Stalking verabschiedet

30.11.2006 ·  Wer andere Menschen beharrlich verfolgt und belästigt, muß künftig mit schweren Strafen rechnen. Der Bundestag hat ein Gesetz gegen so genannte Stalker verabschiedet und möchte die Opfer besser schützen.

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Der Bundestag will den Schutz der Bürger vor unliebsamen Verfolgungen verbessern. Mit den Stimmen von Union und SPD und gegen das Votum der Opposition verabschiedete das Parlament am Donnerstag in Berlin einen Gesetzentwurf der großen Koalition zur Bekämpfung des so genannten Stalkings. Demnach sollen Stalker, die anderen Menschen nachstellen, auflauern oder diese etwa durch Telefonate belästigen, mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden können.

In schweren Fällen, in denen das Opfer oder seine Angehörigen in Lebensgefahr gebracht wurde, soll zudem eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren Haft drohen; kommt das Opfer durch das Stalking ums Leben, wird die Tat mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft.

„Guter Tag für den Opferschutz“

Auch wird mit der Neuregelung die Möglichkeit eröffnet, besonders gefährliche Täter vorbeugend in so genannte Deeskalationshaft zu nehmen, um „vorhersehbaren schwersten Straftaten gegen Leib und Leben vorzubeugen“. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sprach in der Debatte von einem „guten Tag für den Opferschutz“. Die Ministerin betonte: „Stalking ist keine Privatsache verschmähter Liebhaber, sondern strafwürdiges Unrecht.“ Politiker von FDP und Grünen vermißten Sonderregelungen für Journalisten, damit sich diese bei intensiven Recherchen nicht strafbar machen.

Quelle: FAZ.NET mit Material von ddp
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