Die junge Witwe des Frankfurter „Bierkönigs“ Bruno H. Schubert ist auch nach einem neuen Gerichtsurteil Alleinerbin ihres Mannes. In zweiter Instanz gewann die Neunundzwanzigjährige abermals den Rechtsstreit mit einer Umweltstiftung, die Schubert gegründet hatte. Das Oberlandesgericht (OLG) wies am Freitag die Berufung der Stiftung zurück. Schon das Landgericht hatte Meharit Schubert im September 2011 zur einzigen Erbin des früheren Eigentümers der Henninger-Brauerei erklärt. Schubert war im Herbst 2010 im Alter von 90 Jahren gestorben.
Ob allerdings etwas zu erben ist, steht nicht fest. Über den Nachlass wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet. Forderungen von rund 16 Millionen Euro werden erhoben, unter anderem vom Finanzamt für nicht gezahlte Steuern. Schubert hatte 1979 die Henninger-Brauerei verkauft. Es ist nicht bekannt, ob von dem Erlös etwas übrig ist.
Verfahren zur Ermittlung des Todes läuft noch
Bei der Staatsanwaltschaft läuft zudem ein Todesermittlungsverfahren. Darin soll geklärt werden, ob Schubert vor seinem Tod ausreichend versorgt wurde. Anfang Mai wurde der Leichnam exhumiert, um Gewebeproben zu nehmen. Ein Ergebnis gibt es noch nicht. Das Ermittlungsverfahren, das sich nicht gegen eine bestimmte Person richtet, hat nichts mit dem Erbstreit zu tun.
In dem Disput vor Gericht ging es um die Frage, ob Schubert einen mit seiner ersten Ehefrau Inge geschlossenen Erbvertrag wirksam widerrufen hatte. Die Eheleute hatten ursprünglich die Stiftung als Alleinerbin eingesetzt.