Die frühere Frau und Komplizin des belgischen Kindermörders Marc Dutroux kommt vorzeitig aus dem Gefängnis frei. Michelle Martin darf künftig in einem Nonnenkloster in der Nähe von Namur leben. Das Berufungsgericht lehnte am Dienstag in Brüssel den Widerspruch von Opferfamilien ab und sah keine Gründe, die gegen die Freilassung sprechen. Die 52 Jahre alte Martin könne schon am Dienstag entlassen werden, sagte ein Gerichtssprecher.
Martin saß seit 16 Jahre hinter Gittern. Sie war als Mittäterin ihres Ehemannes zu 30 Jahren Haft verurteilt worden. Marc Dutroux hatte in den 1990er Jahren sechs Mädchen entführt und gefoltert. Vier von ihnen starben. Martin trug eine Mitschuld, weil sie die beiden Mädchen Julie und Mélissa verhungern ließ.
Nach dem Urteil herrschte in Belgien Empörung. Familien und Anwälte der Opfer fürchten, dass auch der verurteilte Vergewaltiger und Kindermörder Dutroux eines Tages wieder das Gefängnis verlassen könnte. Dutrouxs Anwalt, Ronny Baudewijn, sagte der Zeitung „Het Niuewsblad“, sein Mandant – der eine lebenslange Strafe absitzt – hoffe auf eine Freilassung.
Nach belgischem Recht ist dies durchaus denkbar. Eine vorzeitige Entlassung ist möglich, wenn mindestens ein Drittel der Strafe verbüßt ist. Die Regierung hat nach Protesten lediglich angekündigt, dass dies in Zukunft in besonders schweren Fällen nicht mehr erlaubt sein soll.
Die „Dutroux-Affäre“ voller abscheulicher Verbrechen, Polizeipannen und Justizversäumnisse überschattet seit den 90er Jahren das Land. Dutroux hatte sechs Mädchen entführt, missbraucht und in einem geheimen Verlies eingekerkert. Dort starben vier der Mädchen.
Von den drei Haupttätern ist Martin die erste, die wieder in Freiheit kommt. Dutroux sitzt eine lebenslange Strafe ab, sein Komplize Michel Lelièvre 25 Jahre. Martin war als Mittäterin zu 30 Jahren verurteilt worden und saß seit 1996 hinter Gittern. Das Ehepaar war schon in den 80er Jahren wegen Entführung und Vergewaltigung von Mädchen im Gefängnis. Gegen die geplante Entlassung Martins hatten bereits 5000 Menschen in Brüssel protestiert. Am Dienstag hielten einige Demonstranten Plakate hoch mit Aufschriften wie: „Hängt die Kinderschänder“ oder „Sie war nicht alleine schuldig“. Der Vater eines der ermordeten Mädchen, Jean-Denis Lejeune, kritisierte die Entscheidung und warnte: „Diese Frau ist verantwortlich für das Schlimmste. Sie ist eine Wiederholungstäterin.“
Die Freilassung ist an ein Dutzend Auflagen zum Aufenthaltsort, dem Verbot von Reisen und einer Psychotherapie geknüpft. Martin hatte in den vergangenen Jahren mehrfach Anträge auf vorzeitige Haftentlassung gestellt. Erst jetzt genehmigte die belgische Justiz den Antrag, weil der Resozialisierungsplan vorsieht, dass sie künftig im Kloster lebt – ohne aber selbst Nonne zu werden. Nun will sich die 52 Jahre alte Frau direkt in das Kloster der „Armen Schwestern der heiligen Klara von Assisi“ in Malonne bei Namur begeben. Um Übergriffe zu vermeiden, sollen 30 Polizisten künftig rund um die Uhr das Kloster bewachen. Der Bürgermeister von Namur, Maxime Prévot, sagte Journalisten vor Ort, er habe keine Möglichkeit, sich der Justizentscheidung zu widersetzen, rechne aber mit „Reaktionen an Ort und Stelle“. Die Sicherheitskräfte würden Ausschreitungen verhindern. „Wir sind gut vorbereitet.“ Martin werde in den Mauern des Konvents bleiben.
Der Anwalt zweier Opferfamilien kündigte an, nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu klagen. „Wir wollen vor ein Tribunal ziehen, das diesen Namen verdient, das uns zuhört und wo wir reden können“, sagte Anwalt Georges-Henri Beauthier. Die Opfer seien nicht gehört worden.
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