29.07.2009 · Zugverspätungen kommen die Deutsche Bahn sowie Privatbahnen künftig teurer zu stehen. Nach einem neuen Gesetz müssen die Unternehmen Fahrgästen jetzt nachts, wenn kein Zug mehr fährt, die Taxifahrt nach Hause zahlen oder die Übernachtung im Hotel.
Für die Bahn wird es künftig teurer, wenn ihre Züge verspätet sind. An diesem Mittwoch tritt ein Gesetz in Kraft, das Fahrgästen mehr Rechte gewährt und die Deutsche Bahn sowie die Privatbahnen zwingt, statt Gutscheinen auf Wunsch auch Bargeld zu erstatten. Nachts, wenn kein Zug mehr fährt, müssen sie auch ein Taxi oder ein Hotel bezahlen. Das Gesetz beruht auf einer europäischen Verordnung, wird aber ein halbes Jahr früher eingeführt als in anderen EU-Staaten.
Von einer Verspätung von 60 Minuten an haben Fahrgäste demnach Anspruch auf 25 Prozent, von 120 Minuten an auf 50 Prozent des Fahrpreises. Maßgeblich ist die Verspätung am Zielort und nicht die zwischenzeitliche Unpünktlichkeit eines Zuges. Die Bagatellgrenze liegt bei vier Euro; erst teurere Fahrkarten können ersetzt werden. Bei einer Verspätung von mindestens einer Stunde muss das Bahnunternehmen eine unentgeltliche Hotelunterkunft anbieten, wenn eine Übernachtung erforderlich wird. Sonderregeln gelten für Zeitfahrkarten wie etwa die Bahncard 100. Hier gelten nicht die gesetzlichen Pauschalen, sondern die Bahnen müssen eine „angemessene Entschädigung“ leisten.
Schnellere Züge ohne Aufpreis
Fahrgäste können nichts verlangen, wenn die Eisenbahnen für die Verspätung nichts können - wenn es etwa ein Unwetter gab oder eine Person vor den Zug sprang. Im Nahverkehr, also bei einer Fahrtdauer unter einer Stunde oder unter 50 Kilometern, gelten Regeln, die über europäische Vorgaben hinausgehen: Fahrgäste können ohne Aufpreis schnellere Züge nutzen. Dies gilt, wenn wegen Unpünktlichkeit eine Verspätung am Zielort von mindestens 20 Minuten droht.
Bei Fahrten nach Mitternacht kann ein Nahverkehrskunde ein Taxi dann buchen, wenn der Zug mindestens 60 Minuten verspätet ist. Der Kostenersatz ist auf 80 Euro begrenzt. Das Justizministerium empfiehlt, sich schon im Zug oder am Bahnhof die Verspätung bestätigen zu lassen und sich dann mit der Fahrkarte an das Unternehmen zu wenden.
Besser als nix
Christian Schmitt (schmittrich)
- 29.07.2009, 10:00 Uhr
Schade das der Artikel
Thomas Wenzel (Coloneltw)
- 29.07.2009, 10:37 Uhr
Ist doch schön...
Bertram von Steuben (Elim_Garak)
- 29.07.2009, 12:17 Uhr