Michael Jackson muß sich wegen Kindesmißbrauchs vor Gericht verantworten. Ein Überblick darüber, was dem Weltstar im einzelnen vorgeworfen wird:
Anklagepunkt 1: Jackson wird „Verschwörung“ mit dem Ziel der Kindesentführung und Freiheitsberaubung in Tateinheit mit versuchter Epressung vorgeworfen. (Verstoß gegen Paragraf 278 des Strafgesetzbuchsvon Kalifornien)
Anklagepunkte 2 bis 5: Vier Fälle „sexuellen Mißbrauchs eines Minderjährigen“ in der Zeit zwischen dem 20. Februar 2003 und dem 12. März 2003. Jackson ist angeklagt „vorsätzlich“ und „gesetzwidrig“ unzüchtige Handlungen an einem 13jährigen verübt zu haben, um seine eigenen sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen. (Paragraf 288)
Anklagepunkt 6: Versuchter sexueller Mißbrauch eines Minderjährigen. (Paragraf 664 und 288)
Anklagepunkte 7 bis 10: Verführung eines Minderjährigen zum Alkoholkonsum, um das Opfer gefügig zu machen - mit der Absicht, es sexuell zu mißbrauchen. (Paragraf 222)