27.01.2009 · Ein Porsche-Fahrer aus Hessen ist mit einer Beschwerde über ein verhängtes Fahrverbot beim Bundesverfassungsgericht abgeblitzt. Jetzt muss er 500 Euro Missbrauchsgebühr zahlen, weil sich die Richter wegen der Klage an der Erfüllung ihrer eigentlichen Aufgaben gehindert sahen.
Deutlich teurer als im Bußgeldkatalog vorgesehen wurde für einen hessischen Porsche-Fahrer eine rasante Fahrt mit seinem Auto. Seine Verfassungsbeschwerde gegen ein zweimonatiges Fahrverbot und eine Geldbuße von 275 Euro, die er sich eingehandelt hatte, quittierte das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss mit einer Missbrauchsgebühr von 500 Euro. Aus Sicht der Richter war die Beschwerde derart an den Haaren herbeigezogen, dass das Gericht unnötig belastet und damit der Rechtsschutz für andere Bürger verzögert werde.
Der Fahrer, der von einem Anwalt vertreten wurde, hatte seine Klage damit begründet, Knöllchen und Fahrverbot verletzten seine „allgemeine Handlungsfreiheit“. Als Argument führte er an, er sei von Polizisten nach einem Verkehrsverstoß zum Rasen genötigt worden. Diese seien auf seine hohe Geschwindigkeit aufmerksam geworden worden und hätten und ihn mit ihrem Wagen verfolgt und ihn so in seinem „fahrlässigen Fehlverhalten bestärkt“.
Das Gericht stufte die Beschwerde als „erkennbar aussichtslos“ und „völlig substanzlos“ ein. Missbrauchsgebühren verhängt das Gericht nur in etwa zwei Dutzend Fällen pro Jahr - und nur dann, wenn ein Beschwerdeführer durch einen Anwalt vertreten ist.
Durch Schaden wird man klug
Dr. Thomas Bock (ritoboc)
- 27.01.2009, 18:04 Uhr
Das war bestimmt ein Physikprofessor
Robert Schrey (etiterum)
- 27.01.2009, 18:05 Uhr