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15 Monate Bewährung Lehrer wegen Sex mit Schülerin verurteilt

 ·  Sie kamen sich über Facebook näher: Monatelang hatte ein Lehrer in Hamburg ein Verhältnis mit einer 14 Jahre alten Schülerin. Deswegen wurde er jetzt auf Bewährung verurteilt.

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Weil er Sex mit einer 14 Jahre alten Schülerin hatte, ist ein Hamburger Biologielehrer zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht sprach den Sechsundvierzigjährigen am Freitag des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in acht Fällen schuldig. Der Mann hatte das Verhältnis zu der heute 15 Jahre alten Schülerin zum Prozessauftakt gestanden. „Sie haben nicht nur die geistige, sondern auch die körperliche Distanz zu Ihrer Schülerin aufs Gröbste verletzt“, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Begründung.

Das Mädchen und der Lehrer waren sich über Facebook nähergekommen, bis zu drei Stunden am Tag chatteten sie miteinander. Er nannte sie dabei „Liebling“, sie siezte ihn konsequent weiter, um sich im Unterricht nicht zu versprechen. Dann trafen sie sich auch außerhalb der Schule, für den ersten Sex mit dem Mädchen mietete der Familienvater extra eine Ferienwohnung an. Der Angeklagte habe selbst eine Tochter, die sogar etwas älter sei als seine ehemalige Geliebte, sagte der Richter am Freitag. „Wie würden Sie es finden, wenn Ihre Tochter den ersten sexuellen Kontakt mit einem Lehrer macht?“

„Die Schülerinnen Ihrer Schule sind tabu“

Selbst als das Verhältnis aufflog, weil die Schwester des Mädchens zufällig dessen Nachrichten las, habe der Lehrer nicht von seiner Schülerin lassen können. Um doch noch aus der Sache herauszukommen, forderte er sie sogar dazu auf, ihm eine E-Mail zu schreiben und darin den sexuellen Kontakt mit ihm zu bestreiten. Nach einem Monat schrieb sie die Zeilen - aus Liebe. Er kam danach wegen Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft.

Auch wenn der Angeklagte schon vor seiner Affäre Probleme in seiner Ehe gehabt habe: „Die Schülerinnen Ihrer Schule sind tabu“, stellte der Richter klar. Der Fall liege anders als in Koblenz, wo ein 37 Jahre alter Vertretungslehrer vom Oberlandesgericht nach dem Sex mit einer Vierzehnjährigen Anfang des Jahres freigesprochen wurde, weil es sich nach Ansicht des Gerichts nicht um ein „Obhutsverhältnis“ gehandelt hat.

„Bei uns ist es juristisch eindeutig“, sagte der Richter des Hamburger Landgerichts - der Angeklagte war erst der Mathe- dann der Biolehrer des Mädchens. Vor seiner Suspendierung gab er die Klasse des Mädchens sogar noch als Wunsch für das nächste Jahr an.

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