10.07.2006 · Anlegerschützer befürchten eine Kapitalflucht, wenn die Bundesregierung von 2008 an die einjährige Spekulationsfrist und das Halbeinkünfteverfahren abschafft. Die Steuerlast auf Dividenden könnte sich für manche vervierfachen.
Anlegerschützer befürchten eine Kapitalflucht aus Deutschland. Denn die Bundesregierung will offenbar von 2008 an die einjährige Spekulationsfrist auf Veräußerungsgewinne und das Halbeinkünfteverfahren abschaffen und gleichzeitig alle Kapitaleinkünfte mit einem Satz von 30 Prozent besteuern. In den Folgejahren soll der Steuersatz zwar auf 25 Prozent sinken.
„Die Pläne der Bundesregierung bedeuten dennoch eine deftige Steuererhöhung“, kritisiert Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. Bereits die mehrfache Kürzung des Sparerfreibetrags in wenigen Jahren habe Anlegern vor Augen geführt, daß es in Deutschland für die private Altersvorsorge - die von der Politik ja immer gefordert werde - keine Rechtssicherheit und meist eine steuerliche Verschlechterung gebe. Deshalb sei zu befürchten, daß viele Sparer mit ihrem Geld ins Ausland auswanderten.
Abgeltungssteuer in Merkels Regierungsprogramm
Mit dem Plan, von 2008 an eine Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte einzuführen, hat Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) eine langjährige Forderung von Banken und Kapitalanlegern aufgegriffen. Allerdings läßt die Ausgestaltung aus Sicht vieler Kapitalmarktexperten zu wünschen übrig. Im Regierungsprogramm der Union, mit dem Angela Merkel in die Bundestagswahlen 2006 gezogen war, ist noch davon die Rede, daß eine Abgeltungssteuer eingeführt werden solle, damit das Bedürfnis für Kontenabfragen im steuerlichen Bereich entfalle. Steinbrück will davon nichts wissen. Vielmehr sollen offenbar die Kontrollmitteilungen bleiben.
Der Charme der Abgeltungssteuer liegt nach Einschätzung der Bankenverbände in ihrer Einfachheit. Die bisherige Kapitalertrag- und Zinsabschlagsteuer wird nur vorläufig erhoben. Die Kapitaleinkünfte müssen mit der Einkommensteuererklärung nochmals angegeben werden. Nach der Besteuerung zum „richtigen“ individuellen Grenzsteuersatz des Anlegers erhält dieser eine Rückerstattung oder muß eine Nachzahlung leisten.
Hessen schlägt 15 bis 20 Prozent Steuern vor
Die Abgeltungssteuer dagegen soll pauschal erhoben und durch die Banken an der Quelle ein für allemal eingezogen werden. Dem Bundesland Hessen und den Bankenverbänden schwebte bislang ein Steuersatz zwischen 15 und 20 Prozent für Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne vor. Der Bundesverband der privaten Banken und der Genossenschaftsverband Bayern begrüßen denn auch nach wie vor die Pläne der Bundesregierung.
Wegen des jedoch beispielsweise vom Deutschen Aktieninstitut als „ziemlich hoch“ kritisierten Steuersatzes von 30 Prozent, den Bundesfinanzminister Steinbrück für 2008 plant, ist jedoch der Ärger unter Anlegern groß. Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz sagt es so: „Die Idee der Abgeltungssteuer ist gut. So, wie sie jetzt geplant ist, macht sie aber keinen Sinn. Bürokratische Verfahren bleiben, und die Steuerflucht wird nicht eingedämmt, sondern wahrscheinlich beschleunigt“, lautet sein Fazit.
Einkommensschwache Anleger besonders betroffen
Steuerflucht muß nach Einschätzung von Kurz vor allem von Anlegern befürchtet werden, die zur Altersvorsorge in dividendenstarke Aktien langfristig investieren. Bislang zahlen Aktionäre auf Dividenden maximal rund 23 Prozent Steuern, da die Dividenden bisher nur zur Hälfte zu berücksichtigen sind und der Spitzensteuersatz (ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuern) bei 42 Prozent liegt.
Der Eingangssteuersatz dagegen liegt bei 15 Prozent, so daß einige Anleger heute weniger als zehn Prozent ihrer Dividenden versteuern müssen. Diese eher einkommensschwachen Anleger trifft Finanzminister Steinbrück mit seinen Plänen ganz besonders. Wegen der Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens griffe der Fiskus 2008 dann (ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) von der gesamten Dividende in Höhe von zum Beispiel 1.000 Euro 30 Prozent und damit 300 Euro ab.
Doppelbesteuerung von Unternehmensgewinnen
Bislang behält das Finanzamt von einkommensschwachen Anlegern von 1.000 Euro Dividende nur 75 Euro. Die Vervierfachung der Steuerlast ist die Folge einer 2008 womöglich doppelt so hohen Bemessungsgrundlage und eines verdoppelten Steuersatzes. Wahrscheinlich würde ein derart hoher Satz der Abgeltungssteuer die Veranlagungsoption weiterhin nötig machen, durch die Anleger eine Rückzahlung erhalten, deren Einkommensgrenzsteuersatz unter dem Abgeltungssteuersatz liegt.
Ob die Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens verfassungsgemäß ist, wird unter Fachleuten bereits rege diskutiert. Denn die Doppelbesteuerung von Unternehmensgewinnen - einmal auf Unternehmensebene, einmal auf Anlegerebene - würde manifestiert. Zwar will Steinbrück immerhin die Körperschaftsteuer senken, so daß den Unternehmen mehr Gewinn nach Steuern zur Ausschüttung an die Anleger zur Verfügung stünde. Allerdings müßten die Anleger dann den Unternehmensgewinn noch einmal voll versteuern. Steuersystematisch ist das fragwürdig.
Verluste aus Wertpapiergeschäften verrechnen
Auch die Einbeziehung der Veräußerungsgewinne in die Kapitaleinkünfte ist nicht unumstritten. Bislang gelten alle Wertzuwächse, die ein Jahr nach dem Kauf von Wertpapieren erzielt werden, als steuerfrei. Mit dem Wegfall der Ein-Jahres-Frist würden 2008 von allen Gewinnen 30 Prozent einbehalten. Unklar ist, ab welchem Stichtag des Erwerbs der Papiere das erfolgen soll. Für Kurz von der Schutzvereinigung macht die Abgeltungssteuer nur Sinn, wenn den Anlegern „nicht nur etwas genommen, sondern auch etwas gegeben wird“.
Da die Wertzuwächse „in das System gezogen“ würden, sollte es nach Ansicht des Aktionärsschützers möglich sein, Verluste aus Wertpapiergeschäften künftig mit allen Einkommensarten, also beispielsweise gegen Mieteinnahmen oder Gehalt, zu verrechnen. Bislang können Verluste aus Wertpapiergeschäften nur gegen Gewinne aus Wertpapiergeschäften verrechnet werden.
Die widersprüchlichkeit deutscher Politik
Andreas Seidl (ASeidl)
- 10.07.2006, 23:18 Uhr
Steuer + Inflation
Reinhard Schropp (witchdream)
- 11.07.2006, 11:49 Uhr
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