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Versicherungen Lebensversicherer legt Fondskosten offen

01.04.2004 ·  Der britische Versicherer Legal & General bringt das Tabuthema bei fondsgebundenen Policen auf die Tagesordnung. Bisher erfährt der Anleger nicht, welcher Anteil der Brutto-Rendite als Fondskosten vereinnahmt wird.

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Der britische Versicherer Legal & General hat die deutschen Lebensversicherer aufgefordert, ihren Kunden künftig die anfallenden Fondskosten in fondsgebundenen Lebensversicherungen mitzuteilen. Der in Deutschland als Direktversicherer agierende Konzern geht selbst mit gutem Beispiel voran und weist diese Kosten in seinen Beispielrechnungen separat aus. Danach werden von der reinen Fondsperformance immer 1 Prozentpunkt als Kosten einbehalten. Mit diesem Schritt rückt eine Praxis in den Blickpunkt, die in der Branche gern als Tabuthema behandelt wird.

"In den Beispielrechnungen und in Produktvergleichen werden derzeit nur die Versicherungskosten berücksichtigt, die laufenden Fondskosten jedoch nicht", beschreibt Norbert Ras, Geschäftsführer von Legal & General Deutschland, den derzeit üblichen Standard. Das heißt: Die in den Beispielrechnungen angenommenen Wertsteigerungen sind Netto-Zahlen; der Anleger erfährt jedoch nicht, wieviel der Versicherer von der Brutto-Rendite als Fondskosten vereinnahmen wird.

Kosten können beträchtliche Ausmaße annehmen

Dieser Kostenblock kann beträchtliche Ausmaße annehmen, wie kürzlich eine Studie des Instituts für Finanz- und Aktuarswissenschaften in Ulm ergab. Nach dem darin vorgestellten Berechnungsmodell partizipiert ein Anleger in den vorgenommenen Beispielrechnungen etwa bei einem Rentenfonds innerhalb des Versicherungsmantels im schlimmsten Fall nur zu 63 Prozent an der reinen Wertentwicklung des Fonds. Das heißt beispielsweise: Der Fonds muß rund 8 Prozent Gewinn erwirtschaften, damit bei dem Anleger 6 Prozent ankommen. Unter den vom Institut ausgewerteten Policen findet sich aber auch eine, die den Anleger immerhin mit 96 Prozent an der Wertentwicklung beteiligt.

Noch schlechter als bei Rentenfonds fällt die Partizipationsrate nach dem Berechnungsmodell des Instituts aus, wenn der Versicherer das Fondsportfolio auswählt. Dann kommen im schlechtesten Fall nur 34 Prozent der Wertentwicklung ohne Kosten beim Anleger an und im besten Fall 89 Prozent. Angesichts solcher Schwankungen und der Beobachtung, daß die Fondskosten in der Regel über den Kosten des Versicherungsmantels liegen, sei eine Beschränkung auf letztere nicht sinnvoll, heißt es in der Studie. "Es kann ja sein daß ein Fonds seine Kosten wert ist", sagt Institutsmitarbeiter Bernhard Häfele. Aber zuvor müsse der Anleger deren Höhe erst einmal kennen.

Denkbar ungünstiger Zeitpunkt für die Versicherungsbranche

Unabhängige Versicherungsmakler wie Carlos Reiss von Hoesch&Partner in Frankfurt begrüßen die mit dem Schritt von Legal & General aufkommende Diskussion um die fondsgebundene Lebensversicherung. Damit könne auf einen weitverbreiteten Irrtum unter den Anbietern hingewiesen werden, sich bei Vertragsabschluß an der reinen Fondsperformance zu orientieren. "Bei den fondsgebundenen Versicherungen spielt nicht die Fondsperformance eine Rolle, sondern was dem Kunden davon zugeschrieben wird", betont Reiss.

Für die Versicherungsbranche kommt diese Diskussion zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Angesichts der aktuellen Diskussion um den Wegfall des Steuerprivilegs von kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen stellte sich ohnehin schon die Frage nach der Existenzberechtigung von fondsgebundenen Lebensversicherungen, wenn der Vorteil einer steuerfreien Auszahlung nach mindestens zwölfjähriger Vertragslaufzeit wegfallen sollte.

Quelle: sfu., Frankfurter Allgemeine Zeitung, 02.04.2004, Nr. 79 / Seite 23
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