10.12.2004 · Um sich vor Jahresende kein Geschäft entgehen zu lassen greifen Versicherer jetzt zu einem Trick: Die Annahmeerklärung ermöglicht den Abschluß steuerfreier Lebensversicherungen in letzter Minute.
Die deutschen Lebensversicherer lassen sich eine Hintertür offen, um vor dem Wegfall des Steuerprivilegs zum Jahreswechsel so viele Policen wie möglich zu verkaufen. Offiziell vermittelt die Branche zwar den Eindruck, daß noch vor Weihnachten ein Vertrag abgeschlossen sein sollte, um garantiert in den Genuß der steuerfreien Auszahlung zu kommen.
So heißt es in einer Ende November verbreiteten Mitteilung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): "Für die Nutzung der Steuerfreiheit der Erträge nach den noch geltenden steuerlichen Regelungen kommt es grundsätzlich darauf an, daß der Versicherungsschein noch in diesem Jahr ausgestellt wird." Mittlerweile räumt der Verband allerdings ein, daß die Wendung "grundsätzlich" Hilfslösungen nicht ausschließe.
Annahmeerklärung statt Vertrag
Wie diese aussehen können, zeigt das Beispiel der Volksfürsorge. Bis zum 20. Dezember sagt der Hamburger Versicherer eine Verarbeitung aller eingehenden Anträge zu. Bis zum Jahresende bedient er sich dann des Mittels der sogenannten Annahmeerklärung. Praktisch sieht das so aus, daß dem Versicherungskunden nach Ausfüllen des Antrags vom Vertreter ein zusätzliches Papier in die Hand gedrückt wird.
Darin findet sich die Formulierung, daß der Antrag wie vorgelegt bestehenbleibt, wenn die Überprüfung keine abweichenden Vereinbarungen erforderlich macht. Unterschreibt der Kunde diese Erklärung, gilt das Vertragsverhältnis nach Ansicht der Volksfürsorge als wirksam zustande gekommen. "Wir sind überzeugt davon, daß Versicherungsverträge auf Basis der Annahmeerklärung der steuerlichen Überprüfung standhalten", sagt ein Sprecher.
Voll ausgelastet
Die Mehrzahl der deutschen Lebensversicherer dürfte nach diesem Modell verfahren. So signalisiert auch der Marktführer Allianz Leben, mit Annahmeerklärungen operieren zu wollen. Allerdings haben die Lebensversicherer kein Interesse daran, diese Möglichkeit zu popularisieren. Um das Neugeschäft zu entzerren und eine technisch wie personell nicht mehr beherrschbare Ballung in den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr zu vermeiden, sollen so viele Verträge wie möglich noch vor den Weihnachtsfeiertagen eingesammelt werden.
Allein bei Allianz Leben in Stuttgart werden derzeit 18.000 Policen pro Tag ausgedruckt. In den ersten drei Quartalen dieses Jahres waren es pro Tag 5.000 Versicherungsscheine. Die Annahmeerklärungen sind vor diesem Hintergrund ein Vehikel, um trotz einer ausgelasteten Verarbeitungsmaschinerie keinen interessierten Kunden ohne Abschluß nach Hause schicken und sich somit potentielles Geschäft entgehen lassen zu müssen.
Zahlung der Beiträge
Ein branchenweit abgestimmtes Vorgehen gibt es nicht. "Ob die Möglichkeit der Annahmeerklärung genutzt wird, dürfte von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich ausfallen", heißt es beim GDV. Somit dürfte es auch einzelne Anbieter geben, die wie Standard Life am 22. Dezember die Antragsannahme für Verträge nach altem Steuerrecht zu einem bestimmten Stichtag beenden. Entscheidend für die Nutzung der alten steuerlichen Behandlung von Lebenspolicen ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Der Versicherungsbeginn und die Zahlung des ersten Beitrages braucht dagegen erst im ersten Quartal des kommenden Jahres erfolgen, geht aus einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 25. November hervor.
Eine Ausnahme stellen allerdings Versicherungskunden dar, die von der Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs in diesem Jahr Gebrauch machen wollen. Das betrifft insbesondere Selbständige, die ihre Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abziehen können. In diesen speziellen Fällen muß 2004 noch der erste Beitrag fließen. Somit hilft dieser Klientel auch die Möglichkeit der Annahmeerklärung nicht weiter.
Bislang müssen Erträge aus Kapital-Lebensversicherungen bei einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren und mindestens fünf Jahresbeiträgen nicht versteuert werden. Diese Regelung entfällt ab dem kommenden Jahr für neu abgeschlossene Policen. Dann müssen die Erträge entweder voll oder bei Auszahlungen nach dem 60. Lebensjahr zur Hälfte versteuert werden.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| DAX | 6.339,94 | +0,38% |
| FAZ-INDEX | 1.377,69 | −0,11% |
| TecDAX | 752,47 | +0,08% |
| MDAX | 10.196,40 | −0,34% |
| SDAX | 4.817,28 | +0,29% |
| REX | 434,70 | −0,15% |
| Eurostoxx 50 | 2.161,87 | +0,25% |
| F.A.Z. EURO | 69,61 | +0,13% |
| Dow Jones | 12.454,80 | −0,60% |
| Nasdaq 100 | 2.527,05 | −0,17% |
| S&P500 | 1.317,82 | −0,22% |
| Nikkei225 | 8.580,39 | +0,20% |
| EUR/USD | 1,2515 | −0,14% |
| Rohöl Brent Crude | 106,90 $ | +0,14% |
| Gold | 1.569,50 $ | +0,06% |
| Bund Future | 144,35 € | +0,25% |