05.10.2004 · Die Arbeitsmarktreform wird für Versicherer zum Dauerthema. Kunden fürchten um ihre Ersparnisse. Eine Umfrage ergab, daß nur die wenigsten „Hartz-feste" Geldanlagen kennen.
Die Verunsicherung über die Folgen der Arbeitsmarktreform treibt skurrile Blüten. Eine von der Gothaer Lebensversicherung initiierte Umfrage hat ergeben, daß 44 Prozent der Befragten wegen der unter "Hartz IV" firmierenden Reform keine Lebensversicherungen mehr abschließen wollen.
Die Angst, im Fall der Fälle das eigene Vermögen aufbrauchen zu müssen, scheint bei vielen Sparern offenbar noch größer zu sein als die Angst, für lange Zeit arbeitslos zu sein. Die Aufregung über die Arbeitsmarktreform kommt für die Assekuranz zu einem ungünstigen Zeitpunkt.
Die Branche hofft auf einen Schlußverkaufs-Boom der Kapitallebensversicherung, da im kommenden Jahr der Steuervorteil für die Kunden entfällt. So sind auch die Reaktionen auf die Umfrage gereizt: "Das schürt nur die Hartz-Hysterie", sagt eine Sprecherin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft.
Suggestive Umfragemethode
Die Verärgerung ist zum Teil verständlich, denn das von der Gothaer beauftragte Meinungsforschungsinstitut Emnid hat suggestive Formulierungen gewählt: "Die in der Öffentlichkeit derzeit breit diskutierte Hartz-Reform führt dazu, daß bei langfristiger Arbeitslosigkeit private Vermögenswerte, unter anderem auch Lebensversicherungen, aufgelöst werden müssen."
Die Befragten sollen nach dieser Vorgabe ihre Zustimmung oder Ablehnung zu einer Reihe von Aussagen angeben, eine der Aussagen ist "Trotz Hartz IV würde ich auch in Zukunft eine Lebensversicherung abschließen". Bei einer derartigen Gestaltung der Umfrage, wäre alles andere als eine hohe Ablehnungsquote eine Überraschung gewesen.
Weniger als ein Drittel kennt "Hartz-feste" Anlagemöglichkeiten
Doch trotz dieser Mängel wirft die Umfrage einen erhellenden Blick auf den Informationsstand unter den Verbrauchern. Denn nur 32 Prozent kennen Sparmöglichkeiten, die im Fall der Langzeitarbeitslosigkeit nicht für den Unterhalt aufgelöst werden müssen. Diese sicheren Häfen gibt es aber.
Völlig unangetastet bleibt in voller Höhe nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches die betriebliche Altersversorgung, da sie eindeutig nicht zum "verwertbaren Vermögen" zählt. Ähnliches gilt künftig für die nach dem Alterseinkünftegesetz geförderten neuen Leibrenten, die auch als "Rürup-Renten" bekannt sind. Sie sind wie auch die "Riester-Renten" in dem Umfang geschützt, in dem sie steuerlich oder durch staatliche Zuschüsse gefördert wurden.
Freibeträge
Auf welche Ersparnisse muß der Langzeitarbeitslose künftig zurückgreifen, bevor er den Status der Bedürftigkeit erhält? Angerechnet werden alle verfügbaren Vermögenswerte. Das können neben Lebensversicherungen unter anderem Sparbücher, Aktien, Fonds und sogar Eigentumswohnungen oder Luxusautos sein, wenn sie nicht als "angemessen" gelten. Es muß allerdings nicht alles aufgezehrt werden.
Der Gesetzgeber räumt den Langzeitarbeitslosen einen Freibetrag ein. Der ergibt sich bei Alleinstehenden aus dem Lebensalter multipliziert mit 200 Euro bis maximal 13 000 Euro. Wer vor 1948 geboren ist, kann 520 Euro je Lebensjahr und maximal 33 800 Euro schützen. Lebt der Betroffene in einer "Bedarfsgemeinschaft", zum Beispiel einer Ehe, dann kommen weitere 200 Euro (520) je Lebensjahr des Partners hinzu bis zu einem Maximum von 13 000 (33 800) Euro. Allerdings wird dann auch das gesamte Vermögen des Haushalts herangezogen. Für Kinder ist ein zusätzlicher Freibetrag von 4100 Euro geplant.
Freibetrag für die Altersvorsorge
Zur Freude der Assekuranz und der Fondsgesellschaften wird erstmals ein separater Freibetrag für Vermögen eingeräumt, das der Altersvorsorge dient. Für diesen Zweck wird abermals eine Summe vom "verwertbaren Vermögen" abgezogen, die der Zahl der Lebensjahre multipliziert mit 200 Euro entspricht. Bei Lebensversicherungen wird dieser Betrag auf den aktuellen Rückkaufwert des Vertrages bezogen und nicht auf die Ablaufleistung.
Voraussetzung ist, daß der Vertrag einen Verwertungsausschluß enthält, also erst bei Fälligkeit ausgezahlt werden kann. Eine solche Klausel können die Versicherungsnehmer auch nachträglich mit der Versicherung vereinbaren. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann ein vierzigjähriger Single maximal ein Vermögen von 16 000 Euro schützen. Hinzu kommen die Summen, die in einer Betriebsrente, einem Riester-Vertrag oder einer Rürup-Rente stecken.
"Viel zuwenig", klagt ein Sprecher der Allianz Leben und gibt damit den Standpunkt der Branche wieder. Eine Berechnung der Allianz habe ergeben, daß ein Freibetrag von mindestens 1000 Euro je Lebensjahr notwendig sei, damit sich ein Ruheständler eine private Rente von monatlich 600 Euro kaufen könne, was in etwa dem Niveau der Sozialhilfe entspreche.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| DAX | 6.339,94 | +0,38% |
| FAZ-INDEX | 1.377,69 | −0,11% |
| TecDAX | 752,47 | +0,08% |
| MDAX | 10.196,40 | −0,34% |
| SDAX | 4.817,28 | +0,29% |
| REX | 434,70 | −0,15% |
| Eurostoxx 50 | 2.161,87 | +0,25% |
| F.A.Z. EURO | 69,61 | +0,13% |
| Dow Jones | 12.454,80 | −0,60% |
| Nasdaq 100 | 2.527,05 | −0,17% |
| S&P500 | 1.317,82 | −0,22% |
| Nikkei225 | 8.580,39 | +0,20% |
| EUR/USD | 1,2515 | −0,14% |
| Rohöl Brent Crude | 106,90 $ | +0,14% |
| Gold | 1.569,50 $ | +0,06% |
| Bund Future | 144,35 € | +0,25% |