20.10.2006 · Wolfgang Römer, als Ombudsmann Mittler zwischen Assekuranz und Verbrauchern, im F.A.Z.-Interview über selbstbewußte Kunden, kritische Gesundheitsfragen und mehr Rechte für Versicherte.
Der Ombudsmann Wolfgang Römer ist vor fünf Jahren als Mittler zwischen Assekuranz und Verbrauchern berufen worden. Seitdem entscheidet der ehemalige Richter des Bundesgerichtshofs verbindlich über Fälle mit einem Streitwert von bis zu 5.000 Euro, bis 50.000 Euro kann er eine Empfehlung aussprechen. Die Arbeitsbelastung steigt: Im vergangenen Jahr wendeten sich rund 15.000 Versicherungskunden an den Schiedsrichter. Das ist ein Rekordwert.
Herr Professor Römer, Sie erhalten als Ombudsmann der Versicherer Jahr für Jahr mehr Beschwerden. Sind die Kunden kritischer geworden oder haben sich die Manieren der Branche verschlechtert?
Es liegt zunächst mal daran, daß es in der Lebensversicherung Anlaß zu Beschwerden gegeben hat. Man kann den Kunden nicht vorwerfen, daß sie plötzliche Prozeßhansel geworden wären. Die Versicherten sind bewußter geworden. Dadurch werden die Versicherer in Schranken gewiesen, die normalen Unternehmen auch zugedacht sind im Wettbewerb. Ich kann das nur begrüßen.
Es fällt auf, daß viele Versicherer ihre Vertragsklauseln dubios formulieren. Insbesondere Fragen nach der Gesundheit sind so allgemein, daß es nach einer Falle riecht. Nach dem Muster: Hatten Sie in den vergangenen fünf Jahren eine Krebserkrankung, einen Herzstillstand oder sonst irgendeine gesundheitliche Beeinträchtigung? Das suggeriert, daß nur schwere Erkrankungen gemeint sind. In Wahrheit müßte aber auch der Gesündeste mit „Ja“ antworten. Wie gehen Sie mit solchen Formulierungen um?
Das ist leider Alltag. Ob Sie eine Lebensversicherung, eine Krankenversicherung, eine Pflegeversicherung oder eine gegen Berufsunfähigkeit abschließen, stets enthalten die Antragsformulare solche Fragen. Und dabei ist das Beispiel noch harmlos. Stellen Sie sich mal vor, Sie werden nach gesundheitlichen Störungen gefragt in den letzten zehn Jahren. Da verlangt man, daß der Kunde sich an jede Kleinigkeit erinnern kann. Das wäre nicht so schlimm, wenn daran keine Sanktion geknüpft wäre. Doch wenn sich der Versicherungsnehmer nicht erinnert, dann gefährdet er sofort den Versicherungsschutz. Und das empfinde ich auch, jedenfalls bei den Fragen nach diesen Kleinigkeiten, als unfair.
Aber Fragen nach der Gesundheit sind doch für die Versicherer notwendig.
Natürlich, sie müssen die Risiken einschätzen können. Wir können ja darüber reden, daß über einen Zeitraum von zehn Jahren nach Operationen und Krankenhausaufenthalten gefragt wird. Das weiß man noch. Das ist ein Erlebnis, das ein Mensch nicht so schnell vergißt. Aber „gesundheitliche Störung“ kann viel mehr sein. Der Arbeitnehmer, der sich vor Jahren hat krankschreiben lassen, muß das gegenüber dem Versicherer angeben. Auch wenn er nur einmal Rückenschmerzen hatte, die dann wieder verschwunden sind. Er darf das unter keinen Umständen vergessen. Deshalb dringe ich gegenüber den Versicherern darauf, den Zeitraum, für den nach sonstigen Störungen gefragt wird, auf fünf Jahre zu beschränken.
Ist denn nicht auch die Vermengung von schweren und leichten Erkrankungen in einer Frage zu beanstanden?
Wenn da steht „hatten sie Krebsleiden, Beinamputationen oder sonstige gesundheitliche Beschwerden“, dann würde ich diese Frage so kritisch sehen, daß ich beim Verschulden einer falschen Antwort großzügig wäre.
Als Ombudsmann oder als Richter?
Als Ombudsmann. Wenn der Richter Kenntnisse vom Versicherungsrecht hat, wird er das ähnlich sehen. Aber die meisten Fälle kommen ja weder vor Gericht noch zum Ombudsmann.
Es steht die Reform des Versicherungsvertragsgesetz bevor, was erhoffen Sie sich?
Wir erhalten ein höheres Maß an Verbraucherschutz, und das wird auch Zeit.
Umstritten ist der Umgang mit den stillen Reserven der Lebensversicherer, die entstehen, wenn zum Beispiel Wertpapiere unter ihren Marktwerten bilanziert sind.
Im ursprünglichen Entwurf sollte die Hälfte der Bewertungsreserven den Kunden innerhalb von zwei Jahren gutgeschrieben werden. Das wäre problematisch gewesen, weil die Versicherer sich dann langfristige Kapitalanlagen kaum noch hätten erlauben können, was die Renditeaussichten der Kunden geschmälert hätte. Nun läuft es wohl auf eine Regelung hinaus, bei der die stillen Reserven erst am Ende des Vertrages gutgeschrieben werden. Ich gehe davon aus, daß mit dem Ende des Vertrages auch die vorzeitige Kündigung gemeint ist. Das muß noch klargestellt werden.
Welche Neuerungen sind eindeutig eine Verbesserung für die Verbraucher?
Es ist ein ganz großartiges Gesetz, das viel verbessert. Es fängt die Rechtsprechung der vergangenen Jahrzehnte ein und berücksichtigt den Verbraucherschutz ausreichend. Ein Beispiel: Es werden Beratungspflichten des Versicherers in das Gesetz aufgenommen. Das wird künftig Ansprüche auf Schadenersatz begründen, wenn die Unternehmen ihrer Beratungspflicht nicht nachkommen.
Wie wichtig ist der Wegfall des Prinzips „alles oder nichts“?
Gott sei Dank verschwindet es. Nach der bisherigen Rechtslage ist es so: Wenn ein Versicherungsnehmer etwas falsch macht und deshalb der Versicherungsschutz bedroht ist, dann wird gefragt, ob das, was er falsch gemacht hat, normal fahrlässig oder grob fahrlässig war. Ist es grob fahrlässig, kriegt er gar nichts. Ist es normal fahrlässig, kriegt er die ganze Leistung. Nun kann jeder Laie verstehen, wie fein die Grenze ist. Das sieht auch jeder Richter anders. Wir haben eine Vielzahl von Urteilen, wo der Richter erkennbar etwas nur normal fahrlässig einschätzt, um zu vermeiden, daß der Versicherte gar nichts bekommt. Hier erhalten wir einen anderen Maßstab. Das geplante Gesetz sagt, auch bei grob fahrlässigem Fehlverhalten bekommt der Kunde noch eine Leistung. Die Höhe richtet sich nach der Schwere des Verschuldens.
Hat das neue Versicherungsvertragsgesetz Schwächen?
Ein Gesetz ist nur so gut, wie es Schlupflöcher vermeidet. Ein krasses Beispiel ist die Beratungspflicht. Sie ist notwendig, weil insbesondere die Lebensversicherung ein wichtiger Baustein der privaten Altersvorsorge ist. Das Gesetz sagt nun, der Versicherungsnehmer kann auf die Beratung verzichten. Nun scheint die Hürde für den Verzicht relativ hoch zu sein. Das scheint aber nur so. Der Verzicht muß schriftlich sein und der Versicherungsnehmer muß darauf hingewiesen worden sein, daß damit sein Schadenersatzanspruch bei Falschberatung erlischt. Wie sieht das aber in der Praxis aus? Der Vertreter spricht mit dem Kunden ein oder zwei Stunden lang über dessen Finanzen und die Zukunftsplanung. Schließlich schiebt er einen Zettel rüber. Unterschreiben Sie, sonst sitzen wir noch zwei Stunden hier. Wer wird denn da schon Widerstand leisten und nicht unterschreiben? Und das ist das fatale. Ich plädiere dafür, daß der mögliche Verzicht auf die Beratung wieder gestrichen wird. Nun sagt der Gesetzgeber: Wir können dem mündigen Bürger keine Beratung aufzwingen. Ich sage: Was passiert schon, wenn der Kunde die Beratung, die ruhig kurz sein kann, über sich ergehen läßt? Was bedeutet das schon im Verhältnis zu dem Mißbrauch, der vorhersehbar ist?
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| DAX | 6.339,94 | +0,38% |
| FAZ-INDEX | 1.377,69 | −0,11% |
| TecDAX | 752,47 | +0,08% |
| MDAX | 10.196,40 | −0,34% |
| SDAX | 4.817,28 | +0,29% |
| REX | 434,70 | −0,15% |
| Eurostoxx 50 | 2.161,87 | +0,25% |
| F.A.Z. EURO | 69,61 | +0,13% |
| Dow Jones | 12.454,80 | −0,60% |
| Nasdaq 100 | 2.527,05 | −0,17% |
| S&P500 | 1.317,82 | −0,22% |
| Nikkei225 | 8.580,39 | +0,20% |
| EUR/USD | 1,2515 | −0,14% |
| Rohöl Brent Crude | 106,90 $ | +0,14% |
| Gold | 1.569,50 $ | +0,06% |
| Bund Future | 144,35 € | +0,25% |