Meistens geht es sehr viel schneller als man denkt. Was als Bilderbuchkarriere beginnt, endet nicht selten als tragischer Fall einer ungewollten Unterversorgung. Untersuchungen zeigen, dass jeder vierte Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Beruf ausscheidet, weil Körper oder Psyche die Belastung nicht mehr aushalten. Wer sich dann nur auf den Staat verlassen kann, der hat nicht gerade gute Karten.
Natürlich wird die Fürsorge des Staates nur allzu gerne aufs Korn genommen. Und sicher häufig auch zu Unrecht. Was aber den Bereich einer Risikoabsicherung der Berufsunfähigkeit angeht, sind sich viele Arbeitnehmer - vor allem jüngere - noch gar nicht so richtig darüber im Klaren, was da eigentlich auf sie zukommen kann.
Verschärfte Regeln seit Jahresbeginn
Denn: Die Risiken aus der Berufsunfähigkeit - speziell für nach dem 1. Januar 1961 Geborene - sind seit Jahresanfang größer geworden. Schließlich wurde die bisherige Regelung, wonach rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer Anspruch auf eine Berufs- beziehungsweise eine Erwerbsminderungsrente (BU- beziehungsweise EU-Rente) hatten, drastisch verschärft. Danach gibt es für die unter 40-jährigen nur noch eine sogenannte Erwerbsminderungsrente (EM-Rente).
Und das auch nicht in jedem Fall und in voller Höhe. Denn der Gesetzgeber hat genau vorgegeben, wer was unter welchen Umständen bekommt. So wird die volle EM-Rente - sie beträgt im Schnitt etwa 40 Prozent des letzten Bruttoverdienstes - nur dann gezahlt, wenn der Arbeitnehmer nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Wer weniger als sechs, aber mehr als drei Stunden arbeiten kann, erhält nur die halbe EM-Rente.
Berufliche Qualifikation spielt keine Rolle mehr
Wenig geändert hat sich dagegen für Arbeitnehmer, die bei Inkrafttreten der Reform am 1. Januar das 40. Lebensjahr bereits abgeschlossen hatten. Allerdings müssen auch die mit erheblichen Abschlägen gegenüber der bis Ende vergangenen Jahres geltenden Regelung rechnen.
Fest steht: Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Arbeitnehmer unter 40 heutzutage zur wichtigsten Absicherung neben der Haftpflichtversicherung geworden. Zumal die Qualifikation der Betroffenen im Gegensatz zur früheren Regelung keine Rolle mehr spielt. Anders gesagt: Wer früher als Bäcker aufgrund einer Mehlstaub-Allergie eine BU-Rente bekommen hätte, geht jetzt leer aus. Jedenfalls für den Fall, dass er noch mehr als sechs Stunden am Tag arbeiten kann. Er muss dann auch den Pförtner-Job annehmen, der ihm vielleicht angeboten wird.
Genau rechnen
Um den tatsächlichen Absicherungsbedarf zu ermitteln, sollten Arbeitnehmer zunächst einmal errechnen, welche laufenden Kosten eigentlich anfallen. Dazu gehören: die Höhe der Miete oder die Rate für die Hypothek, die allgemeinen Lebenshaltungskosten, aber auch laufende Versicherungsbeiträge und eventuelle Aufwendungen für die private Altersvorsorge. Von diesem Betrag abgezogen wird die bestehende Einkommensabsicherung aus gesetzlicher Erwerbsminderungsrente, einer eventuellen betrieblichen Berufsunfähigkeitsversorgung sowie weiteren Einnahmequellen wie Zins- oder Mieteinkünfte.
Erst aus dieser Differenz wird ersichtlich, wie hoch eine zusätzlich abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung eigentlich sein sollte. In unserem Beispieltabellen sind wir von einem monatlichen Rentenbedarf von 3.000 Mark ausgegangen, die ein Arbeitnehmer über einen privaten Versicherer abdecken sollte.
Bloß keine Schnellschüsse
Aber Vorsicht: Die schnelle Unterschrift unter einen scheinbar günstigen Vertrag kann teuer zu stehen kommen. Denn gerade im Kleingedruckten lauern beim Thema Berufsunfähigkeit die Fallstricke (siehe Link „Berufsunfähigkeit - die Fallstricke“).
