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Transparenz Allianz veröffentlicht Abstimmungsverhalten ihrer Fonds

 ·  Als erster institutioneller Investor entschließt sich die Allianz zu mehr Transparenz bei der Unternehmenskontrolle. Ihre Fondstöchter sollen dieses Jahr ihr Abstimmungsverhalten auf Hauptversammlungen veröffentlichen.

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Die Diskussion um die Unternehmenskontrolle durch Fondsgesellschaften geht in eine neue Runde: Die Allianz Global Investors und ihre Tochtergesellschaft, der Deutsche Investment-Trust (DIT), werden zum Ende der Hauptversammlungssaison in diesem Jahr erstmals veröffentlichen, wie sie auf den Hauptversammlungen der Unternehmen, deren Aktionäre sie sind, abgestimmt haben.

Die Allianz ist damit der erste institutionelle Investor in Deutschland, der sich zu diesem Schritt entschlossen hat. „In anderen Staaten ist dies durchaus üblich, und unsere Anleger haben ein Recht darauf zu erfahren, wie wir abgestimmt haben“, sagt Joachim Faber, Vorstandsmitglied der Allianz, im Gespräch mit dieser Zeitung.

Hoher Aufwand?

Die Allianz unternimmt damit einen Schritt, vor dem andere Kapitalanlagegesellschaften in Deutschland bisher zurückgescheut haben: Einzelne Gesellschaften - die DWS, die SEB Invest und Union Investment - sind zwar mittlerweile dazu übergegangen, ihre Kritik an Unternehmen auch öffentlich auf der Hauptversammlung vorzutragen, doch ihr Abstimmungsverhalten haben selbst diese Gesellschaften in der Regel nicht veröffentlicht, allenfalls das Abstimmungsverhalten zu einzelnen Tagesordnungspunkten wurde auf Nachfrage mitgeteilt.

Als Grund dafür wird zum einen der damit verbundene Aufwand genannt: Eine Fondsgesellschaft, die 2000 Aktien hält und damit ebenso viele Hauptversammlungen mit durchschnittlich 15 Tagesordnungspunkten besuchen muß, müßte dann ihr Stimmverhalten zu rund 30000 Tagesordnungspunkten dokumentieren. Als weiterer wichtiger Grund wird zudem ins Feld geführt, daß eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens auch zu viele Diskussionen mit den Kunden provozieren könnte, was den Aufwand zusätzlich erhöhen würde.

Interessenkonflikte?

Kritiker halten den Fondsgesellschaften entgegen, daß sie aufgrund von Interessenkonflikten ihr Abstimmungsverhalten nicht preisgeben wollen: Da viele der kritisierten Unternehmen auch Geschäftsbeziehungen zu den Mutterhäusern der Fondsgesellschaften haben, tendierten die Gesellschaften dazu, trotz Kritik die Entscheidungen des Vorstands abzusegnen, lautet der Vorwurf, den beispielsweise die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) bereits im vergangenen Jahr geäußert hat.

Diesen Vorwurf weisen die Gesellschaften vor allem mit Blick auf das vergangene Jahr von sich: Gerade 2004 seien Fondsgesellschaften auf zahlreichen Hauptversammlungen sehr entschlossen aufgetreten, ohne Rücksicht auf die Interessen ihrer Muttergesellschaft zu nehmen. Das prominenteste Beispiel dafür war DWS-Geschäftsführer Klaus Kaldemorgen, der im vergangenen Jahr harte Kritik an der Führung von Daimler-Chrysler übte, deren Aufsichtsrat der frühere Deutsche-Bank-Chef Hilmar Kopper ist - obwohl die DWS zum Deutsche-Bank-Konzern gehört.

Ein Eisbrecher?

Inwieweit sich die Aktion der Allianz als Eisbrecher erweisen wird und weitere Gesellschaften diesem Beispiel Folge leisten werden, bleibt nun abzuwarten: Bei der Deka sei man dieser Idee grundsätzlich nicht abgeneigt, heißt es dort. „Wenn das die Erwartungshaltung der Kunden und des Marktes ist, spricht vieles dafür, das zu machen“, sagt Rolf Drees von Union Investment. „Wir sehen nach wie vor gute Gründe dafür, das Abstimmungsverhalten nicht zu veröffentlichen“, sagt Thomas Richter von der DWS. Eine Diskussion über das Abstimmungsverhalten der Fondsgesellschaft könne unter Umständen vom eigentlichen Thema, nämlich der Kritik am Unternehmen, ablenken.

Dem will der Dit dadurch Rechnung tragen, indem er sein Abstimmungsverhalten erst am Ende der Hauptversammlungsperiode veröffentlicht. „Prinzipiell sind wir für eine möglichst große Transparenz. Daher veröffentlichen wir auch zeitnah die Reden, die wir auf den Hauptversammlungen halten. Damit können die Anleger unsere Haltung nachvollziehen. Unser Abstimmungsverhalten weicht nicht von unserer geäußerten Meinung ab“, sagt Hans-Werner Martin von der SEB Invest. Bei einer Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens stoße man rasch an Kapazitätsgrenzen.

Quelle: hbe., F.A.Z., 15.02.2005, Nr. 38 / Seite 19
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